Petition

Dämpfer, Räder, Bereifung usw.

Petition

Beitragvon capcuadrate » 8. Februar 2020 21:29

Grad bei de 2-ventilern entdeckt

https://www.openpetition.de/petition/on ... eintragung

Martin
Benutzeravatar
capcuadrate
 
Beiträge: 529
Registriert: 12. Juli 2016 07:49
Wohnort: Nähe HH im Sachsenwald

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 8. Februar 2020 22:04

Hab schon unterschrieben!



Edit: Die bSvA hat es auch erledigt. . .



Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon Uwe » 9. Februar 2020 08:19

:smt023
Benutzeravatar
Uwe
 
Beiträge: 3425
Registriert: 22. Oktober 2005 08:44
Wohnort: aus dem schönen Nordhessen ...

Re: Petition

Beitragvon Guzziwilli » 9. Februar 2020 08:44

Moin und erledigt :smt023
:-) Moin aus Ostfriesland :-)


http://www.guzziwilli.de
Benutzeravatar
Guzziwilli
 
Beiträge: 335
Registriert: 27. Juni 2010 11:04
Wohnort: 26802 Moormerland / Oldersum

Re: Petition

Beitragvon Neandertaler » 9. Februar 2020 08:47

Erledigt
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
Benutzeravatar
Neandertaler
 
Beiträge: 1654
Registriert: 10. November 2013 23:57
Wohnort: Hochdahl

Re: Petition

Beitragvon Karl Max » 9. Februar 2020 12:03

unterschrieben :grin:
Gruß aus Bayern
********************
Karl

Bild
Benutzeravatar
Karl Max
 
Beiträge: 274
Registriert: 19. September 2017 14:02

Re: Petition

Beitragvon Sejerlänner Jong » 9. Februar 2020 12:13

Erledigt
Sejerlänner Jong
vormals Karsten 64
 
Beiträge: 1149
Registriert: 14. Januar 2014 09:07

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 9. Februar 2020 12:52

Hmm...

Ist mal wieder sowas wie blinder Aktionismus, oder?

"REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER OHNE TÜV-EINTRAGUNG"

Was soll ein Verwaltungsjurist, der eine Empfehlung aussprechen soll, davon halten? Der TÜV trägt schon lange nichts mehr ein, auch keine Reifen. Fährt dieser (Jurist/in) kein Motorrad, kommt er zu dem Schluss: Diese Regelung gibt es doch auch schon. Das Thema ist oft genug lang und breit diskutiert worden. Das von den Mopedfahrern beschriebene Problem tritt nicht auf, wenn eine Freigabe des Motorradherstellers vorliegt. Die Petition müsste sich also korrekt richten an eine "gesetzl. Gleichstellung von Reifenherstellerfreigaben und/mit Motorradherstellerfreigaben für Reifen". Vlt. gäbe es bei solch einer Formulierung auch Unterstützung von der Reifenlobby.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon Nattes » 9. Februar 2020 14:21

Genau so sieht es aus.

Fur 95% der Motorradfahrer verbessert sich doch die Lage.
Die bisherige Reifenbindung fällt weg.

Auch so eine Petition kann Populismus sein.

Hier noch mal der Gesetzestext zum nachlesen.

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
Benutzeravatar
Nattes
 
Beiträge: 5904
Registriert: 21. Oktober 2005 20:34
Wohnort: OWL

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 9. Februar 2020 15:53

Nicht ganz. Sind die Reifen nicht die selbe Größen, wie die die original drauf waren, dann will nur der TÜV das richtig beurteilen können. Dann interessiert dem TÜVi jetzt schon nicht mehr die vorgelegte Bescheinigung des Reifenherstellers. Was jetzt schon praktiziert wird.

Demnach isses jetzt komplizierter, als vorher. Und was will der TÜVi da kontrollieren? Freigängigkeit. Kann jeder Schupo. Wenn der Reifen schleift, ist die Ausfahrt zuende.

Dem TÜV laufen die normalen Kunden weg. Mit DEKRA, KÜS und Konsorten, ist die Konkurrenz unangenehm groß.


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 9. Februar 2020 16:14

Stephan hat geschrieben:Nicht ganz. Sind die Reifen nicht die selbe Größen, wie die die original drauf waren, dann will nur der TÜV das richtig beurteilen können. Dann interessiert dem TÜVi jetzt schon nicht mehr die vorgelegte Bescheinigung des Reifenherstellers. Was jetzt schon praktiziert wird.

Demnach isses jetzt komplizierter, als vorher. Und was will der TÜVi da kontrollieren? Freigängigkeit. Kann jeder Schupo. Wenn der Reifen schleift, ist die Ausfahrt zuende.

Dem TÜV laufen die normalen Kunden weg. Mit DEKRA, KÜS und Konsorten, ist die Konkurrenz unangenehm groß.


