Didi Guzzi Treiber hat geschrieben::smt009 Jetzt habe ich hier gelesen und für mich meine eigene Lösung festgelegt. Ich werde weiterhin mit meinem alten grauen Lappen unterwegs sein. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle (meine letzte erlebte war vor ca. 20 Jahren) werde ich die 10 Euro Verwarngeld abdrücken, immer noch wesentlich billiger als die Umschreibung. Und jetzt dürft Ihr alle auf mich einprügeln!
Didi Guzzi Treiber hat geschrieben::smt009 Jetzt habe ich hier gelesen und für mich meine eigene Lösung festgelegt. Ich werde weiterhin mit meinem alten grauen Lappen unterwegs sein. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle (meine letzte erlebte war vor ca. 20 Jahren) werde ich die 10 Euro Verwarngeld abdrücken, immer noch wesentlich billiger als die Umschreibung. Und jetzt dürft Ihr alle auf mich einprügeln!
dreckbratze hat geschrieben:Wird der Lkw Lappen ohne Gesundheitstest nicht nur für die gewerbliche Nutzung ungültig?
Ich bin das letztemal vor über 30 Jahren Laster gefahren, von daher isses mir wurscht. Nur mal rein interessehalber.
Eisbaer1959 hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:Wird der Lkw Lappen ohne Gesundheitstest nicht nur für die gewerbliche Nutzung ungültig?
Ich bin das letztemal vor über 30 Jahren Laster gefahren, von daher isses mir wurscht. Nur mal rein interessehalber.
Das ist erst einmal egal ob gewerblich oder Privat.
In Doofland musste alle 5 Jahre noch Deinem 50.ten zum Doc.
Hier bei den Eidgenossen muss man sogar alle 3 Jahre zum Doc nach dem 50.ten.
Und ab dem 75.ten darfste hier auch mit dem B-Schein zum Doc.
dreckbratze hat geschrieben:Wird der Lkw Lappen ohne Gesundheitstest nicht nur für die gewerbliche Nutzung ungültig?
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UKO hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:Wird der Lkw Lappen ohne Gesundheitstest nicht nur für die gewerbliche Nutzung ungültig?
.
Der Meinung bin ich auch. Abernixgenauesweißmannicht.
Stephan hat geschrieben:Da wir heute die Diskussion auf'm Stammtisch hatten. Runterscrollen, da stehen die Tabellen. . .
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/
Stephan
dieter hat geschrieben:Eisbaer1959 hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:Wird der Lkw Lappen ohne Gesundheitstest nicht nur für die gewerbliche Nutzung ungültig?
Ich bin das letztemal vor über 30 Jahren Laster gefahren, von daher isses mir wurscht. Nur mal rein interessehalber.
Das ist erst einmal egal ob gewerblich oder Privat.
In Doofland musste alle 5 Jahre noch Deinem 50.ten zum Doc.
Hier bei den Eidgenossen muss man sogar alle 3 Jahre zum Doc nach dem 50.ten.
Und ab dem 75.ten darfste hier auch mit dem B-Schein zum Doc.
Stimmt so nicht. Der alte Klasse 3 ist immer gültig. Da gibt es kein Ablaufdatum. Die Untersuchungen gelten nur für die Klasse 2. Und bei Klasse 3 für gewerbliche Fahrerei. Das kommt aber aus dem Berufsrecht.
Gruß
Dieter
Nattes hat geschrieben:Hallo Jörg,
du musst deinen alten Lappen bis zum 19.01.2023 umtauschen.
Der passt dann viel besser in die Brieftasche und du darfst immer noch alles was du bisher damit gemacht hast.
Und auf dem Bild siehst du auch viel besser aus.
Eisbaer1959 hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:Wird der Lkw Lappen ohne Gesundheitstest nicht nur für die gewerbliche Nutzung ungültig?
Ich bin das letztemal vor über 30 Jahren Laster gefahren, von daher isses mir wurscht. Nur mal rein interessehalber.
Das ist erst einmal egal ob gewerblich oder Privat.
In Doofland musste alle 5 Jahre noch Deinem 50.ten zum Doc.
Hier bei den Eidgenossen muss man sogar alle 3 Jahre zum Doc nach dem 50.ten.
Und ab dem 75.ten darfste hier auch mit dem B-Schein zum Doc.
oldie1200 hat geschrieben:Klasse CE darf nach Ablauf ohne den 95 er Eintrag mit Gesundheitsprüfung nur privat gefahren werden. Aber wer fährt sowas großes schon privat?
Ausnahme wäre ein WoMo über 7,5 to zGG, das darf weiterhin mit Gesundheitsprüfung (C1E) für 5 Jahre gültig gefahren werden.
Da kommt dann das nächste Gültigkeitsdatum dann ohne die Zahl 95 (Nachweis über geleistete Module für gewerbliches fahren)
Mit der Ziffer 79.06 bei Klasse BE als Eintrag darf die Kombi Zugmaschine 3,5 plus Hänger über 3,5 gefahren werden.
oldie1200 hat geschrieben:
@MichaelM
Seitdem keine Untersuchungen mehr? Dann müßte in deinem Führerschein ein Ablaufdatum irgendwann Feb/März 2010 eingetragen sein, heißt schon lange abgelaufen und so nicht mehr verlängerungsfähig.
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