Internationale Gespann-Interessengemeinschaft rund um Aachen
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Originalfelge mit Autoreifen

24. Februar 2007 20:56

Hallo GSA-Freunde,
damit hier nicht nur "gelabert" :-D wird, mein Problem, bzw, Frage :

Habe mir von einem Unfallroller die Original-Hinterradfelge besorgt, beim Mike Ott(Gespannbauer) bearbeiten und Autoreifen aufziehen lassen. Liegt nun noch hier, da der Rollerreifen noch zu schade zum wechseln war. Das Gespann ist wahlweise eingetragen. Muss ich den Autoreifen eintragen lassen, da ich bei Bedarf ja nur die Felge entsprechend wechseln muss ?. Am Roller ist ja keine Veränderung erforderlich, bzw. vorgenommen worden . Soweit Teil eins. Wenn ja

Teil zwei : Habe im März TüV-termin, den ich wieder mit der Inspektion bei Suzuki-Stöbe machen werde. Bei der Gelegenheit soll die Felge mit Autoreifen drauf. Kann der TÜV-Prüfer dann gleich die Abnahme und entsprechende Einttragung mitmachen oder muss ich für die TüV-Prüfung erst den Eintrag haben ?


Ich denke, Roland kann hier in seiner Eigenschaft als Motorrad-Umbauer und seiner damit verbundenen Tüv-Erfahrung am besten Info geben, bin aber natürlich für alle Antworten dankbar.

Man sieht sich :grin: im Hühnerstall bei Slowly.

24. Februar 2007 22:37

Hi Lothar !
So sehr TÜV-Fachmann bin ich auch nicht.
Ich denk schon das der Reifen unter "Wahlweise" eingetragen werden muss.
Und für den TÜV solltest Du Unterlagen von Ott vorlegen können.
Ist eventuell sinnvoll vorher mal beim TÜV Aachen nachzufragen.
Telephonisch hat keinen Zeck - mußt persöhnlich hin und frag nach Herrn Engels.
Halt uns auf dem laufenden
Gruß

24. Februar 2007 23:42

Hi Roland,
danke für den Tipp. Werde mich bei Mike Ott mal erkundigen. Denke aber, dass er weiter nichts hat. Hat ja nur die Felge abgedreht, damit der Reifen drauf passt. Sobald ich Zeit habe, leider wohl erst ab 10.3., werde ich versuchen, Herrn Engels in Aachen zu erreichen. Habe die Frage aber auch mal in Motorrad-Gespann-Forum eingestellt und werde natürlich weiter berichten. Davon lebt ja ein Forum.
Bis dann

25. Februar 2007 10:50

Also meiner unmaßgeblichen Meinung nach musst Du sowohl den anderen Reifen,
wegen der anderen Größe eintragen lassen, als auch die Änderungen an der Felge
( durch das abdrehen verringert sich die Festigkeit der Felge, ob das für
den geplanten Betrieb erheblich ist, muss dann das Gutachten zeigen )

Da sich dadurch aber auch das Festigkeitsverhalten der Felge ändert,
wirst Du um ein Festigkeitsgutachten für diese geänderte Felge kaum
umhin kommen, ob sich das für die einzelne Felge dann noch lohnt bleibt
fraglich

Grüße

Eugen J. Keusen

25. Februar 2007 11:00

Hallo
Für mein aktuelles MZ Rotax Wintergespann habe ich einen Änderungsabnahmenachweis des TÜV vorliegen, da wurde auch hinten ne andere Felge mit Entenreifen angebaut (TÜV Dormagen). Ich kann die Änderungsbescheinigung mitführen oder die Angelegenheit eintragen lassen (was zusätzliches Geld und Zeitaufwand mit sich bringt).
Ich habe mit dem TÜV Aachen in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht mit An- und Umbauten, im Gegensatz zu früher sind die sehr umgänglich und der Prüfer der normalerweise die Moppeds macht fuhr früher selbst mal Gespann.
Vor einigen Jahren fuhr ich da mit meiner R60/2 vor, angebáut war ein S350 von Steib, 50er Jahre, eingetragen und auf dem Typenschild stand S500. Der Prüfer und ich warne uns einig dass das nicht so ganz richtig wäre aber ... .
Ich durfte fahren.
Grüße aus derm regnerischen Aachen

