Ich habe eine Anhörung im Bussgeldverfahren aus Deutschland (Kreis Heinsberg) bekommen. Hat etwas gedauert, aber Ich vermutete das schon.

Ist das erste Mal für mich. Ob Ihr das glaubt oder nicht.

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften um 27 Km/h. Zullässige Geschwindigkeit: 50 Km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 77 Km/h. Par. 41 Abs. 2 Par. 49 StVG; 11.3.5 BKat.
27 km/h zu schnell gefahren. Ich bin Gewohn das gleich erzählt wird was das kostet.

Alles ist in Deutsch.

Jetzt soll Ich mir erst äusseren zum Sachverhalt und den Verstoss zugeben (oder nicht). Ich weiss schon was spielte, aber Ich habe die Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Ich war’s, aber bringt das was? War eine wirklich doofe Umgebung, da konnte man 200 fahren.
Was kostet sowas? Muss Ich einen Briefmarken spendieren oder besser mit Mail antworten?
Fragebogen ist innerhalb einer Woche diesens Schreibens zurückzusenden.
Zu Vermeidung von Rechtsnachteilen bitte die umseitigen Hinweise beachten. (Die Hinterseite ist aber Leer, wird damit Seite 2 gemeint?
Wer weiss Bescheid?

R.a.d.NL
