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Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 08:56
von willi-jens
fredde hat geschrieben:Das Neue an der Sache ist, dass ein Bürokrat in Berlin hinter seinem Schreibtisch sitzt und von dort aus bestimmt, dass Dein Auto / Motorrad, das ein paar Jahre abgemeldet ist, als Schrott zu betrachten ist. Dass das Fahrzeug eigentlich in Ordnung ist und Du es renovieren willst, hat nach dessen Ansicht nichts mit der Sache zu tun. Lieferst Du das Fahrzeug nicht bei einem Verwerter ab werden Strafen ausgesprochen, gehen die Du nichts machen kannst. Schöne Grüsse von unserer vielgelobten Demokratie.
Demokratie bedeutet dass die Macht vom Volk ausgeht und nicht wie heute von Brüssel.
Die Zukunft für Alle, die an älteren Fahrzeugen interessiert sind sieht die Zukunft schwarz aus.


Hallo Fredde,

ich habe jetzt sowohl den EU-Text gelesen und auch die von mir verlinkten Deutschen Regularien. Wenn Du meinst, da würde sich etwas massiv unterscheiden, dann bitte genaue Quellenangaben woraus Du diese Unterschiede meinst heraus zu lesen.

Grüße

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 08:59
von willi-jens
klimax hat geschrieben:Ein Thema was mich über diesen für mich etwas mysteriösen Beitrag hinaus beschäftigt ist die Frage, ob ein H Kennzeichen in den Umweltzonen der Nachbarstaaten, insbesonders Frankreich Spanien, Belgien, Niederlanden Vorteile bringt. Wenn ich demnächst mit meinen 40-50 Jahre alten Maschinen nur mit Angst vor Knöllchen dort bewegen kann und das H Kennzeichen Hilfestellung liefert dann könnte es evtl. Doch ein Vorteil sein ein solches H Kennzeichen anzustreben.
Werde mal die Kollegen vom BVDM anposten.


Hallo,

hier mal ein wenig Basis-Info:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/oldtimer-youngtimer/recht-tipps/oldtimer-zulassung/
https://www.adac.de/reise-freizeit/reisen-motorrad-oldtimer/oldtimer/h-kennzeichen-ausland/ (für die Umweltzone im Ausland ganz nach unten) / Umweltzone werden leider je nach Land und z.Tl. Stadt sehr unterschiedlich geregelt

Grüße

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 09:04
von pixie
Zum Thema H-Kennzeichen hier mal die Regelungen in NL.

Es gilt noch die Oldtimerzulassung ab einem Alter von 40Jahren.
Mein T3 von 84 bekommt zB. dieses Jahr die Steuervergünstigung. Das bedeutet hier aber auch, das das Fahrzeug im Winter nicht auf die Strasse darf ( Dezember, Januar, Februar)
Diese Winterregelung ist erst vor einigen Jahren eingeführt worden und promt war der Markt voll mit Fahrzeugen dieser Baujahre, soviel zu Oldtimerenthusiasten, es geht eben doch nur um günstige Steuern.
Ein "vollwertiger" Oldtimer sind hier nur Fahrzeuge vor Januar 1978, (Blaues Kennzeichen) wie z.B. meine Bonneville, die darf ich fahren wann ich will, kommt aber im Winter natürlich nicht auf die Strasse.
Ersten Gerüchten zufolge soll es hier demnächst nur noch bis Bj. 88 möglich sein, überhaupt eine Oldtimerzulassung zu bekommen und das macht meiner Ansicht nach auch Sinn, oder sind Fahrzeuge ab den 90zigern tatsächlich noch Individuell.
Wird denn irgendwann dann mal z.B. der Golf 6 o.s. ein Oldtimer?

P.S.: ein 124 hat für mich persönlich schon keinen Oldtimerstatus mehr.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 09:45
von Stephan
Unter dem Link https://de.urbanaccessregulations.eu/ finden sich die jeweiligen Regelungen. Man kann sich teilweise die jeweilige Stadt raussuchen. Auch sind weiterführende Links vorhanden. Da kocht wohl jede grössere Stadt oder Distrikt, sein eigenes Süppchen. . .

Antwerpen z.B., schreibt nur was über‘s Alter des Kfz. Keine Rede von historischen Fahrzeugen.

Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 11:48
von fredde
Hier in Schweden sind die Regeln ja ganz anders und sollten sie geändert werden, dann nur weil Brüssel das verlangt. Ist ein Fahrzeug über 30 Jahre alt ist es automatisch von der KFZ Steuer befreit. Der TÛV alle 2 Jahre ,normal jedes Jahr. Besondere Kennzeichen giebts nicht. Man darf das ganze Jahr fahren. Ab einem Alter von 50 Jahren ist der TÛV bei Autos auch Geschichte. Motorräder sind ab 30 Jahren TÛV frei. Bezahlen muss man eine Registerabgabe von 5 Euro jährlich.
Die ganzen Papiere von Brüssel um die sich die Diskussion dreht hab ich nichtmer zugänglich, aber komplett gelesen. Das Ganze kann man nicht leicht nehmen. Hier hat sogar die Regierung eine Kommision eingerichter um Schlimmstes zu verhindern. Alle Oldtimerklubbs und der grosse übergreifende Klubb sind maximal engachiert und machen eine riesen Lobbyarbeit in Brüssel. Zusammen mit allen Anderen hier im Norden. Auch Frankreich und Andere Länder machen dasselbe. Und Alle klagen und sind verwundert, dass alleine Deutschland scheinbar nicht den Ernst der Lage begriffen hat und eigentlich nichts unternimmt. Ich vermute das kommt davon, dass die Grünen in DE so gross ist und sogar in der Regierung vertreten ist. Hier im Norden liegen die bei ca 5 % .

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 12:45
von dreckbratze
@pixie: Warum sollte ein Golf 6 kein Oldtimer werden, vorausgesetzt er erreicht das entsprechende Alter?
Nur weil er deinem ästhetischem Empfinden diesbezüglich nicht entspricht?
Für viele Altvorderen hatte ein Oldtimer einen Messingkühler und freistehende Kotflügel zu haben, alles andere waren Gebrauchtwagen. Für mich war mein 65er Morris schon einer, oder meine B-Kadetten.
Jüngere Jahrgänge denken halt eher an ihre Anfangszeiten und die Fahrzeuge damals zurück, das kann heutzutage auch ein Golf 2 sein, auch ein T3 Bus ist u.Umst. 40 Jahre alt.
Und so wird es auch mit heute sktuellen Kfz werden, so sie es dann noch schaffen so alt zu werden.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 13:18
von fredde
Fahrzeuge ab ca 2000 werden es schwer haben Oldtimer zu werden. Da ist so viel Elektronik drin, die keiner in 20 Jahren reparieren kann. Einige Luxusautos werden wohl von der Fabrik dann mit fehlender Elektronik versorgt werden, aber dann zu Preisen, die ein normal Sterblicher nicht bezahlen kann.
Ich hab schon Autos aus den frühen 90ern gesehen, die verschrottet wurden weil die Motorsteuerung vollkommen in Plastik eingegossen war, wahrscheinlich damit man Neues kaufen muss, statt zu reparieren.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 13:24
von willi-jens
willi-jens hat geschrieben:
fredde hat geschrieben:Das Neue an der Sache ist, dass ein Bürokrat in Berlin hinter seinem Schreibtisch sitzt und von dort aus bestimmt, dass Dein Auto / Motorrad, das ein paar Jahre abgemeldet ist, als Schrott zu betrachten ist. Dass das Fahrzeug eigentlich in Ordnung ist und Du es renovieren willst, hat nach dessen Ansicht nichts mit der Sache zu tun. Lieferst Du das Fahrzeug nicht bei einem Verwerter ab werden Strafen ausgesprochen, gehen die Du nichts machen kannst. Schöne Grüsse von unserer vielgelobten Demokratie.
Demokratie bedeutet dass die Macht vom Volk ausgeht und nicht wie heute von Brüssel.
Die Zukunft für Alle, die an älteren Fahrzeugen interessiert sind sieht die Zukunft schwarz aus.


Hallo Fredde,

ich habe jetzt sowohl den EU-Text gelesen und auch die von mir verlinkten Deutschen Regularien. Wenn Du meinst, da würde sich etwas massiv unterscheiden, dann bitte genaue Quellenangaben woraus Du diese Unterschiede meinst heraus zu lesen.

Grüße

Jens


Hallo Fredde,

also dann doch so wie ich geschrieben habe, wenn ich mir Deinen Text so ansehe...

Grüße

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 13:30
von willi-jens
fredde hat geschrieben:Fahrzeuge ab ca 2000 werden es schwer haben Oldtimer zu werden. Da ist so viel Elektronik drin, die keiner in 20 Jahren reparieren kann. Einige Luxusautos werden wohl von der Fabrik dann mit fehlender Elektronik versorgt werden, aber dann zu Preisen, die ein normal Sterblicher nicht bezahlen kann.
Ich hab schon Autos aus den frühen 90ern gesehen, die verschrottet wurden weil die Motorsteuerung vollkommen in Plastik eingegossen war, wahrscheinlich damit man Neues kaufen muss, statt zu reparieren.