Stephan


Doch ganz. Findet sich ein Eintrag für die Zulässigkeit der Größe vom Fahrzeughersteller in den Papieren (das ist dann gültiger Teil der ABE und Fahrzeug KBA Nummer) und wird vom Reifenhersteller eine Freigabe für das Profil vorgelegt, muss gar nichts eingetragen werden, und die eingetragene Reifenbindung ist hinfällig. Punkt.

1. Ist dieser Eintrag (Reifengröße) nicht nicht vorhanden, wird bei der HU und bei der Verkehrskontrolle ein Eintrag der Zulassungstelle verlangt.
2. Die Zulassungstelle verlangt ein Gutachten der gesetzl. bestellten Gutachter (TÜV usw.) für diesen Eintrag.
3. Der begutachtende Ing prüft, ob bei kleinerer Reifengröße die Tragfähigkeit reicht, oder ob bei größerer Reifendimension noch genügend Platz (5mm) zu Rahmen und Anbauteilen bleibt.

Das ist doch nicht unvernünftig. Vorn liegt oft Portalgabelstabi, vom Kotflügel abgedeckt, über dem Reifen, der mit je zwei Schrauben an jedem Gabelholm festgeschraubt ist. Wieviel Laufspiel bleibt zu den Schrauben und zur Brücke?
Hinten ist auf der einen Seite der Kettenkasten, auf der anderen Bremsleitungen und Bremssattelanker und mit Verlaub: bei Kardanmodellen von vornherein weniger als 5mm Platz zw. Reifen und Wellentunnel. Die Entscheidung, ob ein breiterer Reifen geht oder nicht, würde ich nicht unbedingt einem Hobbybastler überlassen. Harley Freaks sind inzwischen bei 280er Reifen angekommen, die braucht kein Mensch, vor allem nicht in Verbindung mit einem links angebauten Nummernschild und einer nötigen Schräglage von 15°.

Motorradtunerei geht nicht unbedingt mit Vernunft einher.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 9. Februar 2020 16:25

Und wonach beurteilt der TÜVi den Tragfähigkeit des Reifens? Legt der da 'n Gewicht drauf und misst die Breite der Backen, die der Reifen dann unten macht?

Es wird niGS geprüft, was nicht jeder Reifenhersteller bescheinigt hat. Und auch für die Abstände gibt es Maße, welche einzuhalten sind. Egal ob Hobbybastler oder Profi.

Warum die Steassenverkehrsämter die Reifenbindung im „Fahrzeugschein" standardmässig erwähnen, versteh ich eh nicht. Und dann kann mir keiner sagen wo ich das mal eben nachschauen kann. Es wird einfach behauptet.


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon Nattes » 9. Februar 2020 16:34

Die Tragfähigkeit des Reifens ergibt sich aus dem Lastindex. Der steht auf jedem Reifen
Einen geringeren Lastindex der Reifen ist auch heute nicht eintragbar. Da wir sich nix ändern.
Ein höherer ist natürlich möglich.
Und die "Reifenbindung laut Fahrzeugschein" fällt mit der neuen Verordnung endgültig weg.
Das ist der echte Gewinn, der die allermeisten Fahrzeuge betrifft.
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
Benutzeravatar
Nattes
 
Beiträge: 5904
Registriert: 21. Oktober 2005 20:34
Wohnort: OWL

Re: Petition

Beitragvon dreckbratze » 9. Februar 2020 16:41

sehe ich auch so. ich halte die petition für blanken aktionismus.
Benutzeravatar
dreckbratze
 
Beiträge: 3901
Registriert: 27. Oktober 2005 19:16

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 9. Februar 2020 17:56

Stephan hat geschrieben:Und wonach beurteilt der TÜVi den Tragfähigkeit des Reifens? Legt der da 'n Gewicht drauf und misst die Breite der Backen, die der Reifen dann unten macht?

Es wird niGS geprüft, was nicht jeder Reifenhersteller bescheinigt hat. Und auch für die Abstände gibt es Maße, welche einzuhalten sind. Egal ob Hobbybastler oder Profi.

Warum die Steassenverkehrsämter die Reifenbindung im „Fahrzeugschein" standardmässig erwähnen, versteh ich eh nicht. Und dann kann mir keiner sagen wo ich das mal eben nachschauen kann. Es wird einfach behauptet.


Stephan


Reifenbindung:
Da hab ich vorhin unpräzis geschrieben und der Norbert hat es ebenso wiederholt. Gesetzgeber und KBA legen anscheinend äußersten Wert auf die Feststellung, dass die ursprüngliche Reifenbindung natürlich nicht wegfällt, sie wird um die neueren ergänzt.

