Neues Verkehrszeichen

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Neues Verkehrszeichen

Beitragvon dieter » 15. Mai 2021 08:27

Mal etwas positives für Fahrrad-, Mofa-, Moped- und Motorradfahrer.

Es gibt ein neues Verkehrsschild. Das soll schon in mehreren Städten eingeführt worden sein.
Es wurde mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 eingeführt

277-1.jpg


277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen


https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinla ... n-100.html


Gruß
Dieter
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon schauglasgucker » 15. Mai 2021 10:48

Moin,

gibt es in Aachen, z.B. in der Oppenhoffallee.

Fährt also ein Fahrrad auf dem Fahrradstreifen, bildet sich zu Stoßzeiten unweigerlich eine Autoschlange mit Rückstau, verstopften Kreuzungen und verspätetem ÖPNV; sehr durchdacht.
Radfahrer dürfen die Autoschlange natürlich rechts überholen.
Und da Aachen eine Studentenstadt mit dementsprechend viel Fahrradaufkommen ist, gibt es wg. des künstlich blockierten Verkehrflusses natürlich mittlerweile Verlagerungstendenzen in Straßen, wo Fahrradfahrer überholt werden dürfen.

Mit der Solo fahre ich in der Mitte der Fahrbahn und mit dem Gespann überholt mich eh keiner.

Gruß Werner
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon Shadow » 15. Mai 2021 12:26

Zählen wir Zulassungstechnisch nicht zu den Einspurfahrzeugen? Dann dürften wir ja überholen.
Gruß

Udo
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon Tatra603 » 15. Mai 2021 12:56

Find´ich gut.
Die Alternative wären Sperrungen für Autos (und uns).
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon Piper Mc Sigi » 15. Mai 2021 14:01

Sagen wir mal so, wenns nicht solche Arschlöcher gebe die Fahrrad und Mofafahrer beim überholen schneiden und diese dadurch zu schaden kommen bräuchte es so ein Schild nicht. Und ja ich kenne welche die runter gefahren wurden.
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon gespanntreiber0 » 15. Mai 2021 14:40

Gibt es da nicht jetzt was mit 1,5 oder 2 Meter Abstand zum Radfahrer beim Überholen?
Da kann ein Radfahrer eh fast nicht mehr überholt werden.
Grüße aus dem schönen Allgäu

Martin

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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon dieter » 15. Mai 2021 14:51

Das stand so in der letzten wieder zurückgezogenen Stvo. Gibt aber wohl in Kürze wieder eine Neue. Da wird das dann auch wohl auch wieder drin stehen.


Gruß
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon dreckbratze » 15. Mai 2021 19:22

nun, es ist ja auch nicht einzusehen, dass seither (genügend Platz und Abstand vorausgesetzt) ein Auto ein Motorrad überholen durfte und gekehrt das Motorrad an gleicher Stell hinter dem Auto bleiben musste.
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon mibi » 19. Mai 2021 07:17

Piper Mc Sigi hat geschrieben:Sagen wir mal so, wenns nicht solche Arschlöcher gebe die Fahrrad und Mofafahrer beim überholen schneiden und diese dadurch zu schaden kommen bräuchte es so ein Schild nicht. Und ja ich kenne welche die runter gefahren wurden.


Wenn es nicht so Arschlöcher gäbe, die mit dem Fahrrad trotz Radweg auf der Straße fahren, bräuchte es solche Schilder auch nicht.
--
Dieser Satz kein Verb.
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon Piper Mc Sigi » 19. Mai 2021 13:58

Stimmt solche Pfeifen gibts a.
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon fips » 19. Mai 2021 15:20

ui ui ui, schwere Töne :roll:

Muss aber zustimmen --- sowohl das eine wie das andere nervt und spiegelt den tiefergelegten Charakter manch 2- oder 4-rädriger Verkehrsteilnehmer wider.

Aber das Tollste: Beim Lesen der o.g. Threads kommt bei mir die Befürchtung auf, dass ich an einem "Augen-Tinitus" leide --- ich sehe / lese überall nur noch Pfeifen --- muss wohl mal wieder zum Augenarzt :lol:

LG Fips

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… leben und leben lassen … 's gibt badische und 's gibt unsymbadische :-)
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon willi-jens » 20. Mai 2021 08:42

und ewig grüßt das Murmeltier...
wenn sich jeder an die bisher bereits gerichtlich geltenden Abstände halten würde, bräuchte es dieses Verkehrszeichen gar nicht



dreckbratze hat geschrieben:nun, es ist ja auch nicht einzusehen, dass seither (genügend Platz und Abstand vorausgesetzt) ein Auto ein Motorrad überholen durfte und gekehrt das Motorrad an gleicher Stell hinter dem Auto bleiben musste.