Die Elektronik wird zum Teil vergossen um gegen Nässe und auch Vibration zu schützen (weil so eine fehlerhafte Lötstelle wegen Vibration in Verbindung mit etwas schwereren Elektronikbauteilen will bei heutigen Arbeitskosten auch keiner mehr suchen).

Der BMW M1 aus den frühen 80er hatte meines Wissens nach die erste Elektronik-Einspritzung, die heute auch nur noch von wenigen Spezialisten repariert werden kann..

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 14:05
von Stephan
Mein oller Golf könnte 2033 den Oldtimerstatus erreichen. Sollte er es schaffen, hat er dann ca. 480.oookm auf der Uhr. Und so wie er derzeit läuft, könnte ich zu Optimismus neigen.

Aber für mich sind eher prägende Kfz, Oldtimerwürdig. Und nicht so ein unscheinbares Graubrot wie der Golf IV (Hoffentlich liest er nicht mit. . .)

Fredde, gerade wenn unangenehme Vorschriften eingeführt werden sollen, wird gerne der EU die Schuld in die Schuhe geschoben. Dabei vergisst man dann, das weder das EU-Parlament, noch die nationalen Parlamente, Gesetze auch auf Anstoß von Aussen verfassen. Das hat dann viel mit Lobbyismus zu tun. Den es in verschiedenen Formen gibt. Wir Motorradfahrer haben da die FEMA. Da leider viele Motorradfahrer, Motorradfahren als reines Hobby zu betrachten scheinen und entsprechend weder Zeit noch Geld in die Verteidigung ihrer Rechte investieren wollen, leben wir da auf schmalem Grad.


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 14:20
von der Gärtner
Stephan hat geschrieben:...Aber für mich sind eher prägende Kfz, Oldtimerwürdig. Und nicht so ein unscheinbares Graubrot wie der Golf IV ...
Und darum findet man auf Oldtimertreffen massenhaft Porsche 911 oder Mercedes-Pagoden und dergleichen, aber nach Allerweltsautos wie
Golf I oder Fiat 127 mußte schon suchen... :wink:

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 14:43
von fredde
Der Anstoss für Diskussionen und später Gesetze in der EU kommt immer von aussen. Aber wer ist Lobbyist und will alte Autos und Oldtimer weghaben. Es giebt da eigentlich nur eine Gruppe und das sind die Typen, die Nichts dagegen machen, dass bei uns nichtmer betriebsfähige Fahrzeuge in alle Welt, vor Allem den Osten und Afrika verkauft werden und dann von dort die Luft verpesten. Aber es sind unsere Oldtimer, die die Schuld tragen. :evil: Aus Deutschland kommt keine Hilfe, denn da sitzen die in der Regierung. Mit der grössten Wählerunterlage von solchen Parteien in der ganzen Welt.
Ich bin jetzt raus aus der Diskussion und warte ab ob ich mit meinen alten Fahrzeugen halt dann schwarz fahren muss.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 15:03
von dreckbratze
Genau, Harald. Wann hast du zuletzt einen Handwerker - Rekord E gesehen? Damit bist du deutlich exklusiver als mit nem 911er.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 17:33
von willi-jens
Fredde,

ich vermute, dass es auch in Schweden vom Umweltrecht her nicht erlaubt ist ein Altfahrzeug ohne Vorsorge gegen Austritt gefährlicher Stoffe einfach so abzustellen (wie eben in Deutschland auch).
Insofern bin ich immer noch daran interessiert aus welchen Quellen Du etwas anderes deutest.

Grüße

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 18:43
von Stephan
Das geht nicht mehr? Schade


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 21:05
von dieter
Hab die Seite gerade geöffnet

https://www.nordlandblog.de/autofriedho ... -schweden/


Gruß
Dieter

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 18. Januar 2024 21:13
von f104wart
Stephan hat geschrieben:Mein oller Golf könnte 2033 den Oldtimerstatus erreichen. Sollte er es schaffen, hat er dann ca. 480.oookm auf der Uhr. Und so wie er derzeit läuft, könnte ich zu Optimismus neigen.

