Heimwerker hat geschrieben:Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wie es sich bei der Eintragung von EML-Rohrspeichenrädern verhält ?
Gab es dazu damals irgendwelche Papiere / Gutachten / Freigaben, oder reicht dem TÜV die Kennzeichnung der Räder (Schlagzahlen / -buchstaben) ?
Tips, die weiterhelfen, wären super.
Da es sich im Thread um Rohrspeichenräder geht, wo ist die H1/H2 Bezeichnung?
Ich muss mal bei meinen die Bezeichnungen kontrollieren. Die TW-Ziffern sind dieselben. . .
Stephan