Loadindex:
Bei meiner Solo gab es genau diesen Fall. der 130er Vorderreifen wurde von der Presse moniert. Der nachgeschobene 120er hat einen deutlich niedrigeren Loadindex. Das ging nur, weil Hersteller und Importeur diese Größe beim KBA haben nachtragen lassen. Es ist inzwischen sogar so, dass die Maschinen, die vorher verkauft wurden und diesen Eintrag noch nicht haben, ihn automatisch bei der Zulassungsstelle bekommen, wenn neue Papiere ausgestellt werden. (Verkauf, Ummeldung usw.)

Es wird niGS geprüft, was nicht jeder Reifenhersteller bescheinigt hat...:
Das ist schon richtig, aber der Reifenhersteller hat ein Serienfahrzeug getestet. Der Einzelne bringt aber möglicherweise eines mit nicht eintragungspflichtigem Gepäcksystem, oder Touratech Schmutzfänger mit ABE.

Reifengrößen:
Ab diesem Jahr stellen die Reifenhersteller Freigaben für Ersatzgrößen gegenüber den alten Größen aus. Die sind mit TÜV und KBA abgesprochen und werden nicht hinterfragt. Oder besser diese Absprachen bekommen dieses Jahr Gültigkeit, z.B. 100/90 - 18 ersetzt den 3,50-18. Eintragung nicht mehr erforderlich.

Die Diskussion ist nicht neu. Es gibt schon Vorteile seit der letzten Novelle. Das Argument: " Ich will nicht jedesmal teuere TÜV Gebühren bezahlen, wenn ich einen neuen Reifen teste" stimmt so überhaupt nicht.
Warum will einer einen Reifen einer anderen Größe testen, er testet ja auch keinen Treibstoff, der nicht freigegeben ist. Wer solche Risiken eingeht, muss halt mit Kosten rechnen.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 9. Februar 2020 19:06

Natürlich. Klar. Der Schmutzfänger in Carbon ist das Argument dafür das der TÜV das für teuer Geld abnehmen muß.

Denn wieviel Probleme gab es denn bisher mit den Reifen?

Aber wahrscheinlich seit ihr auch begeistert über die in's Haus stehende Führerscheinaustauscherei. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon Nattes » 9. Februar 2020 19:13

Aber wahrscheinlich seit ihr auch begeistert über die in's Haus stehende Führerscheinaustauscherei. . .

Wahrscheinlich bin ich bis dahin gar nicht mehr fahrtauglich...
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
Benutzeravatar
Nattes
 
Beiträge: 5904
Registriert: 21. Oktober 2005 20:34
Wohnort: OWL

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 9. Februar 2020 19:20

Dafür biste zu jung. Guck mal auf das Datum wann deiner ausgestellt, nicht gemacht!, wurde. Meinen Grauen hab ich vor Jahren zwecks intern. Führerschein in die Karte getauscht. Ich muß 2028(?). Danach alle 15 Jahre. Und es wird nicht beim reinen Tauschen bleiben. Da kommt mit Sicherheit irgendwas zwischen Augenärtzlicher Untersuchung bis zum „Idiotentest". . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon Neandertaler » 9. Februar 2020 20:01

Crazy Cow hat geschrieben:
Reifenbindung:
Da hab ich vorhin unpräzis geschrieben und der Norbert hat es ebenso wiederholt. Gesetzgeber und KBA legen anscheinend äußersten Wert auf die Feststellung, dass die ursprüngliche Reifenbindung natürlich nicht wegfällt, sie wird um die neueren ergänzt.


Jetzt helft mir mal bitte auf die Sprünge:
In meinem Schein ( Bj.99) sind zwei Reifenfabrikate eingetragen, die es schon lange nicht mehr gibt ( Macadam 90 und Brückensteine BT54 )
Lt. Auskunft meines Straßenverkehrsamtes können diese auch nicht ausgetragen werden - auch wenn es sie nicht mehr gibt und damit diese Eintragung sinnlos ist.
Bisher habe ich dann den Metzeler Z8 aufgezogen und eine Freigabe des Reifenherstellers mitgeführt. Wenn ich jetzt statt des Metzeler einen Michelin fahren möchte, dann ziehe ich den auf und nehme auch die entsprechende Freigabe von Michelin mit.

Jetzt ist das alles anders - Statt der mitgeführten Freigabe muss das Reifenfabrikat im Schein eingetragen werden. Das kostet natürlich. Will ich nächstes Jahr auf Michelin oder Dunlop wechseln, so muss ich diese erneut eintragen lassen - Kostet natürlich auch wieder.
Nach 5 Jahren habe ich dann das dritte Beiblatt zum Schein oder wie???
Sagt mir bitte, dass ich da etwas mißverstanden habe.. ?
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
Benutzeravatar
Neandertaler
 
Beiträge: 1654
Registriert: 10. November 2013 23:57
Wohnort: Hochdahl

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 9. Februar 2020 20:54

Nein. So soll es wohl sein. Und nicht vergessen, die Papiere müssen pronto beim Straßenverkehrsamt, geändert werden. Zeit&Geld. . .