Das schafft der locker, Stephan :wink:

...Meinen Octavia 1,9 TDI mit 90 PS (EZ 27.12.99) hab ich 2010 mit 746.000 km verkauft. Der Käufer hat dann nochmal über 150.000 drauf gepackt und ihn dann nach Afrika verkauft. Nur der Sitz war, als ich ihn verkauft habe, schon etwas durchgesessen. :grin:

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 08:39
von willi-jens
Stephan hat geschrieben:Das geht nicht mehr? Schade


Stephan


Etwas ähnliches gibt es in Deiner Nähe hier in Deutschland: Auto-Skulpturen-Park im Neandertal

aber die Relevanz eines vor ca. vierzig Jahren geschlossenen Autofriedhofes zu heutigen Umweltregularien zu dem Thema muß sich mir nicht erschließen, oder?

Grüße

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 10:18
von f104wart
:lol: :lol: :lol: ...als wir den mal mit einer Gruppe der "Japan classic Freunde" besuchen wollten, hat er uns 20 Minuten vor der Tür stehen lassen, weil er die Sendung mit der Maus fertig gucken wollte. Kein Witz!

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 11:02
von fredde
willi-jens hat geschrieben:Fredde,ich vermute, dass es auch in Schweden vom Umweltrecht her nicht erlaubt ist ein Altfahrzeug ohne Vorsorge gegen Austritt gefährlicher Stoffe einfach so abzustellen (wie eben in Deutschland auch).
Insofern bin ich immer noch daran interessiert aus welchen Quellen Du etwas anderes deutest.

Ich glaube Du hast noch nicht ganz verstanden um was es sich handelt. Ob ein Fahrzeug ohne Flüssigkeiten oder mit, rumstehen darf hat mit dieser Diskussion garnichts zu tun. Es geht darum, dass ein Fahrzeug, das 3 Jahre nicht bein TÛV war als Abfall betrachtet werden soll und der Entsorgung zugeführt werden muss.
Findest Du das richtig, dann hast Du eine Ansicht, die nicht von Vielen geteilt wird.
Gruss Fredrik

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 11:17
von willi-jens
fredde hat geschrieben:
willi-jens hat geschrieben:Fredde,ich vermute, dass es auch in Schweden vom Umweltrecht her nicht erlaubt ist ein Altfahrzeug ohne Vorsorge gegen Austritt gefährlicher Stoffe einfach so abzustellen (wie eben in Deutschland auch).
Insofern bin ich immer noch daran interessiert aus welchen Quellen Du etwas anderes deutest.

Ich glaube Du hast noch nicht ganz verstanden um was es sich handelt. Ob ein Fahrzeug ohne Flüssigkeiten oder mit, rumstehen darf hat mit dieser Diskussion garnichts zu tun. Es geht darum, dass ein Fahrzeug, das 3 Jahre nicht bein TÛV war als Abfall betrachtet werden soll und der Entsorgung zugeführt werden muss.
Findest Du das richtig, dann hast Du eine Ansicht, die nicht von Vielen geteilt wird.
Gruss Fredrik

Hallo Fredde,

da fängst Du wieder an zu deuten (& wiederum ohne Quelle). Wo steht da:
3 Jahre nicht bein TÛV war als Abfall betrachtet werden soll und der Entsorgung zugeführt werden muss

?

Grüße

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 11:19
von willi-jens
f104wart hat geschrieben::lol: :lol: :lol: ...als wir den mal mit einer Gruppe der "Japan classic Freunde" besuchen wollten, hat er uns 20 Minuten vor der Tür stehen lassen, weil er die Sendung mit der Maus fertig gucken wollte. Kein Witz!


Der Mann ist in Düsseldorf recht bekannt und etwas speziell ;-)
Keine Ahnung ob er seinen Autohandel in Düsseldorf noch betreibt, aber davor stand immer sein etwas besonderes Auto.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 13:22
von f104wart
Der hatte ja auch einen Panzer-Spähwagen, den er offiziell zugelassen hatte und damit in Ddorf rumgefahren ist. :lol:

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 19. Januar 2024 13:23
von dreckbratze
Was ist daran seltsam? Die Sendung mit der Maus ist heilig, der setzt halt Prioritäten! :lol: :smt023

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 31. Januar 2024 17:09
von heinkel-bernd
Eine Erklärung zu den Fake-News über die "Zwangsverschrottung" ist seit
heute im Heinkel-Forum veröffentlicht :wink:

Ich hoffe, dass der link nicht den Nutzungsbedingungen hier zuwider handelt :?
https://forum.heinkel-club.de/viewtopic.php?t=4532

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 31. Januar 2024 17:41
von Stephan
Ne, das passt schon.

