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Das Gebot kann eröffnet werden > ACHTUNG,einmaliges Angeb

BeitragVerfasst: 22. Februar 2007 11:22
von Toyo - Joe
Gespanne können nicht mehr neu zugelassen werden !!??

Siehe http://gespanne.parlaris.com/ftopic2207.html

Sollte sich das bestätigen kann ich nur sagen,
endlich mal ein vernünftiges neues Gesetz das unter
dem Deckmantel des Umweltschutzes erlassen wird

Da fällt mir ein, ich habe noch ein echtes Gespann
mit Brief, Zugelassen und wieder Zulassungsfähig zu
versteigern. :-)
Es handelt sich dabei um eine der letzten legendären
2V Boxer ( gebraucht ) aus dem Hause EML dieses
Gespann stammt aus der Ära als man noch einfach so
zum Spaß herumgefahren ist.
Da dank EU und der Regierung mit ihren Lakaien
vom TÜV und sonstigen ausführenden
Organisationen keine weiteren Gespanne mehr
zum Untergang der Welt beitragen können, beginnt
dieses wohl einmalige Angebot bei einem Startpreis
von bescheidenen 30.000 Euro ab einem Gebot von
40.000 Euro lege ich noch eine mit Enduro
Optik versehene Transalp ( ca. 100.000 km ) dazu,
Diese Enduro ist noch mit dem Original Dreck einer
Geländefahrt versehen.
Wenn sich jemand in den nächsten 24 Stunden entscheidet
50.000 Euro zu bieten, lege ich noch einen drauf und

>>> TANKE BEIDE FAHRZEUGE VOLL <<<

Dieses Einmalige Angebot findet Ihr nicht im freien
Handel sondern nur hier.

Mit freundlichen Grüßen
Toyo – Joe

BeitragVerfasst: 22. Februar 2007 11:38
von SvS
Nach Tele-Absatz-Gesetz (oder so was) muß es auch ein
Rückgaberecht geben.
Wie lange ist das und muß man die Dinger dann auch wieder
voll tanken?

Siggi

BeitragVerfasst: 22. Februar 2007 11:44
von Nikolic
Hallo 3Radler, die Gespanne können mit LPG / Gass betrieben werden.
Im BW ist Platz sat für GASSTANK.

KEINE PANIK !!!

Natürlich ohne Rückgabe

BeitragVerfasst: 22. Februar 2007 12:57
von Gast
Hallo Siggi,

es handelt es sich hier um eine für beide
Seiten verbindliche PRIVAT Auktion ohne
Rückgaberecht. ( Geld gegen Ware ohne Garantie,
Gewährleistung oder ähnliches )
Sollte sich die Rechtsprechung in diesem Bereich
geändert haben, so lasse ich mich gerne belehren
und biete in diesem Falle natürlich an, das Gespann
innerhalb der Gesetzlich vorgeschriebenen Zeit, in Original
Verpackung und natürlich unbenutzt gerne gegen eine
Geringe wieder Einlagerung und Test Gebühr
von nur 10% des Kaufpreises sowie den anfallenden
Versand und an – Abmeldegebühren zurück zu nehmen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte meinen
Anwalt. -:)

Mit freundlichen Grüßen
Toyo – Joe

BeitragVerfasst: 22. Februar 2007 13:32
von Bernhard Sch.
..........NOCH sieht das wie ein Scherz aus !

Gruß B.

Bild

BeitragVerfasst: 22. Februar 2007 13:36
von SvS
War mir schon klar dass die Geschichte einen Haken hat.
Dann lass dich nicht vom Staatsanwalt erwischen.
Gespanne fallen schließlich unter das Suchtmittelgesetz.

Siggi