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon Nattes » 9. Februar 2020 20:59

Ja, wenn die Reifen ,die du aufziehst den Dimensionen der im Schein aufgeführten Reifen entsprechen,z.B. 130/80-18 66H, kannst du die jetzt aufziehen, ohne Bescheinigung des Herstellers und die müssen auch nicht eingetragen werden.

Willst du aus irgend einem Grund einen z.B.140/70-18 66H aufziehen, brauchst du ein Gutachten einer Prüforganisation und das muß auch eingetragen werden.
Eine Freigabe des Herstellers reicht dann nicht mehr.
Bei einem Gespann musstest du das ja auch immer schon eintragen lassen. Auch mit Freigabe eines Herstellers.
Zum Beispiel Beim Wechsel von Entenreifen auf Smart.

Es betrift also eher sehr wenige Motorradfahrer.
Soweit mir Bekannt gab es solche Freigaben bei einigen japanischen Sporttourern. Ich kenne das aber nur so, das es trotzdem eingetragen werden musste.
Für die Masse der Motorradfahrer hat sich also meiner Meinung nach etwas zum guten verändert.

Leider macht sich kaum jemand die Mühe, die frei zugänglichen Angaben mal selbst zu lesen.Es gibt aber auch genug Erklärungen dazu im Netz. Z.B. die des ADAC
Erstaunlicherweise habe ich in der Motorradpresse bisher nur aus dem Zusammenhang gerissene oder falsche Informationen gelesen.
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
Benutzeravatar
Nattes
 
Beiträge: 5904
Registriert: 21. Oktober 2005 20:34
Wohnort: OWL

Re: Petition

Beitragvon Nattes » 9. Februar 2020 21:01

@Stephan

Mach dir doch einfach mal die Mühe die erste Seite zu lesen...

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
Benutzeravatar
Nattes
 
Beiträge: 5904
Registriert: 21. Oktober 2005 20:34
Wohnort: OWL

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 9. Februar 2020 23:05

Neandertaler hat geschrieben:Jetzt ist das alles anders - Statt der mitgeführten Freigabe muss das Reifenfabrikat im Schein eingetragen werden. Das kostet natürlich. Will ich nächstes Jahr auf Michelin oder Dunlop wechseln, so muss ich diese erneut eintragen lassen - Kostet natürlich auch wieder.
Nach 5 Jahren habe ich dann das dritte Beiblatt zum Schein oder wie???
Sagt mir bitte, dass ich da etwas mißverstanden habe.. ?


Ja, da hast du etwas mißverstanden.
Bei der HU leitet der Prüfer die gültige Reifendimension aus dem Ersteintrag in den Fahrzeugpapieren ab. Dass es das Profil nicht mehr gibt oder die Technik längst überholt ist, ist ihm schon klar. Der Reifen, den du bei der HU Vorfahrt aufgezogen hast, muss den Dimensionen dieses Ersteintrages entsprechen und du musst ein Stück Papier vom Reifenhersteller mit dir führen, auf dem steht, dass dieser Reifen für dein Motorrad freigegeben ist.
Auch ein Verkehrspolizist sollte das drauf haben. Eine Einschränkung: die Freigabe für den aktuell aufgezogenen Reifen sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Die Fristregelung ist aber sviw nur relevant, wenn ein Eintrag gewünscht ist.

Oftmals geben aber die Reifenhersteller sogar mehrere Dimensionen eines Profils für das gleiche Motorrad frei. In dem Fall erleichtert das Stück Papier den Eintrag der noch nicht eingetragenen Größe. Und der Prüfer schaut halt nur, ob es nirgends scheuert oder der Loadindex passt. Dass sein Chef 60 Okken dafür verlangt, steht auf einem anderen Blatt.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon Nattes » 9. Februar 2020 23:08

Ich geb´s auf. :-D
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
Benutzeravatar
Nattes
 
Beiträge: 5904
Registriert: 21. Oktober 2005 20:34
Wohnort: OWL

Re: Petition

Beitragvon Neandertaler » 10. Februar 2020 00:03

Crazy Cow hat geschrieben:Ja, da hast du etwas mißverstanden.
Bei der HU leitet der Prüfer die gültige Reifendimension aus dem Ersteintrag in den Fahrzeugpapieren ab. Dass es das Profil nicht mehr gibt oder die Technik längst überholt ist, ist ihm schon klar. Der Reifen, den du bei der HU Vorfahrt aufgezogen hast, muss den Dimensionen dieses Ersteintrages entsprechen und du musst ein Stück Papier vom Reifenhersteller mit dir führen, auf dem steht, dass dieser Reifen für dein Motorrad freigegeben ist.


