ohhh, mein Spezialgebiet....
lange Recherche von mir und Herrn Franitza haben ergeben, das es keinerlei gesetzliche Mindestbodenfreiheit für Motorräder (Gespanne) gibt!
Auto´s haben damit nix am Hut
Die Aussage mit dem platten Reifen ist sehr sinnvoll, hoffe mein TÜVer liest nicht mit
die offizielle Seite sagt sowas:
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten
Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die
allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus
Fahrzeugtechnik und Straßenbau.
Die DEKRA sagt dazu: Beim verkehrsüblichen Fahrbetrieb, auch beim Überfahren
einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder
einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und
Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht
beschädigt werden.
Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim
Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt
751) vor: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit
einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe
von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.
Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen
Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in
begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer als
auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren Betrieb des
Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne austretende Öl auf der
Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
führen. (
www.dekra.de/de/1469)