Hauptsache man konnte sich wieder aufregen. Bedauerlicherweise bleibt damit immer ein Rest Wut gegen die EU übrig. . .


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 09:39
von dirkME
Moin.

Aufgrund mangelden Fachkenntnissen habe ich mal eine Frage:

Mein Bauch sagt mir, das ein H-Kennzeichen für ein Motorrad Schwachsinn ist, weil es dann zu einer Pauschalbesteuerung in Höhe von ?193? € kommt.

Meine jüngste Maschine ist 1990er BJ, alles andere hat BJ VOR 1989. Wären also alle, theoretisch, in der Lage, ein H-Kennzeichen zu bekommen.


Das Gespann mit H-Kennzeichen zu versehen, wäre möglich. Ich habe das vor 3 Jahren einem DEKRA-Gutachter vorgestellt; (K100 ExRS, jetzt Basis, mit TripTeq-Heeler, Motek-Umbau). Keinerlei Fragen nach dem Trip-Teq-Rahmen, keine Fragen nach Motek, wg. "ab wann hat der überhaupt gebaut".

"Sieht gut aus, der Hammerschlag-Lack passt auch in die Zeit" :-D

Bemängelt wurde: dicke fette LED-Leuchte (Pos/Zusatzlicht, wechselblinkend mit linkem Blinker); REMUS-Auspuff, sonst nichts, Änderung würde zum H-Gutacxhten führen. Ok, das mit der fetten LED vorne auf dem Kotflügel kann ich nachvollziehen. Aber verstehe nicht, das er NICHT über die gesamte LED-Beleuchtung des BW gemeckert hat, auch sind die Blinkerbirnen am Moped gg CE-LED-Birnen getauscht, sogar mit CE-Kennung (wobei für mich diese Bezeichnung eher für ChinaEquipment steht :D ); Stahlflexe sind drin, Wilbers hinten u vorne, Bilstein am BW. Das alles ohne Probleme.

Was der wohl nicht wusste, den REMUS gibts mind. seit 1993 mit ABE für K100, Kollege fährt den seitdem; hat noch Kaufquittung, gleiches Dings wie meiner.


Uff. Komme jetzt zur eigentlichen Frage: Auf einem H-Gutachten steht ein Datum. Mit einem H-Gutachten bekommt man ein H-Kennzeichen. Was sinnlos ist, aus momentaner monetärer Sicht. Aber was wird in der Zukunft. ICH hab da keine Ahnung. H-GUTACHTEN, als Päckchen für 6 Motorräder werden deutlichst günstiger, als wenn ich die einzeln abnehmen lassen würde.

Kann man das JETZT machen, OHNE H-Kennzeichen zu erwerben, und im Extremfall dann aus den Fahrzeugakten ziehen, und sagen: Äääätsch, wurde vor 5 Jahren schon als Oldtimer abgesegnet ??? Also das Gutachten weglegen, und erst im Bedarfsfall, ggfs Jahre später damit zur Zulassungsstelle ???

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 10:21
von HolgerPeter
Moin,

eine H-Kennzeichen Abnahme kann man machen lassen, wenn die 30 Jahre erreicht sind und der Prüfer das Fahrzeug als H-Kennzeichen abnimmt.

jedoch wird alle 2 Jahre, bei dem normalen TÜV auch die H-Kennzeichen Voraussetzungen angesehen.

Solltest Du einen anderen, sachkundigeren Prüfer erwischen, der sieht, was nicht zeitgenössisch ist, kann das H-Kennzeichen wieder entzogen werden.
oder Du musst es sofort erledigen und i.O. bringen.
Ebenso wenn andere Voraussetzungen oder der jeweilige Zustand nicht mehr H-Kennzeichen würdig ist.

Auf der anderen Seite:
wenn jetzt überall alles beleuchtet wird und der Staat überall nach Kürzungsmöglichkeiten sucht...
oder zuviel über die Menge von Fahrzeugen als H-Kennzeichen geschwafelt wird... was NICHT stimmt, gemessen an der Gesamtmenge von Fahrzeugen...
ist das Risiko größer, hier einzugreifen. Im regulieren ist man in Deutschland ja ganz groß und voreilig - also Schnellschussgefahr.

Dann hat jemand, der abwartet, vielleicht keine Gelegenheit mehr.

Bei PKW`S ist einer der "momentanen" Vorteile, das Du auch in die spinnernden Städte darfst, wo ansonsten Plakettenpflicht wäre.
Aber selbst, ob das so bleibt, das ist bei uns im Land keine Sicherheit mehr.