Danke!! Also ändert sich für mich also garnix. Die Dimension bleibt immer gleich bei mir, nur eine anderer Hersteller. Ich nehm - wie bisher auch - meine Freigabe des Reifenherstellers mit und alles ist gut.
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
Benutzeravatar
Neandertaler
 
Beiträge: 1654
Registriert: 10. November 2013 23:57
Wohnort: Hochdahl

Re: Petition

Beitragvon willi-jens » 10. Februar 2020 09:06

Nattes hat geschrieben:Genau so sieht es aus.

Fur 95% der Motorradfahrer verbessert sich doch die Lage.
Die bisherige Reifenbindung fällt weg.

Auch so eine Petition kann Populismus sein.

Hier noch mal der Gesetzestext zum nachlesen.

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf


ADAC und "Gesetzestext" :smt017 :?:

Ich lese dann doch lieber den Originaltext im Verkehrsblatt:
Die Beschlussfassung zur Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dessen Amtsblatt, dem Verkehrsblatt – Heft 15/2019 auf den Seiten 530 und 531 „veröffentlicht“.

hier nachzulesen https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/
bzw. hier die Seite 530: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-530.jpg
und Seite 531: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-531.jpg

Und ob diese geänderte Auslegung jetzt positiv zu werten ist sollte man vielleicht vorsichtig hinterfragen, wenn man sich den Fall 2, der dort genannt wird, genauer überlegt.....
Ich weiß von einer Kontrolle in Bayern bei der letztes Jahr Ende September etliche Motorradfahrer einen Bußgeldbescheid bekamen, weil mehr als ein montiertes Teil eine ABE besaß (und Voraussetzung für die Gültigkeit der ABE sei ja, daß das Fahrzeug im Serienzustand sei / nach Auslegung der Polizei sind diese dann bei 2 oder mehr Teilen mit ABE eben nicht mehr gültig).

Nicht umsonst haben sich selbst die Reifenhersteller gegen diese Neuregelung/-auslegung der Regeln aus dem Bundesverkehrsministerium ausgesprochen.

Ich für meinen Teil habe die Petition unterschrieben und empfehle es jedem dies auch zu tun, weil wir sonst evtl. bei nur leicht veränderten Serienfahrzeugen wieder jeden einzelnen Reifentyp & -größe wie anno dazumal eintragen dürfen.
https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/
Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.


Grüße

Jens
Benutzeravatar
willi-jens
 
Beiträge: 1742
Registriert: 13. November 2006 10:58
Wohnort: Nähe Schwabenmetropole

Re: Petition

Beitragvon dirkME » 10. Februar 2020 09:07

Moin.

Ich habe für meine K100 von '85 auch die Reifenbindung austragen lassen. Und von 100er vorne und 130er hinten auf wahlweise (ww) 110/140er ändern lassen.

Ablauf Geneigten TÜVler gesucht und gefunden. 1 Satz Felgen mit alter Bereifung (nicht montiert), 1 Satz Felgen mit 110/140er Pellen. Index passte. Platz an der Schwinge mehr als 1,5 cm.

Das mitführen vom Originalsatz hätte ich mir sparen können. Der hat die Pellen angesehen, Lastindex geprüft, Freigängigkeit geprüft. Und dann sein Gutachten geschrieben.

Da stand dann drin: Feld xy löschen bzw. ändern in nur 100 vorne und 130 hinten, die notierten Reien (Metzeler Macadam + irgendeine andere schwarze Wurst) löschen. Zusatz in der Allonge: zu Feld xy: auch wahlweise 110/140. Das wars.

Die Dame auf dem StvA hat dann genau das gemacht, was im Gutachten stand. Feld xy Reifengrösse mit Reifenherstellern kmpl. gelöscht, nur 100 und 140 eingetragen.

In der Allonge dann zu diesen Feldern XY eingetragen: "auch wahlweise 110/140".

Im Fahrzeugschein steht kein Reifenhersteller mehr.


Und somit konnte ich auch zb. den Heidenau Scout hinten, bzw. den Heidenau K60 vorne fahren, Stollenreifen. Bis Ende 2017. Dann kam der Murks mit dem Geschwindigkeitsindex. Bis dato musste ich für den K60 vorne "im Blickfeld" einen 160 kmh-Aufkleber dranpeppen, weil der K60 Index nicht zum K-Index passt. Habe dann reichlich K60 und Scouts mit DOT 2017 ins Regal gepackt, um die Ausnahme- bzw. Übergangsregelung bis 2024 noch diese Stolle fahren zu können.

