Stephan hat geschrieben:Nicht ganz. Sind die Reifen nicht die selbe Größen, wie die die original drauf waren, dann will nur der TÜV das richtig beurteilen können. Dann interessiert dem TÜVi jetzt schon nicht mehr die vorgelegte Bescheinigung des Reifenherstellers. Was jetzt schon praktiziert wird.
Demnach isses jetzt komplizierter, als vorher. Und was will der TÜVi da kontrollieren? Freigängigkeit. Kann jeder Schupo. Wenn der Reifen schleift, ist die Ausfahrt zuende.
Dem TÜV laufen die normalen Kunden weg. Mit DEKRA, KÜS und Konsorten, ist die Konkurrenz unangenehm groß.
Stephan
Stephan hat geschrieben:Und wonach beurteilt der TÜVi den Tragfähigkeit des Reifens? Legt der da 'n Gewicht drauf und misst die Breite der Backen, die der Reifen dann unten macht?
Es wird niGS geprüft, was nicht jeder Reifenhersteller bescheinigt hat. Und auch für die Abstände gibt es Maße, welche einzuhalten sind. Egal ob Hobbybastler oder Profi.
Warum die Steassenverkehrsämter die Reifenbindung im „Fahrzeugschein" standardmässig erwähnen, versteh ich eh nicht. Und dann kann mir keiner sagen wo ich das mal eben nachschauen kann. Es wird einfach behauptet.
Stephan
Crazy Cow hat geschrieben:
Reifenbindung:
Da hab ich vorhin unpräzis geschrieben und der Norbert hat es ebenso wiederholt. Gesetzgeber und KBA legen anscheinend äußersten Wert auf die Feststellung, dass die ursprüngliche Reifenbindung natürlich nicht wegfällt, sie wird um die neueren ergänzt.
Neandertaler hat geschrieben:Jetzt ist das alles anders - Statt der mitgeführten Freigabe muss das Reifenfabrikat im Schein eingetragen werden. Das kostet natürlich. Will ich nächstes Jahr auf Michelin oder Dunlop wechseln, so muss ich diese erneut eintragen lassen - Kostet natürlich auch wieder.
Nach 5 Jahren habe ich dann das dritte Beiblatt zum Schein oder wie???
Sagt mir bitte, dass ich da etwas mißverstanden habe.. ?
Crazy Cow hat geschrieben:Ja, da hast du etwas mißverstanden.
Bei der HU leitet der Prüfer die gültige Reifendimension aus dem Ersteintrag in den Fahrzeugpapieren ab. Dass es das Profil nicht mehr gibt oder die Technik längst überholt ist, ist ihm schon klar. Der Reifen, den du bei der HU Vorfahrt aufgezogen hast, muss den Dimensionen dieses Ersteintrages entsprechen und du musst ein Stück Papier vom Reifenhersteller mit dir führen, auf dem steht, dass dieser Reifen für dein Motorrad freigegeben ist.
Nattes hat geschrieben:Genau so sieht es aus.
Fur 95% der Motorradfahrer verbessert sich doch die Lage.
Die bisherige Reifenbindung fällt weg.
Auch so eine Petition kann Populismus sein.
Hier noch mal der Gesetzestext zum nachlesen.
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
Die Beschlussfassung zur Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dessen Amtsblatt, dem Verkehrsblatt – Heft 15/2019 auf den Seiten 530 und 531 „veröffentlicht“.
Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.
Crazy Cow hat geschrieben:Neandertaler hat geschrieben:Jetzt ist das alles anders - Statt der mitgeführten Freigabe muss das Reifenfabrikat im Schein eingetragen werden. Das kostet natürlich. Will ich nächstes Jahr auf Michelin oder Dunlop wechseln, so muss ich diese erneut eintragen lassen - Kostet natürlich auch wieder.
Nach 5 Jahren habe ich dann das dritte Beiblatt zum Schein oder wie???
Sagt mir bitte, dass ich da etwas mißverstanden habe.. ?