Siehe als Beispiel die Tag und Nacht Aktion mit den Förderungen für Batteriefahrzeuge.

Meine infrage kommenden Auto`s habe ich auf H-Kennzeichen; bei Motorrädern habe ich es bisher nicht gemacht.

Gruß
Holger

Ps.: aber es gäbe ja viel mehr zu kürzen...warum muss die normale Polizei Audi Kombis für 80.000 Euro anstatt eines Seat`s oder Skoda zu fahren?
Oder die Dienstwagen, die zur Zeit bei rund 120.000 - 180.000 Euro angelangt sind...
und und und ... könnte man zeilenlang auflisten...

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 10:52
von Matthieu
dirkME hat geschrieben:Mein Bauch sagt mir, das ein H-Kennzeichen für ein Motorrad Schwachsinn ist, weil es dann zu einer Pauschalbesteuerung in Höhe von ?193? € kommt.

H-Kennzeichen kostet bei Motorrädern deutlich weniger an Steuer.
Es ist eigentlich so, dass sich ein H-Kennzeichen bei Motorrädern ab 750 ccm rechnet.
Natürlich ohne die Gebühr fürs Gutachten mit einzurechnen....

Ich hatte mal ne K75S mit H-Kennzeichen. Das war gerade so die Grenze.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 10:56
von Matthieu
dirkME hat geschrieben:Kann man das JETZT machen, OHNE H-Kennzeichen zu erwerben, und im Extremfall dann aus den Fahrzeugakten ziehen, und sagen: Äääätsch, wurde vor 5 Jahren schon als Oldtimer abgesegnet ??? Also das Gutachten weglegen, und erst im Bedarfsfall, ggfs Jahre später damit zur Zulassungsstelle ???

Nein, kann man nicht.
Ein H-Gutachten hat eine Gültigkeit bis zur Anmeldung. Ich glaube 12 Monate waren das, genau weiß ich es aber gerade nicht.
Ich habe vor ner Weile genau die Diskussion mit meinem Prüfer gehabt. Ich habe zwei Autos, welche sofort ein H bekommen würden => aus gewissen Gründen WILL ich aber kein H.
Da hat mir mein Prüfer gesagt, dass dann das Gutachten auch keinen Sinn macht wegen der Gültigkeit.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 11:11
von Stephan
Matthieu hat geschrieben:
dirkME hat geschrieben:Mein Bauch sagt mir, das ein H-Kennzeichen für ein Motorrad Schwachsinn ist, weil es dann zu einer Pauschalbesteuerung in Höhe von ?193? € kommt.

H-Kennzeichen kostet bei Motorrädern deutlich weniger an Steuer.
Es ist eigentlich so, dass sich ein H-Kennzeichen bei Motorrädern ab 750 ccm rechnet.
Natürlich ohne die Gebühr fürs Gutachten mit einzurechnen....
. . .


Und das neue Kfz-Kennzeichen und die Gebühren beim Straßenverkehrsamt. Der Versicherung muß man es natürlich auch noch mitteilen. Und im befreundeten Ausland spielt das "H" im Schild eventuell auch keine Rolle. . .


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 11:14
von Matthieu
@ Stephan: Nicht vom Thema abschweifen :D
Meine Aussage bezog sich rein auf die KFZ-Steuer.

PS: Für die Versicherung ist es völlig unrelevant ob H-Kennzeichen oder nicht.
Außer du zielst jetzt darauf ab, dass die Versicherung natürlich nen neues Schriftstück verfassen muss.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 12:36
von mahout
Je nach dem, wie oft und für welchen Zweck man seine diversen Motorräder bewegt, wäre vielleicht auch die Beantragung einer 07er-Nummer (Oldtimer Sammler) zu überlegen. Man erhält dann ein gemeinsames Kennzeichen für alle Fahrzeuge, aber für jedes Fahrzeug eine separate Zulassungsbescheinigung. Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der Regel nach dem wertvollsten Fahrzeug. Es soll auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Die Fahrzeuge müssen dann auch nicht mehr alle 2 Jahre zur HU.
Offiziell darf man die Fahrzeuge zwar nur für Oldtimerveranstaltung o.ä. bewegen, Prüf- und Einstellfahrten sind aber auch zulässig. Dann wird eine Ausfahrt eben zur Einstellfahrt.
Bis man eine 07-er Nummer zugeteilt bekommt, ist es zwar etwas mühsam, aber gerade, wenn man etliche alte Fahrzeuge besitzt und fährt, lohnt sich der Aufwand m.E. Ich hatte viele Jahre eine 07-er Nummer für einige Oldtimer PKW und auch für zwei Motorräder.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 13:57
von willi-jens
Hartmut,

mal abgesehen davon, daß die 07-Nummern inzwischen relativ restriktiv vergeben werden, bringt dieses Kennzeichen natürlich noch andere Vorgaben & Beschränkungen (z.Bsp. Ausland ist damit gar nicht bzw. nur sehr beschränkt möglich) mit sich.
Sollte man zumindest berücksichtigen, wenn man vor der Wahl steht.

