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Doppelt ist besser

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 09:31
von SvS
Am 29.11.05 erhalte ich ein Schreiben (Aktenzeichen SSA 01)
mit dem üblichen blablabla... zur Last gelegt... viel zu schnell.

Heute bringt mein Kollege zur Arbeit ein Schreiben mit.
Das Schreiben war an seinen Sohn gerichtet, selbiger ist ohne Führerschein.
Und nun Ratet mal:
Gleiches Aktenzeichen.
Gleiches blablabla..ja alles gleich Uhrzeit, Fahrzeug, Kennzeichen,
Film- und Fotonummer.

Siggi

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 09:43
von Bernhard Sch.
.....hä?.......wie?


nochmal.....gleiches Vergehen mit gleichem Datum, gleicher Uhrzeit, gleichem Ort, gleichem Aktenzeichen, gleicher Strafandrohung bei Dir und dem Sohn Deines Kollegen ?

Wenn es wirklich so ist, sofort zum Rechtsanwalt !

Gruß B.

:smt017

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 09:48
von Hauni
Die Welt ist ein Dorf, und voller Zufälle!!!

Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Anwalt einschalten!
2. Beide Anzeigen kopieren, und dann mit den beiden Originalen zum Ordnungsamt schlendern und den Chef des Amtes fragen ob die Ordnungsbehörde dich verar..... will!!! Er soll beide Anzeigen zurücknehmen, oder du gehst zur lokalen Presse damit ;-)

Re: Doppelt ist besser

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 09:51
von Tigris
SvS hat geschrieben:Am 29.11.05 erhalte ich ein Schreiben (Aktenzeichen SSA 01)
mit dem üblichen blablabla... zur Last gelegt... viel zu schnell.
...


Falls das oben genannte Aktenzeichen tatsaechlich so angegeben ist, dann ist es nie und nimmer nicht ein echtes Schreiben einer echten Staatsanwaltschaft.

Ich gehe jetzt einfach mal blind davon aus, dass die Ueberweisung eines bestimmten Geldbetrages gefordert ist - ein Bussgeld eben.

Ein Bussgeldbescheid kommt aber normalerweise nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von der zustaendigen Bussgeldstelle.

Mein ganz persoenlicher Verdacht: Hier hat sich jemand eine neue Methode ausgedacht, die Menschheit abzuzocken. Ich denke, es werden genug Menschen einfach zahlen, weil sie nicht mehr Aerger haben wollen.

Mein Tip: Ruf die im Schreiben angebene Staatsanwaltschaft an und frage nach, ob dieses Schreiben echt ist. Wenn nicht, dann wende dich an deine oertliche Staatsanwaltschaft oder Polizei. Dann handelt es sich naemlich um einen Betrugsverdacht.

Gruss aus dem Kosovo

Tigris

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 10:05
von Bernhard Sch.
Hi Tigris,

Deine Variante wäre ja wirklich der Hammer........

Aber wirklich denkbar, denn bei niedrigen Bußgeldern (so 20-40 €) zahlen die meisten ja locker und schnell und sind froh alles wieder flott vergessen zu können.

Gruß B.

:(

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 10:50
von SvS
Beide Varianten sind absolut echt, beide vom Ordnungsamt.
Euros werden noch keine gefordert.
Die wollen auch nocht Punkte auf ein Konto überweisen.

Siggi

BeitragVerfasst: 12. Januar 2006 12:23
von Bernhard Sch.
SvS hat geschrieben:Beide Varianten sind absolut echt, beide vom Ordnungsamt.
Euros werden noch keine gefordert.
Die wollen auch nocht Punkte auf ein Konto überweisen.

Siggi




.....ab, zum Anwalt !

Gruß B.

:-D