28. August 2017 11:21
Hallo,
ich habe mein 96er Suzi/EZS Gespann seit 07/2014 bei der HDI-Versicherung mit Haftpflicht und Vollkasko versichert.
SF 20, Vollkasko 500,- SB und Teilkakso ohne SB, Haftpflicht = 7 EUR und Kasko = 23 EUR monatlich.
Die Vollkasko werde ich zum 01.01.2018 nun rausnehmen und nur noch die Teilkasko o. SB belassen.
Der
Gesamtwert wurde seinerzeit mit 10.000 EUR angegeben und so auch angenommen und versichert. Dieser Wert gilt als Grundlage für die
Beitragsberechnung. Üblicherweise der Marktwert.
Die Kasko versichert immer nur den Zeitwert, mit wenigen Ausnahmen je nach Gesellschaft, in den ersten 1-2 Jahren in der Vollkasko zum Neuwert.
Der Zeitwert bzw. die Schadenshöhe wird im Schadenfall von Gutachtern der Vers. oder unabhängigen / eigenen Gutachtern ermittelt. Hierbei spielt
der Zustand, die Ausstattung usw. des Fahrzeugs eine Rolle. Auch der Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis.
Ja, bei Sonderfahrzeugen Voll- oder Teilkasko zu versichern ist oft ein Akt, aber mit etwas Suchen, Geduld und Zusprechen klappt das meistens ...
(Ich bin selbst als freier Vers.-Fachmann tätig, u.a. auch für die HDI Versicherung)
Grüße aus Witten - Hardy
Zur weiteren Info:Wie bestimmt man den Wert des Wagens – zum Beispiel nach einigen Jahren der Nutzung inklusive Unfall und Reparatur?
Apropos Unfall: Auch unmittelbar danach ist die Wertermittlung des Autos zur Bestimmung des Schadensersatzes unverzichtbar.
In diesen Fällen ist der sogenannte
Zeitwert entscheidend.
Spricht die
Rechtsprechung vom Zeitwert eines Autos, meint sie damit meist den
Wiederbeschaffungswert.
Der übergeordnete Begriff „Zeitwert“ schließt jedoch auch den Verkaufs- bzw. Marktwert mit ein.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, worin jeweils die Unterschiede liegen.
Zeitwert: Worum es sich dabei handeltGenerell beschreibt der Zeitwert im Versicherungswesen den Neuwert der Sache abzüglich eines Geldbetrages für Abnutzung, Gebrauch und Alter.
Dabei werden auch noch zusätzliche Kosten wie beispielsweise solche für eine Sonderausstattung des Autos berücksichtigt.
Seit 1984 gilt daher die Definition des Bundesgerichtshofs in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
Demnach ist der Zeitwert der Preis, den man bei einem seriösen Händler aufbringen muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben.
Der Wiederbeschaffungswert des Wagens: Ist das eigene Auto beschädigt worden, kommt es auf den sogenannten Wiederbeschaffungswert an, um den Schadensersatz zu bestimmen.
Laut Rechtsprechung ist der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kraftfahrzeugs prinzipiell der Preis eines vergleichbaren
Ersatzfahrzeugs. Voraussetzung sind dabei ein seriöser Automobilhändler sowie eine gründliche technische Überprüfung.
Es werden also wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel das Alter des Fahrzeugs, der Kilometerstand oder auch die Anzahl
der Vorbesitzer. Der Wiederbeschaffungswert ist insoweit relevant, als dass er mit der Schadenshöhe verglichen wird. Übersteigen die etwaigen
Reparaturkosten nämlich den Wiederbeschaffungswert, liegt ein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vor.
In diesem Fall lohnt sich keine Reparatur. Stattdessen hat der Geschädigte dann einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts abzüglich
des gegebenenfalls verbleibenden Restwerts.
Der Restwert, auch „Wrackwert“ genannt, bemisst sich dabei nach der verbleibenden Brauchbarkeit des Fahrzeugs, oder aber dem Wert der
rauchbaren Reste.
Die Ermittlung des Verkaufs- bzw. MarktwertesDer allgemeine Marktwert orientiert sich am sogenannten gemeinen Wert. Dieser ist von dem Preis abhängig, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
durch den Verkauf des Wagens erzielt würde.
Allerdings lässt diese Definition offen, ob es sich beim Verkäufer um einen Händler oder einen Privatverkäufer handelt. Dieser Grundsatz wird jedoch
häufig bei Privatverkäufen angewandt.
Der Wert liegt dabei in der Regel zwischen Wiederbeschaffungswert und Händlereinkaufspreis.
Fazit: Wert ist nicht gleich Wert
Insgesamt kommt es also darauf an, in welcher Situation man den Wert des Wagens bestimmen muss – je nachdem wird der Zeitwert des Autos
anders definiert.
Der Marktwert ist dabei regelmäßig höher als der Wiederbeschaffungswert. Um sich beim Autoverkauf einen Überblick zu verschaffen, kann man sich
an Listen mit durchschnittlich ermittelten Preisangaben von Gebrauchtwagen orientieren.
Diese, wie zum Beispiel die Schwacke-Liste, findet man im Internet.
Liegt dagegen ein Schaden vor, sollte man lieber einen Gutachter beauftragen, um den Wiederbeschaffungswert des Wagens zu ermitteln.
Quelle: gevestor.de
oder z.B.:
http://svb-trottenberg.de/wordpress/fahrzeugbewertung/