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Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 5. Januar 2022 17:59
von Slowly
Hallo, liebe Praxis- und Berufs-Erfahrene,

in Kürze erwarte ich den vom Bauherrn beauftragten vereidigten Sachverständigen (aus einem Bau-Ing.-Büro)
für die optische Zustands-Protokollierung (u.a. Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit) meines angrenzenden Gebäudes.
Anschließend werde ich gebeten, das Protokoll durch Unterschrift anzuerkennen.

Wenn von euch jemand in diesem Bereich von Berufs wegen oder als Bauherr oder als betroffener Nachbar Erfahrungen hat,
wäre ich für PN-Kontakte sehr dankbar; denn für mich ist das erstmalig.

Als "Dankeschön" kann ich einen Korb voll Eier
von handaufgezogenen, gartenbeherrschenden, naturbelassenen, kunstdüngerfreien Zwerghühnern ausloben.

Gruß,
SL :grin: LY

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 5. Januar 2022 19:42
von dieter
Bei mir müsste er drauf schreiben, Unterschrift verweigert.

Ich kann das nicht selber prüfen. Unterschreiben muss er sein Protokoll schon selber, wenn er sich denn traut. Das er seine Arbeit richtig gemacht hat kann ich auch nicht beurteilen. Also würde ich so etwas mit Sicherheit nicht unterschreiben. Viele tendieren inzwischen dazu den Betroffenen unterschreiben zu lassen das alles in Ordnung ist. Dann haben sie später keine Probleme, aber dafür der Betroffene.


Gruß
Dieter

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 5. Januar 2022 20:12
von Neandertaler
dieter hat geschrieben:Ich kann das nicht selber prüfen. Unterschreiben muss er sein Protokoll schon selber, wenn er sich denn traut. Das er seine Arbeit richtig gemacht hat kann ich auch nicht beurteilen. Also würde ich so etwas mit Sicherheit nicht unterschreiben.


Genauso sehe ich das auch - das einzige was ich als Laie der Materie bestätigen kann, ist doch die Anwesenheit des Sachverständigen an diesem Tage und vielleicht noch die aufgewendete Zeit.
Ein fachliches Gutachten (im Bereich der Gebäudetechnik habe ich schon bei einigen beigewohnt) kenne ich nur mit Unterschrift und Stempel des Sachverständigen.

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 5. Januar 2022 20:34
von Crazy Cow
Bei mir war auch mal so einer, ich habe gefragt, was das und meine Unterschrift bewirken. Ich habe unterschrieben und so verstanden, dass:

Du dadurch bei etwaigen Bauschäden, zum Beispiel durch Grundwasserabsenkung während der Bauphase des Neubaus, an der Sammelklage oder der Ausschüttung von Schadensregulierungen teil nimmst. Es ist eine Form der Beweissicherung, der du zustimmst. Wenn du das nicht tust, müsstest du im Schadensfall einen eigenen Nachweis führen.
Natürlich kann schlimmstenfalls auch behauptet werden, laut Gutachten war vor der Baumaßnahme schon eine Rissbildung im Putz ersichtlich, oder so ähnlich.
Ich weiß nicht, ob du darauf bestehen kannst, das Gutachten vor deiner Unterschrift zu lesen. Ich habe es nicht getan, macht doch nur Arbeit, es war ja noch nicht geschrieben. Zustimmung und Gutachten am gleichen Tag.

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 5. Januar 2022 21:33
von Bastlwastl
vor kurzen war ein netter bericht von so eine fall im fernsehn. da hat sich erst beim abriss rausgestellt das die zwischenwand
obwohl vom besitzer damals gebaut zum nachbargebäude gehörte ,
keiner will jetzt die neue mauer bezahlen,geschweige denn die schäden am gebäude .

ich denke du solltest es dir in ruhe unter beisein von anderen personen erklären lassen
und durchlesen . dann unterschreiben wenn dir alles verständlich und zu deiner zufriedenehit geklärt wurde .
auch beim gutachten draufschaun was den da geschrieben wird .

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 6. Januar 2022 11:25
von schauglasgucker
Moin,

wenn du was unterschreibst, kannst du natürlich einen Durchschlag für deine Unterlagen verlangen.

Gruß Werner

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 6. Januar 2022 12:06
von Lindi
Moin Slowly,

ich nehme an, es geht hier um ein Thema mit Vorgeschichte, die ich nicht kenne.
Wenn Du magst, und es nicht zu spät ist, können wir gerne mal telefonieren. Daten sende ich dir per PN.
Deine Unterschrift kann imho nie zur Bestätigung der fachlichen Richtigkeit herangezogen werden, höchstens zur Bestätigung, dass er vor Ort war und an der richtigen Stelle geschaut hat.
Dann wäre es unbedenklich. Kann mich aber auch irren.

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 6. Januar 2022 15:33
von Nattes
D
eine Unterschrift kann imho nie zur Bestätigung der fachlichen Richtigkeit herangezogen werden, höchstens zur Bestätigung, dass er vor Ort war und an der richtigen Stelle geschaut hat.
Dann wäre es unbedenklich. Kann mich aber auch irren.



Genau so ist es.

Ich hatte das schon mal und es ist auch zu einem gerichtlichen Streitfall gekommen.

Meine Unterschrift hat dabei keine Rolle gespielt.

Gruß Norbert

Re: Nachbar>Neubau>Erdarbeiten>Beweissicherungen n. DIN 4123

BeitragVerfasst: 6. Januar 2022 15:54
von Slowly
Lindi hat geschrieben: ... , können wir gerne mal telefonieren. Daten sende ich dir per PN. ...

Vielen Dank, Dirk,
von deinem Anerbieten mache ich sehr gern Gebrauch, und ich werde mich noch heute telefonisch melden.
Beste Grüße, Hartmut