Beste Bohne hat geschrieben: Züge zu fahren
Beste Bohne hat geschrieben:... ich bekomme jetzt sogar die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 Züge zu fahren mit einem Gesamtgewicht von 18Tonnen bei einer Zugmaschinenlast von max. 7,5Tonnen.
Ich lasse mich nicht umschreiben
Anonymous hat geschrieben::smt018 was ich nicht verstehe, warum brauche ich auf anraten der Exekutiven einen neuen Führerschein, nur weil derjenige angeblich nicht mein Gesicht erkennen kann? Der Führerschein bescheinigt doch nur , daß ich die Scheinchen hab, mein Namen drinnsteht und welcher Behörde ich unterstellt bin - der Rest ist durch die Ausweispflicht des Personalausweises/Reisepaß ersichtlich - die können mich somit nicht zwingen meinen Führerschein umtauschen zu müssen. Das der Personalausweis/Reisepaß aktuell sein sollte, regelt ja die Gültigkeitsdauer - war damals auch lustig wie ich in der Türkei mich zweimal wieder hinten anstellen mußte, nur weil mein Bild dem aktuellen gegebenen Stand der Dinge nicht mehr entsprochen hatte - nur die Augenfarbe ließ sie dann drann Zweifeln, daß ich ein Landsman sei![]()
oder wiehert da mal wieder der Amtsschimmel????
Stephan hat geschrieben:Stimm' Dir zu Roll.
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