Pitschaf hat geschrieben: Öffentliche Stellen (TÜV o.ä.) will ich noch nicht kontaktieren: schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Das "A" steht nicht für allgemeine Betriebserlaubnis, sondern für ABE. Das wird in der Zulassungsbescheinigung in Spalte "K" eingetragen. Richtig?
Pitschaf hat geschrieben:Falsch!
Adventuretremolino hat geschrieben:Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?
gspannjosef hat geschrieben:Adventuretremolino hat geschrieben:Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?
Stimmt doch nicht. Krafträder sind L3e, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) sind L4e. Das ist auch in den Niederlanden so.
Aber mann kann ein Gespann eigentlich doch nicht mit Abe Zulassung fahren, Das sind doch Alle Einzelabnahme, oder?
Gspannjosef
gspannjosef hat geschrieben:Adventuretremolino hat geschrieben:Seit 2013 gilt auch für Krafträder die Einordnung nach Fahrzeugklassen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) gehören zur Fahrzeugklasse/Unterkategorie L3e. Ist doch bekannt?
Stimmt doch nicht. Krafträder sind L3e, dreirädrige Kraftfahrzeuge (Gespanne) sind L4e. Das ist auch in den Niederlanden so.
dreckbratze hat geschrieben:?
also bei allen unseren gespannen steht noch Moto Guzzi SP1000 oder MZ TS250 oder Yamaha SR500 drin. oder habe ich da was falsch verstanden?
Pitschaf hat geschrieben:Sie waren etwas erstaunt, dass die oberen Felder, die normaler Weise bei einem Gespann genullt sind, noch den Urtyp des Motorrades (also Hersteller und Typ) auswiesen. Nach deren Annahme darf das aber nicht sein,
Das KBA ist nur! ein Zentralregister von Fahrzeugdaten, und alles, was mit Fahrerlaubnis zusammenhängt.
https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html
Die Fahrzeugdaten werden von den Herstellern und den Prüforganisationen geliefert.
Crazy Cow hat geschrieben:...
.. und vom Zentralregister gespeichert, deshalb heisst es ja so. Die speicherten für das Fahrzeug unter Ziffer 17 "Kennzeichen für die Betriebserlaubnis" den Buchstaben A, der in die ABE für das unveränderte Serienfahrzeug eingetragen wird. Ist dieser Buchstabe vorhanden, gilt für jedes käufliche Zubehör die ABE, die mit diesem Zubehör vergeben ist. Ist da der Buchstabe E eingetragen, weil das Fahrzeug grundlegend mit Einzelabnahme verändert wurde, ist nicht einmal mehr die ABE für käufliche Packtaschen gültig. Genaugenommen.
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