10. Dezember 2011 22:45
10. Dezember 2011 23:15
10. Dezember 2011 23:56
11. Dezember 2011 09:14
11. Dezember 2011 09:18
11. Dezember 2011 09:41
11. Dezember 2011 09:56
11. Dezember 2011 10:04
11. Dezember 2011 10:34
11. Dezember 2011 13:17
11. Dezember 2011 14:38
11. Dezember 2011 15:22
Wobei mir einfällt, 'n CopyRight auf Gesetzestexte gibt's doch nicht? Schliesslich haben wir die doch bezahlt! Oder?
11. Dezember 2011 15:30
11. Dezember 2011 15:54
scheppertreiber hat geschrieben:Wobei mir einfällt, 'n CopyRight auf Gesetzestexte gibt's doch nicht? Schliesslich haben wir die doch bezahlt! Oder?
Was meinst Du von was Juris lebt ?
11. Dezember 2011 17:20
11. Dezember 2011 17:31
11. Dezember 2011 17:59
Stephan hat geschrieben:Ohmann. Du kannst einem Mut machen. Also muß man den Beitrag von Hermann löschen und durch einen Link ersetzen?!?
11. Dezember 2011 18:18
Crazy Cow hat geschrieben:Stephan hat geschrieben:Ohmann. Du kannst einem Mut machen. Also muß man den Beitrag von Hermann löschen und durch einen Link ersetzen?!?
. . .
Der Link zeigt dann auf einen Beitrag von Hermann an anderer Stelle.
Bangbüx.
11. Dezember 2011 18:31
11. Dezember 2011 18:42
11. Dezember 2011 18:44
Stephan hat geschrieben:Alle Geschenke schon beisammen. . .
11. Dezember 2011 18:51
11. Dezember 2011 18:51
Hermann hat geschrieben:Jetzt mal locker bleiben!
Die Texte stehen so oder ähnlich in der StVZO und ich wüßte nicht, daß man solche Gesetzestexte/Vorschriften nicht zitieren darf. Wichtig ist dabei die Angabe des jeweiligen Paragraphen etc.. Sie sollen schließlich so vielen Menschen wie möglich zugänglich sein. Ein anderer "Umgang" damit würde ihren Sinn ad absurdum führen.
11. Dezember 2011 18:52
11. Dezember 2011 19:39
11. Dezember 2011 19:48
12. Dezember 2011 06:20
12. Dezember 2011 07:09
12. Dezember 2011 08:09
Hermann hat geschrieben:Also, in dem Moment wo man den Nebelschulz einschalten DARF, würde ich nichtmal 50 fahren wollen, maximal sozusagen.
"Nebelschlussleuchten dürfen nur bei einer Sichtweite unter 50 m angeschaltet werden."
Und bei so einer Situation auf der Dosenbahn würde ich machen das ich schnell von dieser runterkomme, Dosenfahrer im Nebel sind normalerweise völlig merkbefreit.
12. Dezember 2011 08:23
12. Dezember 2011 08:40
Hermann hat geschrieben:Also, in dem Moment wo man den Nebelschulz einschalten DARF, würde ich nichtmal 50 fahren wollen, maximal sozusagen.
"Nebelschlussleuchten dürfen nur bei einer Sichtweite unter 50 m angeschaltet werden."
Und bei so einer Situation auf der Dosenbahn würde ich machen das ich schnell von dieser runterkomme, Dosenfahrer im Nebel sind normalerweise völlig merkbefreit.
12. Dezember 2011 08:46
saschohei hat geschrieben:Der Zeitpunkt wird wohl kommen, wo wir uns ALLE gesittet, und in sicherem Abstand wie die Enten an der Schnur, auf der Straße bewegen, und den Verkehrsfluß bestimmt dann ein führerscheinloser Programmierer beim Verkehsüberwachungsamt.
12. Dezember 2011 09:25
Yachtie hat geschrieben:Was nützt das meiner Witwe, wenn ich mich GENAU an die Vorschriften gehalten habe?
12. Dezember 2011 09:44
12. Dezember 2011 11:03
saschohei hat geschrieben:Morgen Chris,
Wann kann ich mit dem Eintreffen Deiner Witwe rechnen?
12. Dezember 2011 11:29
saschohei hat geschrieben:Die Gefahr im Nebel in einen Unfall verwickelt zu werden ist übrigens in den letzten Jahren viel größer geworden - trotz viel besserer Technik...
12. Dezember 2011 11:35
Hermann hat geschrieben:Ähm .......... ich habe eher das Gefühl das diese Technik zu sowas verführt, wie Du weiter unten ja aufzeigst.
Je idiotensicherer die Kisten werden, um so mehr fühlen sich Leute als Idiot berufen ebenso zu fahren.
Eine sehr trügerische Sicherheit wird hier vermittelt.
12. Dezember 2011 12:48
13. Dezember 2011 11:02
13. Dezember 2011 11:08
13. Dezember 2011 11:16
13. Dezember 2011 11:35
13. Dezember 2011 11:40
13. Dezember 2011 12:06
13. Dezember 2011 12:28
13. Dezember 2011 12:52
13. Dezember 2011 12:59
13. Dezember 2011 13:35
13. Dezember 2011 18:07
13. Dezember 2011 19:26