Die Kneipe an der Ecke: Für Freud und Leid, Off-Topics, Rechnerfragen etc.
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21. Dezember 2018 15:41
moinsen,
ich habe im Mai mein altes Auto zum Vorzugspreis von 100€ im entsprechenden Forum angeboten. Ich fand, dass eine ordentliche Reparatur, obwohl die Karre störungsfrei lief, mit Zahnriemenwechsel (überfällig), Ventilschaftdichtungen, Ölwechsel und TÜV zus. ca. 700€ in Verbindung mit dem Kaufpreis einen ordentlichen Kompromiss für den Erwerber darstellt. Schnellster war ein Typ, dem aber offensichtlich nichts besseres einfiel, als den 24J alten Bock weiter zu verkaufen.
Heute krieg eine Nachricht vom Landrat, der genau das ergründet hat, mir die Möglichkeit anbietend, über Einleitung einer Aufbietung nach §13.4 das Fahrzeug stilllegen zu lassen. Meine Veräußerungsanzeige liegt wohl vor und Ärger mit der Versicherung und dem Herrn Staatsanwalt habe ich auch nicht.
Bei der Übergabe habe ich mir die elektronische Versicherungsnummer (vgl. Doppelkarte) des Käufers geben lassen.
Was ist zu tun und warum? Ich erreiche doch jetzt an Weihnachten nix und es wird ja nur von einer Möglichkeit gesprochen.
Wird nicht vom Amt selbst eine Nachricht an den Staatsan gegeben?
21. Dezember 2018 17:28
Bedeutet das, dass das Fahrzeug vom Käufer nicht umgemeldet wurde?
Hat er es dann weiter verkauft und der letzte Käufer auch nicht umgemeldet?
Was steht im Kaufvertrag zum Thema " Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug innerhalb ... auf seinen Namen umzumelden"?
Gibt es ein Übergabeprotokoll? (Ist oft im Kaufvertrag enthalten.)
Wer zahlt derzeit die Kfz-Steuer?
21. Dezember 2018 18:21
Crazy Cow hat geschrieben:... Meine Veräußerungsanzeige liegt wohl vor und Ärger mit der Versicherung und dem Herrn Staatsanwalt habe ich auch nicht.
...
Was ist zu tun und warum? ...
Nix, weil du mit der Veräußerungsanzeige das Notwendige schon getan hast. Um alles weitere kümmert sich nun die Behörde.
21. Dezember 2018 18:53
Sicherheitshalber würde ich mich bei der Polizei schlau machen.
Damit ist sicher behördlich erfasst.
Mein Vater hatte mal auch so einen Fall, gekauft und innerhalb 4 Wochen noch nicht umgemeldet.
Dieses ging damals auch über die Polizei.
21. Dezember 2018 19:32
der Gärtner hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:... Meine Veräußerungsanzeige liegt wohl vor und Ärger mit der Versicherung und dem Herrn Staatsanwalt habe ich auch nicht.
...
Was ist zu tun und warum? ...
Nix, weil du mit der Veräußerungsanzeige das Notwendige schon getan hast. Um alles weitere kümmert sich nun die Behörde.
So sehe ich das auch. Ich habe das Gesetz zur vereinfachten Ummeldung nicht geschaffen, aber es ist gültig. Was die Behörde wahrscheinlich stört ist, dass es kein Stück Papier über den Verbleib der immer noch gestempelten Kennzeichen gibt. Theoretisch gehören die in die Fahndung.
Ich habe durch die vereinfachte Ummeldung zwar die 18 Taler für das separate Abmelden gespart, fürchte in Wirklichkeit aber, dass wenn ich dem Vorschlag des Landrates folge, zunächst die Abmeldung dato in die Wege leiten muss und damit der Versicherung einen Dummen benenne (mich) der offiziell falls Halter im Papier steht, wenn in der Zwischenzeit ein Schaden eingetreten ist. Ich ruf die mal an. Gleich am 7. Januar...
21. Dezember 2018 19:49
Um nicht bis zum 7. Januar warten zu müssen würde ich die Polizei einschalten.
Aus meiner Sicht zählt jeder Tag.
21. Dezember 2018 20:08
Crazy Cow hat geschrieben:...fürchte in Wirklichkeit aber, dass wenn ich dem Vorschlag des Landrates folge, zunächst die Abmeldung dato in die Wege leiten muss und damit der Versicherung einen Dummen benenne (mich) der offiziell falls Halter im Papier steht, wenn in der Zwischenzeit ein Schaden eingetreten ist. Ich ruf die mal an. Gleich am 7. Januar...