Grüße & nichts für ungut

Jens

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 14:00
von willi-jens
Stephan hat geschrieben:Ne, das passt schon.

Hauptsache man konnte sich wieder aufregen. Bedauerlicherweise bleibt damit immer ein Rest Wut gegen die EU übrig. . .


Stephan


Man könnte den Eindruck bekommen, daß dies hier & da das Ziel von solchen Kampagnen sein könnte :roll:

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 14:43
von Stephan
Matthieu hat geschrieben:@ Stephan: Nicht vom Thema abschweifen :D
Meine Aussage bezog sich rein auf die KFZ-Steuer.

PS: Für die Versicherung ist es völlig unrelevant ob H-Kennzeichen oder nicht.
Außer du zielst jetzt darauf ab, dass die Versicherung natürlich nen neues Schriftstück verfassen muss.


Ganz so trivial ist es nicht. Schliesslich will der Oldtimer-Liebhaber ja im Falle des Falles, auch die entsprechende Entschädigung haben. Sprich, er muß sein Kfz auch entsprechend versichern. Da ist es mit der normalen Kfz-Versicherung dann nicht mehr getan.

Ich weiß nicht wie das wohl ausgeht, wenn du eine alte Möhre, Bj.'81 versicherst, was ja doch ziemlich günstig ist. Und dann ziehst du im Schadensfall ein Gutachten aus der Tasche, wonach sich dann ein wesentlich höherer Betrag ergibt. . .


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 16:51
von 3RadQ
Stephan hat geschrieben:...
Ich weiß nicht wie das wohl ausgeht, wenn du eine alte Möhre, Bj.'81 versicherst, was ja doch ziemlich günstig ist. Und dann ziehst du im Schadensfall ein Gutachten aus der Tasche, wonach sich dann ein wesentlich höherer Betrag ergibt. . .
...


Für die Haftpflicht sollte das ja keine Rolle spielen, für Teil- oder Vollkastko jedoch schon.

Btw.: wieviel kostet die KFZ-Steuer für Motorräder mit H-Kennzeichen eigentlich?

Gruß
Volker

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 17:14
von Matthieu
Stephan hat geschrieben:Ich weiß nicht wie das wohl ausgeht, wenn du eine alte Möhre, Bj.'81 versicherst, was ja doch ziemlich günstig ist. Und dann ziehst du im Schadensfall ein Gutachten aus der Tasche, wonach sich dann ein wesentlich höherer Betrag ergibt. . .


Stephan

Das H-Gutachten ist kein Wertgutachten und somit völlig was anderes.
Wenn ich der Versicherung sage, dass die Möhre BJ 1981 nur 1500 Euro wert ist (Selbstauskunft), dann wird sie auch darüber versichert. Ende.
Und wenn ich die alte Möhre BJ 1981 für 100 TEUR versichern möchte, mir die Versicherung dies aber nicht glaubt, muss ich ein Wertgutachten bringen.
Aber nochmal: hier ging es um die KFZ Steuer und ein mögliches H-Gutachten => so war die Fragestellung.
Nicht immer Dinge hineininterpretieren um die es gar nicht ging.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 17:16
von Matthieu
3RadQ hat geschrieben:Btw.: wieviel kostet die KFZ-Steuer für Motorräder mit H-Kennzeichen eigentlich?

Gruß
Volker

46,02 Euro pauschal

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 17:18
von dodderer
3RadQ hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:
Btw.: wieviel kostet die KFZ-Steuer für Motorräder mit H-Kennzeichen eigentlich?

Gruß
Volker

Den genauen Betrag musst Du mal selber googeln. Ist in etwa gleich mit 750ccm. Ich zahle bei meiner 500er etwas mehr an Steuer als wenn sie kein "H" hätte.

