Für welche und wie viele Fahrzeuge gibt es ein Wechselkennzeichen?
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
eingeschlossen ?Klasse L: Krafträder,
Für den Bundeshaushalt ergeben sich durch die Einführung von Wechselkennzeichen Steuermindereinnahmen bei der Versicherungsteuer, die auf bis zu 50 Millionen Euro/Jahr geschätzt werden.
scheppertreiber hat geschrieben:Und so ist es geworden: http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0,1518,809617,00.html
So sind sie halt unsere Politiker erst geht ihnen ein auf und dannscheppertreiber hat geschrieben:Und so ist es geworden: http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0,1518,809617,00.html
3rad hat geschrieben:Servus
Mann oh Mann
haben die Politiker überhaupt den Sinn eines Wechselkennzeichens verstanden
Crazy Cow hat geschrieben:Die Politiker haben für mich ganz generell den Sinn ihrer Tätigkeit nicht verstanden.
(Wir werden ja schließlich nicht mit Bürgern bezahlt, sondern mit Geld!)
Benno hat geschrieben:da wundert es doch nicht, daß immer mehr Bürger
sich mit dem Gedanken der "Piraterie" beschäftigen.......
( siehe Landesparlament Berlin )
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