Kannste dir sparen, erst recht, wenn du auch noch einen Kaufvertrag hast, in dem Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe festgehalten und durch beider Unterschrift bestätigt sind. Ab diesem Zeitpunkt geht der Versicherungsschutz nämlich mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über und du bist raus. Was der Käufer danach mit dem Auto anstellt, ist seine Sache und muß dich nicht mehr im geringsten kratzen, zumal du da ja auch gar keinen Einfluß mehr drauf hast.
Hier mal ein interessanter Link dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsanzeige
21. Dezember 2018 20:38
Das mit dem Versicherungsschutz stimmt nicht! Der gilt erst mit der Umeldung! Das weiß ich weil es mir so mit einem von mir gekauften Auto so erging, hatte mit dem gekauften Auto einen Unfall gebaut und der Vorbesitzer musste dafür haften.
21. Dezember 2018 21:14
So ist es!
Die Haftpflicht muß bezahlen und die Haftpflicht gehört dir bis zur Umeldung.
Kannst mit dem Übergabeprotokoll dann auf dem privaten Klageweg dein Geld (Rabattverlust) wieder holen.
Viel Spaß dabei.
22. Dezember 2018 10:58
Das sind alles Gründe warum ich ein Fahrzeug nur abgemeldet übergebe und auch nie das alte Kennzeichen mitgeben würde. Was der Käufer dann macht ist mir egal. Es gibt nur keinen weiteren sichtbaren Hinweis auf mich. Es wollte auch mal ein Käufer mit meinem Kennzeichen trotz Abmeldung die Rückfahrt antreten. Dann hat man zumindest reichlich Erklärungsbedarf. Darauf habe ich keinen Bock. Im Zweifel bringe ich ihm das Fahrzeug lieber bis vor die Haustür, melde das Fahrzeug dann ab und er erhält die Papiere im Anschluss. Sollte da so nicht machbar sein, verzichte ich lieber auf den Verkauf. Selbstverständlich dokumentiere ich auch alles möglichst genau, auch das Kennzeichen des Fahrzeugs das zur Abholung kommt.
Gruß
Dieter
22. Dezember 2018 12:42
Dann habisch bisher immer Glück gehabt. Aber auch erst einzwei Mopeds weiter verkauft.
PKW's landeten bisher direkt im Schrott oder beim Händler.
Ich hol die Tage 'n Rahmen mit Brief. Muss da sonst noch irgendwas Schriftliches bei?
Stephan
22. Dezember 2018 12:46
Für tiefer schürfend Interessierte an dieser Problematik hier mal ein
Beitrag aus der Sicht eines Rechtsreferendaren:
https://rechtsansichten.wordpress.com/2 ... gepflicht/Slowly
22. Dezember 2018 13:06
Stephan hat geschrieben:Dann habisch bisher immer Glück gehabt. Aber auch erst einzwei Mopeds weiter verkauft.
PKW's landeten bisher direkt im Schrott oder beim Händler.
Ich hol die Tage 'n Rahmen mit Brief. Muss da sonst noch irgendwas Schriftliches bei?
Stephan
Wenn ein Brief vorhanden ist würde ich immer einen Kaufvertrag machen.
Kann als Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb gelten.
Ich nehme immer den vom TÜV Süd. Machst halt aus Fahrzeug Fahrzeugrahmen oder so.
https://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/kfz-kaufvertrag
22. Dezember 2018 13:38
Das: "
... Der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird auch hochgestuft. Der Verkäufer muss ggf. die sich dadurch erhöhende Prämie beim Käufer einfordern." war mir so nicht bekannt, aber man lernt ja nie aus...
22. Dezember 2018 14:22
Genau deswegen kann ich bei der HUK keinen Versicherungsvertrag mehr abschließen, die lehnen mich als säumigen Zahler ab. Hintergrund: Ich habe 1996 (!) einen Opel Kadett an einen vermeintlichen Kollegen verkauft. Mit ADAC Kaufvertrag, Überhabeprotokoll mit Km-Stand und Uhrzeit, Ausweisnummern und allem, was dazu gehört. Die abgetrennte Meldung ans Verkehrsamt und an die Versicherung hatte ich auch jeweil dorthin verschickt und damit war für mich alles in Ordnung.
Jetzt hat der neue Besitzer aber das Auto nicht umgemeldet und ist von Hamburg nach Husum gezogen. Dort ist er bei seiner Freundin eingezogen, hat sich aber nicht angemeldet.
