Piper Mc Sigi hat geschrieben:Sagen wir mal so, wenns nicht solche Arschlöcher gebe die Fahrrad und Mofafahrer beim überholen schneiden und diese dadurch zu schaden kommen bräuchte es so ein Schild nicht. Und ja ich kenne welche die runter gefahren wurden.
dreckbratze hat geschrieben:nun, es ist ja auch nicht einzusehen, dass seither (genügend Platz und Abstand vorausgesetzt) ein Auto ein Motorrad überholen durfte und gekehrt das Motorrad an gleicher Stell hinter dem Auto bleiben musste.
dieter hat geschrieben:Wieder mal Fehler. Zum Fahradfahrer wurde und wird aktuell 1 m Abstand als ausreichend bezeichnet. Die Vorschriften wurden bisher noch nicht wieder geändert. Soll aber wohl in Kürze erfolgen. Und Gespanne durften überholt werden. Sind halt laut STVO Einspurfahrzeuge.
Was heißt das?
Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden.
Was bedeutet das?
Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.
dieter hat geschrieben:Bis vor einiger Zeit lautete das Überholverbot noch Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art mehrspurigige Fahrzeuge zu überholen. Den Zeitpunkt der Änderung kann ich nicht konkret benennen. Deine gezeigte Version ist relativ neu. Die Änderung ist noch nicht so alt.
.....
Gruß
Dieter
mibi hat geschrieben:
Wenn es nicht so Arschlöcher gäbe, die mit dem Fahrrad trotz Radweg auf der Straße fahren, bräuchte es solche Schilder auch nicht.
UKO hat geschrieben:Mittlerweile dürfen die das. Die Verpflichtung einen vorhandenen Radweg zu benutzen gibts auch net mehr.
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