Diese Erlaubnis des überholens im Überholverbot hat mein Fahrlehrer (vor einigen Jahren...) damals damit erklärt, daß aus dem Auto heraus an der schmalen Moped/Motorrad-Silhouette vorbei sehen kann wohingegen der Motorradfahrer je nach Autobreite & -höhe dies nicht unbedingt kann.
Und ein Motorrdgespann darf ja vom Auto im Überholverbot nicht überholt werden.
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon dieter » 20. Mai 2021 10:34

Wieder mal Fehler. Zum Fahradfahrer wurde und wird aktuell 1 m Abstand als ausreichend bezeichnet. Die Vorschriften wurden bisher noch nicht wieder geändert. Soll aber wohl in Kürze erfolgen. Und Gespanne durften überholt werden. Sind halt laut STVO Einspurfahrzeuge. Nur wurde vor einiger Zeit die Bedeutung des Schildes dahingehend geändert, das Gespanne auch nicht mehr überholt werden dürfen.


Gruß
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon willi-jens » 20. Mai 2021 12:35

dieter hat geschrieben:Wieder mal Fehler. Zum Fahradfahrer wurde und wird aktuell 1 m Abstand als ausreichend bezeichnet. Die Vorschriften wurden bisher noch nicht wieder geändert. Soll aber wohl in Kürze erfolgen. Und Gespanne durften überholt werden. Sind halt laut STVO Einspurfahrzeuge.

stimmt wieder mal falsch: :wink: http://www.strassenschilder.de/vorschriftszeichen/ueberholverbot-fuer-kraftfahrzeuge-aller-art/ hat sich in den letzten 30 Jahren oder so auch nicht verändert
Was heißt das?

Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden.

Was bedeutet das?

Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.


Zu den seitlichen Mindestabständen gibt es auch genügend Gerichtsentscheidungen, die je nach Sachlage von mind. 1m bis über 1,5m reichen.
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon dieter » 20. Mai 2021 14:29

Bis vor einiger Zeit lautete das Überholverbot noch Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mehrspurigige Fahrzeuge zu überholen. Den Zeitpunkt der Änderung kann ich nicht konkret benennen. Deine gezeigte Version ist relativ neu. Die Änderung ist noch nicht so alt.

Der Abstand zu Fahrrädern wurde auch erst in der letzten wieder zurückgezogenen STVO mit 1,50 m konkretisiert. Vorher hieß es nur mit ausreichendem Abstand. Dies ließ natürlich einen großen Spielraum. In der Regel wurde dieser fast immer mit 1 m definiert.

Nur darum ging es hier.


Gruß
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon willi-jens » 20. Mai 2021 18:56

dieter hat geschrieben:Bis vor einiger Zeit lautete das Überholverbot noch Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mehrspurigige Fahrzeuge zu überholen. Den Zeitpunkt der Änderung kann ich nicht konkret benennen. Deine gezeigte Version ist relativ neu. Die Änderung ist noch nicht so alt.

.....
Gruß
Dieter


Muß ja eine quasi druckfrische Änderung sein, wenn es mein Fahrlehrer, der damals in den 80er Jahren schon kurz vor der Rente stand, es bereits gelehrt hat..... :roll: :lol:
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon UKO » 21. Mai 2021 09:37

mibi hat geschrieben:
Wenn es nicht so Arschlöcher gäbe, die mit dem Fahrrad trotz Radweg auf der Straße fahren, bräuchte es solche Schilder auch nicht.


Mittlerweile dürfen die das. Die Verpflichtung einen vorhandenen Radweg zu benutzen gibts auch net mehr. :rock:
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon 14er » 21. Mai 2021 12:18

UKO hat geschrieben:Mittlerweile dürfen die das. Die Verpflichtung einen vorhandenen Radweg zu benutzen gibts auch net mehr. :rock:

Unterschreibe ich so nicht mit.
Hier nachzulesen: https://www.bussgeldkatalog.org/radwege ... gspflicht/

Gruß
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon Tatra603 » 21. Mai 2021 12:53

Sry, aber da steht doch dass seit 1998 keine Verpflichtung mehr besteht, den Radweg zu nutzen (außer wenn es ausdrücklich angegeben ist).

Es gibt auch einige Grundsatzurteile mit dem Tenor:
Fußgänger und Radfahrer müssen die jeweiligen Wege nicht benutzen, wenn ihnen das nicht zuzumuten ist. Wann das so ist, ist Ermessenssache...
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Re: Neues Verkehrszeichen

Beitragvon 14er » 21. Mai 2021 13:22

Für mich steht da, dass ein mit Schild gekennzeichneter Radweg zu benutzen ist. Ergo Benutzungszwang bei ausgewiesenem Radweg.
Radwege ohne entsprechendes Schild kenne ich gar nicht. :smt017

FAQ: Radwegbenutzungspflicht
Wann gilt eine Benutzungspflicht für Radwege?
Diese gilt nur dann, wenn die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 einen Radweg ausweisen. Sind solche Schilder nicht vorhanden, können sich Radfahrer aussuchen, ob sie den Radweg oder die Straße benutzen.

Welche Ausnahmen gibt es?
Ist der Radweg nicht benutzbar etwa, weil ein Auto falsch geparkt hat oder der Weg im Winter vereist ist, dürfen Radfahrer ausnahmsweise auf der Straße fahren, obwohl eine Radwegbenutzungspflicht besteht. Der Bürgersteig ist für Fahrradfahrer dennoch tabu!

Gibt es Ausnahmen für Rennräder?
Nein, das ist nicht der Fall, da die StVO nicht zwischen Rennrädern und normalen Fahrrädern unterscheidet.
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