PS: Der Heidenau vorn hat auch mit 206kmH trotz Geschw.-Index Max. 180 keinerlei Problem.
K100 Basis, forever

37/11 rules
Benutzeravatar
dirkME
 
Beiträge: 436
Registriert: 5. April 2016 10:32
Wohnort: Leichlingen

Re: Petition

Beitragvon Neandertaler » 10. Februar 2020 13:11

Crazy Cow hat geschrieben:
Neandertaler hat geschrieben:Jetzt ist das alles anders - Statt der mitgeführten Freigabe muss das Reifenfabrikat im Schein eingetragen werden. Das kostet natürlich. Will ich nächstes Jahr auf Michelin oder Dunlop wechseln, so muss ich diese erneut eintragen lassen - Kostet natürlich auch wieder.
Nach 5 Jahren habe ich dann das dritte Beiblatt zum Schein oder wie???
Sagt mir bitte, dass ich da etwas mißverstanden habe.. ?


Ja, da hast du etwas mißverstanden.
Bei der HU leitet der Prüfer die gültige Reifendimension aus dem Ersteintrag in den Fahrzeugpapieren ab. Dass es das Profil nicht mehr gibt oder die Technik längst überholt ist, ist ihm schon klar. Der Reifen, den du bei der HU Vorfahrt aufgezogen hast, muss den Dimensionen dieses Ersteintrages entsprechen und du musst ein Stück Papier vom Reifenhersteller mit dir führen, auf dem steht, dass dieser Reifen für dein Motorrad freigegeben ist.
Auch ein Verkehrspolizist sollte das drauf haben. Eine Einschränkung: die Freigabe für den aktuell aufgezogenen Reifen sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Die Fristregelung ist aber sviw nur relevant, wenn ein Eintrag gewünscht ist.

Oftmals geben aber die Reifenhersteller sogar mehrere Dimensionen eines Profils für das gleiche Motorrad frei. In dem Fall erleichtert das Stück Papier den Eintrag der noch nicht eingetragenen Größe. Und der Prüfer schaut halt nur, ob es nirgends scheuert oder der Loadindex passt. Dass sein Chef 60 Okken dafür verlangt, steht auf einem anderen Blatt.


So - jetzt hatte ich die Faxen aber dicke - so viele unterschiedliche Auffassungen. Ich komme grad vom Tüv. Da ich dort versch. Leute halt gut kenne habe ich einfach mal nachgefragt.
Für sie ist nur verbindlich was vom BMVI kommt und nicht was irgendeine Zeitung oder Automobilclub daraus liest.
Man hat mir ganz einfach erklärt, dass man sich genau an diese Anweisung hält:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... aeder.html
Danach habe ich KEIN Motorrad mit einer EG Zulassung und für mich trifft der "Fall 2" zu. Das bedeutet genau das, was ich befürchtet habe: Das man jetzt statt des Mitführens der Freigabe eine Eintragung in die Fz-Papiere vornehmen lassen muss. Dies trifft auch zu, wenn es die gleiche Größe/Dimension ist. Bei Krads ohne EG-Zulassung ( also fast alles vor 2000) müssen die augezogenen Reifen in den Papieren stehen, da das Krad eine Reifenfabrikatsbindung hat. Bei Krads mit EG-Zulassung ist das anders.
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
Benutzeravatar
Neandertaler
 
Beiträge: 1654
Registriert: 10. November 2013 23:57
Wohnort: Hochdahl

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 10. Februar 2020 14:03

Oje, es wird immer komplizierter.

"Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden
bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden und ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen."



Dann korrigiere ich mich. Alles, was ich bisher geschrieben habe, gilt ab dem 1.1.2020 nur noch für Motorräder mit EG-Zulassung. Wie erfährt man denn, ob das Fahrzeug eine EG Zulassung hat?
@Werner: nicht so ungestüm. Wenn dir einer was will, muss er nach der DOT-Kennzeichnung auf deinen Reifen schauen. Bis zum nächsten Reifenwechsel hast du m.E. Ruhe, wenn ich das Juristendeutsch richtig verstanden habe, denn letztes Jahr hast du noch alles richtig gemacht. (Für die Neuregelung gibt es eine Schonfrist "Besitzstandswahrung" von 5 Jahren).
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon Neandertaler » 10. Februar 2020 16:57

Crazy Cow hat geschrieben:Alles, was ich bisher geschrieben habe, gilt ab dem 1.1.2020 nur noch für Motorräder mit EG-Zulassung. Wie erfährt man denn, ob das Fahrzeug eine EG Zulassung hat?


Schaut einfach in die Papiere - Zulassungsbescheinigung Teil 1 - Nummer 17 steht ein Buchstabe:
K=konform, das Fz. hat eine EG-Typgenehmigung
A=abweichend von der Typgenehmigung sind Veränderungen am FZ vorgenommen wurden, welche in die Fz-Papiere eingetragen wurden
E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen.
Z =Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil1 aus einem anderen Mitgliedstaat zugelassen, wenn techn. Fz. Beschreibung unvollständig !!!
Bei mir steht da das "E".

Davor unter Nummer 6 steht das Datum der EG-Typgenehmigung beginnend mit e*** und dem Datum der Typgenehmigung.

