Neue Gesetzeslage:
Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17. Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeugs und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nun nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- durch einen technischer Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt,
- ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht,
- der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht,
- die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist.