von side-bike-rudi » 6. Januar 2021 19:14
Eine Reifenfreigabe von anderen ist doch nur interessant, wenn die Felge auf eine nicht nach Etrto-Tabelle zulässige Felgenbreite soll und der Hersteller sich inzwischen streubt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Reifen-Felgen-Kombi auszustellen.
Ansonsten ist es eigentlich kein Problem vom Reifen-Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine Rad-Reifenkombi mit Angaben von Adresse, Motorradhersteller, Typ, Bezeichnung, Fahrzeug-ID, Leergewicht, max. Gesamtgewicht, max. Geschwindigkeit, gewünschte Reifengröße und gewünschte Felgengröße zu bekommen.
Wird was zulässiges abgelehnt, muss man nochmal nachfragen. So habe ich die Technikabteilung von Continental auf den Continental-Reifen-Ratgeber aufmerksam machen müssen, dass die von ihnen mit "Felge zu schmal" abgelehnte Rad-Reifen-Kombi laut Handbuch die Regelfelge war. Darauf kam dann auch ohne Probleme die Unbedenklichkeitsbescheinigung .
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Felgengutachten (z.B. für ein Auto) mind. 5mm Platz zu jedem Teil vom Reifen aus kann mann sich das dann ohne Probleme bei TÜV/Dekra eintragen lassen.
(Max. Gesamtgewicht und max. Radlast laut Felgengutachten müssen natürlich zusammen passen, was bei Smart-Vorderradfelgen bei schwereren Gespannen meist nicht passt)
Ich hatte bzw. habe folgende Reifenkombis am BMW-Gespann bis jetzt eingetragen (unterschiedlichste Prüfer, nacheinander nicht alle auf einmal):
165/80R14 auf 5Jx14
165/70R14 auf 5,5x14
165/60R14 auf 5,5x14
175/60R14 auf 5,5x14
175/55R15 auf 6,0x15
185/55R15 auf 6,0x15
185/55R16 auf 6,5x16
195/45R16 auf 6,5x16
195/50R16 auf 6,5x16
Wenn die Reifenbreite zur Felgenbreite passt, die 5mm Abstand des Reifens zu anderen Teilen eingehalten werden und die Radlast passt, ist alles möglich.
Gruß
Rudi