25. Februar 2007 11:02

Du begibst dich ganz schön auf Glatteis. Durch den Einbau einer anderen Felge ändert sich in der Regel auch die Übersetzung. Eine Übersetzungsänderung ist emmissionsrelevant. Insofern erlischt die Betriebserlaubnis. Du musst also unverzüglich die ABE erneuern lassen, sprich die Felge mit der Reifengröße beim TÜV eintragen lassen.
Welche Bescheinigung du seitens des Herstellers der Felge brauchst, solltest du beim TÜV vorher abfragen.
Die Eintragung kann zeitgleich mit einer HU vorgenommen werden, muss aber von einem aaS durchgeführt werden.
Ein wahlweiser Entrag ist normalerweise nur möglich, wenn sich die Übersetzung nicht ändert.

So ist zumindest die Gesetzeslage ....

Wenn du solche Fragen künftig besser oben im Technik-Bereich einstellst, lesen es auch mehr. Ich hab sie nur durch Zufall entdeckt.

Grüße
falcone

25. Februar 2007 11:52

klimax hat geschrieben:Hallo
Für mein aktuelles MZ Rotax Wintergespann habe ich einen Änderungsabnahmenachweis des TÜV vorliegen, da wurde auch hinten ne andere Felge mit Entenreifen angebaut (TÜV Dormagen). Ich kann die Änderungsbescheinigung mitführen oder die Angelegenheit eintragen lassen (was zusätzliches Geld und Zeitaufwand mit sich bringt).
Ich habe mit dem TÜV Aachen in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht mit An- und Umbauten, im Gegensatz zu früher sind die sehr umgänglich und der Prüfer der normalerweise die Moppeds macht fuhr früher selbst mal Gespann.
Vor einigen Jahren fuhr ich da mit meiner R60/2 vor, angebáut war ein S350 von Steib, 50er Jahre, eingetragen und auf dem Typenschild stand S500. Der Prüfer und ich warne uns einig dass das nicht so ganz richtig wäre aber ... .
Ich durfte fahren.
Grüße aus derm regnerischen Aachen

Hallo Martin,
eine mitzuführende Änderungsbescheinigung geht nur nach §19/3 d.h. nach einer Anbauabnahme mit einem vorliegenden Teilegutachten. (in dem der genaue Fahrzeugtyp usw. aufgeführt ist) Durch Einbau einer anderen Felge mit Entenreifen ändert sich auch, wie Falcone richtig geschrieben hat, die Übersetzung/Abgasverhalten. Dies geht nur nach §19/2 d.h. eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist vorgeschrieben, da sonst die ABE des Fahrzeugs erlischt. Ich würd da lieber noch mal nachschauen bzw. nachfragen.

25. Februar 2007 14:51

@ Lothar
Wie die einhellige Meinung zeigt kommst Du wohl um den TÜV nicht herum.
Den Prüfer, von dem Klimax redet ( Herr Brömmer ) gibt es beim Aachener TÜV leider nicht mehr.
(er ist jetzt beim TÜV Hückelhoven)
Aber ich kann Dir wärmstens Herrn Engels empfehlen - Chef der KFZ-Prüfstelle
und auch ganz in Ordnung.

25. Februar 2007 18:55

Hi@All,
erstmals vielen Dank für die Informationen :smt023 Sind ja mehr als ich gedacht hatte. Wenn auch nicht die optimale Lösung, weiss ich nun aber wie ich weiter vorgehe, um bei der HU keine böse Überraschung zu erleben, nämlich
1. Umrüster ansprechen 2. TÜV mit beiden Felgen kontaktieren und dann erst zur HU.
Werde weiter berichten.

25. Februar 2007 22:58

HAllo Ulli
Habe das Teil am Monatg angemeldet und den Wisch mit dem Änderungsabnahmenachweis der Tante bei der Zulassungsstelle vorgelegt, die meinte ich müßte nicht eintragen lassen, was ich dann auch nicht getan habe. Hoffentlich wars richtig.
Grüße aus dem regnerischen Aachen
Martion

8. März 2007 11:50

Ja das ist zwischenzeitlich richtig,
hier hat sich gesetzlich geändert,dass die Tüvabgenommenen Eintragungen
auch gelten.
Musst aber immer die Papiere mitschleppen

allein deshalb würde ich nach vollendung des Umbaus alles Eintragen lassen
(das auch weiterhin möglich)
sonst hast irgendwann das Boot mit Papieren voll..

mfg
Peter
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