Slowly hat geschrieben:Hier von Mißbrauch und Mißwirtschaft zu sprechen, erschließt sich mir nicht, Olaf !
Das ist doch alles geregelt und das Amtsgericht ist auch dabei.
Wer in Insolvenz geht, hat doch meistens andere um ihr Geld gebracht, nämlich die Gläubiger,
deren Leistungen er zumindest teilweise nicht bezahlt oder womöglich auch in den Konkurs getrieben hat.
Sehr oft kleine Handwerksbetriebe, Zulieferer und Dienstleister.
Warum sollte er denn auch noch ins Risiko gehen ?
Gruß,
Hartmut,
der Dir auch weiterhin eine lukrative Unternehmenstätigkeit wünscht.
lieber Hartmut,
das Insolvenzrecht ist nun mehrfach angepasst worden. Zum Beispiel dergestalt, dass die Insolvenzverwaltung auch rückwirkend greift. Das heisst, dass Gericht legt fest (nach eingehender Prüfung versteht sich angesichts seiner Überlastung durch die Flut der Anträge), ab wann der Betrieb eigentlich als insolvent zu betrachten war.
Hat nun eine GF brav seine Handwerker innerhalb angemessener Frist bezahlt, seine Lieferanten, die schon seit langem ein längeres Zahlungsziel erdulden aber nicht, darf der Insolvenzverwalter die gezahlten Gelder bei den pünktlich bezahlten Handwerksbetrieben zurückverlangen, um sie "gerechter" unter allen Gläubigern auf zu teilen. Und er tut das auch. Sein Honorar ist wie das Gehalt eines GF allerdings die älteste unter allen Forderungen. Benötigt er nun eine gewisse Zeit für das Ergründen und die prozentuale Aufteilung des Vermögens zugunsten aller Forderungen, wird sein Anspruch (der des Insolvenzverwalters) dabei nie aufgeteilt. Das von den Handwerkern zurückverlangte Geld wird also auch dafür verwendet, um seine Honorarforderungen (einen Monat länger) ungekürzt zu sichern. Der GF, der bis dahin nach treu und Glauben gehandelt und nichts unrechtes getan hat, ausser vielleicht die Zahlungsunfähigkeit seiner Kunden solange es geht zu ertragen, in der Hoffnung, seine Hausbank würde ihm bei der Überbrückung der ausbleibenden Gelder behilflich sein, wird als erstes der Tür verwiesen und automatisch kriminalisiert. Man hat zu prüfen ob er das nicht in betrügerischer Absicht verschleppt hat.
Hartmut, der Gesetzgeber hat sich sicher was dabei gedacht, aber er ist einfach zu blöd und zu weltfremd, um alle Eventualitäten dabei zu berücksichtigen.
Insolvenzverwaltung ist doch ein Riesengeschäft!
Eine Wachstumsbranche gewissermassen.
Wie sonst kann man sich erklären, dass zu meinen regionalen Ex-Kunden Insolvenzverwalter aus Dresden kommen, mit einem dicken Jaguar und entspr. Fahrtspesen abrechnen, die hiesigen Insolvenzverwalter hingegen in die neuen Bundesländer fahren, um da das gleiche zu tun. Ich würde nichts sagen, wenn diese leidvolle letzte betriebliche Massnahme von regionalen Rechtspflegern geleistet würde, mit einem Salaire, das keinesfalls über dem des letzten Geschäftsführers liegt.
Die Insolvenzuhus sind Jungs von der Akademie, Wirtschaftsjuristen. Die haben ihren Beruf ergriffen, um Kohle zu machen nicht aus Idealismus. Sie haben auch nie wirklich ein Geschäft geführt (nur begraben). Und Idealismus, Hartmut, ist unser wichtigstes Kapital bei der Führung unserer Geschäfte. Zeig mir einen Insolvenzuhu, der bei der Verwesung einer 20Mann Gmbh zugibt: wenn ich nicht weiterhin jeden Monat 15 - 20 TEuro abzöge, könnten sie es durchaus schaffen. Einen Hartmut, und ich komme eigenärschig die 380km nach MG gefahren und küsse dir die Füsse.
Der Staat erwartet von uns, dass wir ja frühzeitig alle Tendenzen erkennen und den Betrieb sofort schliessen, wenn die Kurve mal in den roten Bereich fällt. Das ist möglich, Hartmut, vielleicht kommen wir auch dahin. Es werden lauter gesunde Betriebe übrig bleiben, aber nur ein zehntel der jetzigen Zahl. Wieviel Schreiner oder Metzger habt ihr denn noch so in MG? Wieviel Mitarbeiter beschäftigt ein "gesunder Betrieb" pro Mio. Umsatz?
Deine Antwort war mir zu tendenziös, ich erlaube mir einmal mehr, meine schwarzweiss gemalte Sicht der Dinge gegen zu halten. Ich denke meine Ansicht ist dabei auch hinlänglich bekannt und (nicht) gelitten.