Ja, da hast du etwas mißverstanden.
Bei der HU leitet der Prüfer die gültige Reifendimension aus dem Ersteintrag in den Fahrzeugpapieren ab. Dass es das Profil nicht mehr gibt oder die Technik längst überholt ist, ist ihm schon klar. Der Reifen, den du bei der HU Vorfahrt aufgezogen hast, muss den Dimensionen dieses Ersteintrages entsprechen und du musst ein Stück Papier vom Reifenhersteller mit dir führen, auf dem steht, dass dieser Reifen für dein Motorrad freigegeben ist.
Auch ein Verkehrspolizist sollte das drauf haben. Eine Einschränkung: die Freigabe für den aktuell aufgezogenen Reifen sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Die Fristregelung ist aber sviw nur relevant, wenn ein Eintrag gewünscht ist.
Oftmals geben aber die Reifenhersteller sogar mehrere Dimensionen eines Profils für das gleiche Motorrad frei. In dem Fall erleichtert das Stück Papier den Eintrag der noch nicht eingetragenen Größe. Und der Prüfer schaut halt nur, ob es nirgends scheuert oder der Loadindex passt. Dass sein Chef 60 Okken dafür verlangt, steht auf einem anderen Blatt.
Crazy Cow hat geschrieben:Alles, was ich bisher geschrieben habe, gilt ab dem 1.1.2020 nur noch für Motorräder mit EG-Zulassung. Wie erfährt man denn, ob das Fahrzeug eine EG Zulassung hat?
willi-jens hat geschrieben:Nattes hat geschrieben:Genau so sieht es aus.
Fur 95% der Motorradfahrer verbessert sich doch die Lage.
Die bisherige Reifenbindung fällt weg.
Auch so eine Petition kann Populismus sein.
Hier noch mal der Gesetzestext zum nachlesen.
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
ADAC und "Gesetzestext"
Ich lese dann doch lieber den Originaltext im Verkehrsblatt:Die Beschlussfassung zur Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dessen Amtsblatt, dem Verkehrsblatt – Heft 15/2019 auf den Seiten 530 und 531 „veröffentlicht“.
hier nachzulesen https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/
bzw. hier die Seite 530: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-530.jpg
und Seite 531: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-531.jpg
Und ob diese geänderte Auslegung jetzt positiv zu werten ist sollte man vielleicht vorsichtig hinterfragen, wenn man sich den Fall 2, der dort genannt wird, genauer überlegt.....
Ich weiß von einer Kontrolle in Bayern bei der letztes Jahr Ende September etliche Motorradfahrer einen Bußgeldbescheid bekamen, weil mehr als ein montiertes Teil eine ABE besaß (und Voraussetzung für die Gültigkeit der ABE sei ja, daß das Fahrzeug im Serienzustand sei / nach Auslegung der Polizei sind diese dann bei 2 oder mehr Teilen mit ABE eben nicht mehr gültig).
Nicht umsonst haben sich selbst die Reifenhersteller gegen diese Neuregelung/-auslegung der Regeln aus dem Bundesverkehrsministerium ausgesprochen.
Ich für meinen Teil habe die Petition unterschrieben und empfehle es jedem dies auch zu tun, weil wir sonst evtl. bei nur leicht veränderten Serienfahrzeugen wieder jeden einzelnen Reifentyp & -größe wie anno dazumal eintragen dürfen.
https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.
Grüße
Jens
Crazy Cow hat geschrieben:Also, erste Auskunft:
- Betrifft ihr Gespann nicht (L4e), es ist ja nicht einmal ein Hersteller eingetragen. (TÜV Dietzenbach)
zweite Auskunft:
- Wenn herstellerseits keine Markenbindung eingetragen ist (L3e und L4e), muss nichts zus. eingetragen werden, sofern die richtige Größe montiert ist. (TÜV Offenbach)
UKO hat geschrieben:
So isses! Nur bei Größenänderung ist Vorführen nötich.
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