Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeichen
Verfasst: 17. August 2023 21:57
Aus dem Internet gezogen.
Das E-Prüfzeichen ist praktisch Pflicht – zahlreiche Ordnungshüter drücken allerdings bei Spiegeln, die den Spielregeln für die Erteilung dieses Prüfzeichens genügen, ein Auge zu. Im Zweifelsfall droht (Stand 2019) ein Bußgeld von 15 € (Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO)
Dazu habe ich einmal einige Fragen.
Ich möchte am meinem Seitenwagen gern einen Spiegel zur besseren Seiten-/Rücksicht montieren.
Vorhanden sind: 2 Spiegel am Lenker.
Es würde sich also um einen dritten Spiegel handeln.
1.) Muß dieser Rückspiegel auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, also mit E-Zeichen... versehen sein? Oder braucht er es nicht.
1.) Muß ich bestimmte Anbauabmessungen einhalten (z.B. Höhe...)
2.) Muß ich ihn eintragen lassen?
3.Fahrzeugbreite:
Im Kraftfahrzeugschein steht bei:
Punkt19: Fahrzeugbreite ohne Spiegel und Anbauteile
Ich gehe hier dann von einer maximal erlaubten Fahrzeugbreite von 2,55m aus, die ja auch nicht erreicht wird.
Über Tipps und gute Ratschläge würde ich mich freuen.
Gruß Horst E.