von Johudarm » 28. Mai 2016 11:51
Wie ich das verstehe, geht es nicht ums TÜV sondern um die Zulassungsstelle.
Richtig ist natürlich, dass die Bündelungsbehörde das letzte Wort hat.
Ob diese Behörde in allen Bundesländern das letzte Wort hat. " I don`t now"
Hast Du keinen Bekannten/Verwandten außerhalb Hessens, auf dessen Namen Du das Gespann zulassen kannst? Nach Überwindung der momentanen Probleme, kannst Du ja das Gespann ummelden. Oder Du richtest Dir einen 2. Wohnsitz ein und meldest dort auf Deinen Namen an.
Ich habe immer gedacht, wenn ein Fahrzeug innerhalb der EU (konform) angemeldet war, so ist es auch uneingeschränkt in den Bundesländern anmeldbar.
Bei meinem Gespann war das so: Abnahme beim TÜV in WÜ durch Prüfingenieur, dann Zulassungsstelle in Hessen, Papiergram (Gutachten) nach Marburg zur Bündelungsbehörde geschickt durch Zulassungsstelle, kam nach meinem Anruf, wo die Papiere bleiben (Geldeingang wurde nicht gefunden) zurück. Am Telefon hatte ich einen Verwaltungsmenschen, der auch den Rückversand an mich, nach Klärung meiner Zahlung, zurückgesandt hat.
P.S: Das ist jetzt 10 Jahre her. Ich glaube Verwaltungsmensch gegen Prüfingenieur geht (immer) für den Ingenieur aus. Wer kann aus den dürren Worten eines Gutachtens den technischen Zustand (ohne Fahrzeug)beurteilen.
Gruß
Joachim
BMW R80 mit Dnepr und Kali-Schwinge, Scheibenbremse am BW und 135/70x15 auf Smartfelgen rundum wechselbar
1x Honda CB 400 F
2x Honda Lead 50-Roller
"Oben Klar und unten Dicht, lieber Gott mehr will ich nicht"