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 17:35
von 3RadQ
Matthieu hat geschrieben:46,02 Euro pauschal


Merci Matthieu!
Man beachte die ,02 ! Die helfen, den deutschen Staatsbankrott zu verhindern :smt004

Steuermäßig "lohnt" es sich also ab mehr als 625cm3 Hubraum.

Gruß
Volker

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 1. Februar 2024 18:36
von Stephan
Bei 1.oooccm könnte man die Kosten, je nach Gutachtenkosten, in gut 6-8 Jahren raushaben. . .


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 2. Februar 2024 07:07
von mahout
Für die Entschädigung im Schadensfall oder bei Diebstahl habe ich für jedes Fahrzeug ein Wertgutachten von einem Kfz-Sachverständigen bei der Versicherung eingereicht. Habe aber keine Erfahrung, wie hoch die Entschädigung dann im Vergleich zum Gutachten tatsächlich ausfällt, da ich seinerzeit keinen Schadensfall hatte.
Ob sich der Aufwand lohnt, hängt natürlich auch vom Wert der Oldtimerfahrzeuge ab.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 2. Februar 2024 09:46
von Stephan
Meines Wissens hat so ein Gutachten auch ein „Verfallsdatum“. . .


Stephan

Re: Oldtimerkennzeichen und Steuerermäßigung

BeitragVerfasst: 2. Februar 2024 09:49
von dirkME
@mahout;


Es gibt 2 Wertgutachten.

1.: Wiederbeschaffungswert
2.: Wiederherstellungswert

Fürs Gespann habe ich eines für den Wiederherstellungswert.

Ist aufwändiger, als das Wieberbeschaffungsgutachten. Hat aber massive Vorteile. Wiederbeschaffung bedeutet; der Gutachter schätzt, meist über Recherche, die Kosten für die Wiederbeschaffung. Heisst, zb K100-Gespann, es sind ca 20 im Angebot, KM-Stand, BJ usw werden verglichen, Mittelwert ist Auszahlungsbetrag. Bei einem Gespann, das kmpl. neu aufgebaut wird, meist ein sehr schlechtes Dinghs für den Besitzer.

Wiederherstellungsgutachten berücksichtigt die tatsächlichen Kosten beim Neuaufbau. Muss natürlich dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden, also ALLE Rechnungen, Teilekosten, Sandstrahlen, Lackieren, jegl. ins Gespann eingeflossenen €. Ich habe auch für "Neuteile", also Teile, die getauscht werden mussten, aus dem BMW-ETK die entsprechenden Preise gelistet. Alle Rechnungen beigefügt. Das Wiederherstellunsgutachten der DEKRA beläuft sich auf 22.366,00 €. Ist heftig. Habe ich auch nicht wirklich investiert; zb. Kardanwelle war "im Fundus", gleiches mit kmpl. Lacksatz usw.

Damit dann zur Versicherung. Zuerst hat der sehr sparsam geschaut, der hat zunächst gar nicht zwischen Wiederherstellund und Wiederbeschaffung differenziert. Ist dann aber in den Versicherungsvertrag eingeflossen. Dieser ist etwa 25% teurer, als normale Versicherung. Macht aber Sinn.

Ein weiterer Vorteil: Wiederbeschaffung beinhaltet den ab Abschluss erlittenen Wertverlust. Bei Wiederherstellung ist das zwar auch ein Faktor, allerdings in Summe nicht so arg gravierend. Weil die Wiederherstellung versichert ist, nicht NUR der Verlust. So zumindest mein Verständnis.


Sollte jetzt das Gespann geklaut werden, ist zum einen ein "neues" Gespann im Wert des "alten", abzgl. Wertverlust, versichert. UND die Wiederaufbaukosten !!!


Da kann man dann auch eine der üblichen Grotten "hat bis zur Abmeldung" super funktioniert, anmelden und losfahren :-D als neue Basis nehmen .... Und Wiederaufbauen.


Achso, ich habe, an nicht nachvollziehbarem Einbauort, so einen GPS-Dings drin, mit eigener Stromversorgung, und APP auf dem Handy. Mehr als 25 mtr Entfernung vom letzten gemeldeten Standort löst Alarm aus, auch eine Trennung von der Stromversorgung (Batterie abklemmen) führt über die interne Stromversorgung trotzdem zum Alarm. Das ist auch in den Versicherungsvertrag, Prämienmindernd, eingeflossen.

Mir ist letzten Winter der Akku gestorben; sofort ALARM !!!!

War aber nur kein Strom, kein Diebstahl; hat meinen Blutdruck, bis ich an der Schrauberhöhle war, doch stark beeinflusst.