Bei mir sind da nur Striche drin ( unter "K" und "Nr.6")

Meines Wissens nach haben so gut wie alle Moppeds ab 2000 diese EG-Zulassung

@ Olaf - hab mir jetzt nochn frischen Satz Pellen mit 19er Dot-Nummer bestellt - besser ist das :D :D :D
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
Benutzeravatar
Neandertaler
 
Beiträge: 1654
Registriert: 10. November 2013 23:57
Wohnort: Hochdahl

Re: Petition

Beitragvon nomix111 » 10. Februar 2020 19:49

willi-jens hat geschrieben:
Nattes hat geschrieben:Genau so sieht es aus.

Fur 95% der Motorradfahrer verbessert sich doch die Lage.
Die bisherige Reifenbindung fällt weg.

Auch so eine Petition kann Populismus sein.

Hier noch mal der Gesetzestext zum nachlesen.

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf


ADAC und "Gesetzestext" :smt017 :?:

Ich lese dann doch lieber den Originaltext im Verkehrsblatt:
Die Beschlussfassung zur Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in dessen Amtsblatt, dem Verkehrsblatt – Heft 15/2019 auf den Seiten 530 und 531 „veröffentlicht“.

hier nachzulesen https://www.weifra.de/reifenfreigaben-ungueltig/
bzw. hier die Seite 530: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-530.jpg
und Seite 531: https://www.weifra.de/wp-content/uploads/vkbl15-2019-531.jpg

Und ob diese geänderte Auslegung jetzt positiv zu werten ist sollte man vielleicht vorsichtig hinterfragen, wenn man sich den Fall 2, der dort genannt wird, genauer überlegt.....
Ich weiß von einer Kontrolle in Bayern bei der letztes Jahr Ende September etliche Motorradfahrer einen Bußgeldbescheid bekamen, weil mehr als ein montiertes Teil eine ABE besaß (und Voraussetzung für die Gültigkeit der ABE sei ja, daß das Fahrzeug im Serienzustand sei / nach Auslegung der Polizei sind diese dann bei 2 oder mehr Teilen mit ABE eben nicht mehr gültig).

Nicht umsonst haben sich selbst die Reifenhersteller gegen diese Neuregelung/-auslegung der Regeln aus dem Bundesverkehrsministerium ausgesprochen.

Ich für meinen Teil habe die Petition unterschrieben und empfehle es jedem dies auch zu tun, weil wir sonst evtl. bei nur leicht veränderten Serienfahrzeugen wieder jeden einzelnen Reifentyp & -größe wie anno dazumal eintragen dürfen.
https://www.motorradonline.de/news/reifenfreigabe-ungueltig-hu-tuev-dekra-unbedenklichkeitsbescheinigung/
Laut verschiedenen, teils hochrangigen Vertretern der deutschen Reifenindustrie, die aber allesamt nicht namentlich genannt werden möchten, wittern einzelne Prüforganisationen mit ihrer Auslegung zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.


Grüße

Jens



Was dann bei einer 21 Abnahme gerne mal 500€ + kostet. Probefahrt bis zur Höchstgeschwindigkeit leer und voll :smt013
Gruß, Axel
nomix111
 
Beiträge: 143
Registriert: 31. Dezember 2017 15:18

Re: Petition

Beitragvon Stephan » 10. Februar 2020 21:54

Ob das Motorrad eine Reifenbindung hat oder nicht, das gab es auch vorher schon. Auch wenn viele Strassenverkehrsämter den Satz einfach in den Schein schreiben, ist das nicht immer an dem. Mir erschliesst sich die Logik dahinter nicht.


Stephan
"Ich stehe hinter jeder Regierung, bei der ich nicht sitzen
muss, wenn ich nicht hinter ihr stehe."

Werner Finck

https://bvdm.de
Benutzeravatar
Stephan
Administrator
 
Beiträge: 20232
Registriert: 30. Oktober 2005 10:32
Wohnort: 4050 Rheydt

Re: Petition

Beitragvon UKO » 11. Februar 2020 18:00

Und nochne Erklärung. Für mich gilt wohl das gesagte ab Min. 2. Also alles halb so wild.

https://www.youtube.com/watch?time_cont ... e=emb_logo
Menschen ohne Macke sind Kacke!
Ein Gespann ist so unnötig, das Mann es unbedingt braucht!
Benutzeravatar
UKO
 