Nach und nach kamen ein Steuerbescheid und eine Mahnung der Versicherung. Ich habe denen jeweild die Hintergünde geschildert und gedacht, das wäre damit in Ordnung. War es aber nicht. Den STeuerbescheid hab ich gezahlt, als sie gedroht haben, mein eigenes Fahrzeug stillzulegen und die Versicherung hab ich nach der dritten Mahnung bezahlt. Dann hab ich das Auto von Amtswegen stillegen lassen, was damals eine eideststattliche Versicherung gebraucht hat, daß und wann und an wen ich das Auto unter welchen Umständen verkauft hatte.
Damit war ich mit dem Vorgang durch. Bis auf, daß ich eine ganze Weile auf der Suche nach dem "Kollegen" war, um mein Geld wieder zu bekommen. Das hat zwei Jahre später mal zufällig geklappt, als ich mit ihm "sprechen" konnte.
Ich habe bisher drei mal versucht, bei der HUK ein Fahrzeug zu versichern, das letzte mal von ungefähr 5 Jahren. (also 17 Jahre nach dem Vorfall). Als ich immer abgelehnt wurde, hab ich mich mal durch die Instanzen telefoniert, bis mir jemand persönlich erklärt hat, daß ich ein unerwünschter Kunde sei, weil mal ein Mahnverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Ich habe denen dargelegt, daß ich aber doch bezahlt hätte. Ja, das wussten sie auch und auch, daß das Auto längst verkauft war. Aber ich stehe dort für immer auf der Liste der säumigen Zahler. Nach 22 Jahren. Keine Rehabilitation möglich. Drexxbande. Ich habe mir dort sonst nie etwas zuschulden kommen lassen und hatte reichlich Vertäge, die ich aber schon nach der ersten Ablehnung alle gekündigt habe.
Also: Nur abgemeldet verkaufen oder einen sehr hohen Sicherungsbetrag in bar einfordern, der nach Ummeldung zurück gegeben wird. (also auf jeden Fall einen Betrag, der so weh tut, daß man den wieder haben will. Wer das nicht möchte, kauft sein Fahrzeug woanders.
22. Dezember 2018 14:41
Stephan hat geschrieben:Dann habisch bisher immer Glück gehabt. Aber auch erst einzwei Mopeds weiter verkauft.
PKW's landeten bisher direkt im Schrott oder beim Händler.
Ich hol die Tage 'n Rahmen mit Brief. Muss da sonst noch irgendwas Schriftliches bei?
Stephan
Meines Wissens reicht der Brief nicht mehr zur Anmeldung aus, es muss ein Kaufbeleg dazu, also in der Regel ein vom Verkäufer mit unterschriebener Kaufvertrag. Der Verkäufer muss der sein, der im Brief steht. Oder ist das nur in Österreich so?
22. Dezember 2018 16:42
Ne, der Zulassung ist es egal, ob du es Rechtmäßig Erworben hast!! Wollen nur die Briefe sehen, fertig! Versicherungsnummer und zahlen, das wars!
22. Dezember 2018 19:33
Die Verkäuferin ist in dem Falle die Witwe. Wird also eh nicht im Brief drin stehen. Da wird, so wie ich das sehe, ja noch nicht mal der verblichene Ehegatte vermerkt sein. Der wollte das Moped ja wohl erst noch aufbauen.
Werd' ich einen simplen Kaufvertrag machen, damit das bis dahin klar ist, das ich den Kram gekauft hab und der mir nicht so zugelaufen ist. Könnte noch den ganzen Blechkram dazu erwerben. Aber das hab ich ja schon alles. Was halt so über bleibt. . .
Stephan
22. Dezember 2018 19:38
Hallo Stephan,
Blechkram heißt genau?
VG
Alfred
22. Dezember 2018 19:44
Die beiden Kotflügel, der Tank, die Blechumrandung der Sitzbank. In dem eigentlich ganz schönen RauchRot. Gab es mal für die CS. Ich glaub die Lampenschale war auch dabei. Bist du nicht auch im 2-ventiler?
Stephan
22. Dezember 2018 19:52
Ok danke, dachte bzw. hoffte es wäre evtl. etwas Einzylindriges.
Ja manchmal schon
22. Dezember 2018 19:53
Wenn da eine 1-Zülinder BMW stehen würde, wärst du zu spät. . .
Stephan
22. Dezember 2018 19:55
Stimmt
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