Beiträge: 3027
Registriert: 17. August 2016 18:38
Wohnort: Bremen

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 26. März 2020 10:07

Ich versuche gerade heraus zu finden, ob und wie die neue Regelung bei einem Motorrad Gespann EG-FzgKlasse: L4e-A3 an zu wenden ist. Rückruf vom TÜV steht noch aus.
Ab hier kann ich mich irren:
Ich sehe die aktuelle Reifenverordnung für Motorräder zwar nur für D gültig, aber zwingend auf EU Verordnungen fußend. Die EU unterscheidet aber zwischen den Fahrzeugklassen
L3e-A3: Kraftrad mit hoher Leistung (>35 kW) 2-rädr. KR o. BW > 45 km/h und
L4e-A3: Zweirädriges Kraftrad mit Beiwagen > 35 kW Leistung 2-rädr. KR m. BW > 45 km/h
Wenn das so ist, sollte es bei meinem Gespann ohne Markeneintrag egal sein, welche Reifen aufgezogen werden, solange die Größe passt. Wenn nicht, müsste irgendein Fabrikat nachgetragen und gefahren werden.
Einen Hinweis auf die EU-Klassen habe ich bis jetzt in keiner der Gesetzesinterpretationen gefunden. Sollte auch in der Verordnung nichts zu finden sein, wäre sie m.E. nicht EU-konform. Eigentlich ein Fall für die Bündelungsbehörde...
Mal sehen, was der Tüff sagt, werde melden.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 26. März 2020 15:03

Also, erste Auskunft:
- Betrifft ihr Gespann nicht (L4e), es ist ja nicht einmal ein Hersteller eingetragen. (TÜV Dietzenbach)
zweite Auskunft:
- Wenn herstellerseits keine Markenbindung eingetragen ist (L3e und L4e), muss nichts zus. eingetragen werden, sofern die richtige Größe montiert ist. (TÜV Offenbach)
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon UKO » 26. März 2020 19:22

Crazy Cow hat geschrieben:Also, erste Auskunft:
- Betrifft ihr Gespann nicht (L4e), es ist ja nicht einmal ein Hersteller eingetragen. (TÜV Dietzenbach)
zweite Auskunft:
- Wenn herstellerseits keine Markenbindung eingetragen ist (L3e und L4e), muss nichts zus. eingetragen werden, sofern die richtige Größe montiert ist. (TÜV Offenbach)



So isses! Nur bei Größenänderung ist Vorführen nötich.
Menschen ohne Macke sind Kacke!
Ein Gespann ist so unnötig, das Mann es unbedingt braucht!
Benutzeravatar
UKO
 
Beiträge: 3027
Registriert: 17. August 2016 18:38
Wohnort: Bremen

Re: Petition

Beitragvon Crazy Cow » 26. März 2020 19:23

Resümee:

wenn die Statements nun also einigermaßen übertragbar sind, hat das Gesetz eine eindeutige und willkommene Lücke.
- Der Gesetzgeber möchte nicht, dass Moppedfahrer mit einer Freigabe umherfahren und liberalisiert deshalb die Bestimmungen für Motorräder mit EG Zulassung im gleichen Maße wie er die für ältere verschärft. Wenn einer ein altes Moped hat und nicht mit ner Freigabe rumfahren soll, muss der Reifen eben eingetragen werden.
- Der Gesetzgeber will nicht, dass Reifenbindungen ausgetragen werden, der Motorradhersteller habe ja nicht grundlos nur bestimmte Reifen freigegeben.

Aber was ist mit denen, die schon erfolgreich die Reifenbindung haben austragen lassen? Ich hätte die neue Regelung so interpretiert, dass spätestens beim nächsten Reifenkauf (Pneus nach 12.2019) wieder eine Reifenbindung in den Papieren stehen muss.
Und da ist die Lücke. Das steht explizit nirgendwo geschrieben und vernunftbegabte Prüfer sehen das möglicherweise genau so.

UKO hat geschrieben:
So isses! Nur bei Größenänderung ist Vorführen nötich.

Die Regelung gilt eigentlich (seit dem 1.1.2020) nur für Mopeds mit EG Zulassung. Nochmal: Wenn Bridgestone in den Papieren deiner Möhre von 1996 steht und Michelin auf deinen Reifen muss die Eintragung ergänzt werden, auch wenn die Größe passt.
Zuletzt geändert von Crazy Cow am 26. März 2020 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Bild
https://deltasign.de/moto/
Benutzeravatar
Crazy Cow
verstorben
 
Beiträge: 15241
Registriert: 12. Mai 2006 17:05
Wohnort: Paläozoikum

Re: Petition

Beitragvon UKO » 26. März 2020 19:26

Bei mir ist die Markenbindung seit 2 Jahren raus. Die vorgeschriebenen Reifen gabs schon lange nicht mehr. Also bin ich dem Tüff Menschen bei Mobec dankbar das er das raus genommen hat. Größenänderung habe ich sowieso nicht vor.
Menschen ohne Macke sind Kacke!
Ein Gespann ist so unnötig, das Mann es unbedingt braucht!
Benutzeravatar
UKO
 
Beiträge: 3027
Registriert: 17. August 2016 18:38
Wohnort: Bremen


Zurück zu Fahrwerk

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste