Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen
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Interpretationssache?

3. April 2024 13:05

Moin
Wenn Im Fahrzeugschein steht : " Zu J: M. Ural Seitenwagen Kennzeichen XYZ123 Typ: Velorex I.V. mit 4 Punkt Hilfsrahmen"
Was kann man daraus lesen? Der Seitenwagen Typ ist klar, die Nummer auch. Aber nen Ural Typ Velorex gibt es wohl nicht. Ist das dan zwingend auf das verbaute Boot zu beziehen?
Klar was eigentlich gemeint ist, aber wenn nun ein anderes Boot drauf ist, könnte das TÜV-Technisch durchgehen? Wenn man es auf das Boot beziehen würde, dann gäbe es ja auch diverse Boote zur Auswahl.
Sicher kann ich hier keine rechtsbeständigen Auskünfte bekommen, ber Eure Meinung würde mich interessieren.

Re: Interpretationssache?

3. April 2024 13:52

Entscheidend ist der Beiwagenrahmen, weil da ja die Rahmennummer eingeschlagen ist. Welches Boot da drauf sitzt, dürfte egal sein.

Re: Interpretationssache?

3. April 2024 15:27

Ich habe auf ein und demselben Dnepr SW Rahmen 3 verschiedene Boote und eine Transportplattform gehabt, den Aufbau hat nie jemanden interessiert, der Rahmen ist maßgeblich.
Derzeit fahre ich eine Aluplatte mit Alurennschalensitz auf einem Ish Fahrgestell spazieren, auch hier interessierte den TüV nur ob irgendwo scharfe Kanten sind.

Re: Interpretationssache?

3. April 2024 15:28

Entscheidend ist tatsächlich der gekennzeichnete Rahmen. Ich kenne da auch ein Gespann mit einem Beiwagenrahmen aus Irbit, der über eine eingeschlagene Nummer in den Papieren (und mittels von einem namhaften Gespannbauer handgeklöppeltem Typenschild) als Produkt aus Kiew ausgewiesen ist. Es ist halt, was in den Papieren steht...
Das Boot ist wurscht, wenn's nicht völlig untauglich ist...

Re: Interpretationssache?

3. April 2024 15:31

Kennst du niemanden bei TÜV, der in das bei denen hinterlegte Gutachten reinschauen kann? Wer weiß was da alles drin steht. Wenn es dir auch anschliessend egal ist. . .


Stephan

Re: Interpretationssache?

3. April 2024 15:45

So ähnlich war es bei den Papieren einer SR meiner Frau:
Direkt untereinander stand im Schein: 499cc/ 4Takt und 125cc /2Takt.
Beim Ummelden wg. Wohnsitzwechsel bat ich darum, das zu löschen. Die Dame auf der Zulassung meinte allen Ernstes, ich solle mir das vom TÜV bestätigen lassen.
Ich habe sie nur ausgelacht. Steht heute noch drin.

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 16:59

Jo, ich denke auch mal, das bei einem Exotenfahrzeug nicht jeder Kontrollberechtigte gleich den absoluten Durchblick haben wird.
Und wenn, dann kann man immer noch die Sache auf den Menschen schieben, der den Ural Typ Velorex erfunden hat :-D
Auf das originale Gutachten habe ich keinerlei Zugriff, zumindest keine Idee, wie es gehen könnte.

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 17:22

Ich habe vor ein paar Jahren, als es um die "Lärmsperrungen" in Tirol ging, festgestellt, dass in den Papieren meiner R850R ein Fahrgeräusch von 83 und ein Standgeräausch vom 97 eingetragen war. Habe dann im Originalfahrzeugbrief nachgesehen und 80 und 93 gefunden. Also habe ich bei der KFZ-Prüfstelle (Österreich) reklamiert und bekam zur Antwort, da wäre wahrscheinlich vor dem Druck meiner Papiere ein Ackerschlepper dran gewesen und das Programm hätte dessen Werte übernommen. Keine Ahnung, ob das eine blöde Software oder ein DAU war, jedenfalls hat man die Papiere kostenlos und auf dem Postweg berichtigt.
Ein andermal habe ich festgestellt, dass für das Hinterrad eine Tragfähigkeit eingetragen war, die es in der Reifengröße nicht gibt. Der Gespannbauer, der den Umbau vorgenommen hatte, schickte mir dann die Papiere, die er dem TÜV vorgelegt hatte, da stand es richtig drin. Da hat wohl jemand bei der Prüfstelle falsch abgetippt. Auch das wurde mir von der Prüfstelle kostenlos und auf dem Postweg korrigiert.

Vielleicht ist im oben genannten Fall auch so etwas durcheinander geraten.

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 18:00

dodderer hat geschrieben:. . .
Und wenn, dann kann man immer noch die Sache auf den Menschen schieben, der den Ural Typ Velorex erfunden hat :-D
Auf das originale Gutachten habe ich keinerlei Zugriff, zumindest keine Idee, wie es gehen könnte.


Dafür müsstest du jemanden beim TÜV kennen. Bzw. wissen welcher Verein die damalige Abnahme gemacht hat. Die können da reinschauen. . .


Stephan

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 18:22

@Stephan
Müsste TÜV gewesen sein, da alte Bundesländer. Da kenn ich berufsbedingt ein paar Sachverständige für Kesselanlagen, aber niemanden aus dem KFZ-Bereich
@Pepo2
Das ist sicher kein Verschreiber gewesen, da das Chassis des Beiwagens ein Ural ist, das verbaute Boot aber ein Velorex.
Nur würde ich halt gerne ein Duna Boot da drauf schrauben. Und werde es auch tun, so wie ich mich kenne :smt036

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 19:08

Das ist auch kein Problem. Einfach machen.

Und wenn dir die Eintragung so wichtig ist, dann lässt du sie einfach eintragen.

Aber wozu?

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 19:43

Mein damaliges Duna habe ich ausnahmsweise auch eintragen lassen weil sich das Gewicht dramatisch geändert hatte. War aber nur weil ich eh noch was eintragen lassen wollte und das ohne Aufpreis in einem Aufwasch ging.

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 20:03

Die Eintragung ist mir absolut Wumpe :-D
Und da ich in Hessen wohne ist eine solche Eintragung auch jedes Mal abenteuerlich :smt013
Mir geht es nur drum da keinen Erklärungsbedarf zu bekommen, bzw. dann gerüstet zu sein :wink:

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 20:25

Ist doch eindeutig und der Obrigkeit leicht zu erklären: Ural SW Rahmen, Velorex Boot. Fertig.

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 20:51

Jo, so wie es ist. Aber wenn das Duna Boot drauf ist eben nicht mehr.................

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 21:27

Da wird dich mit ziemlicher Sicherheit niemals jemand nach fragen.

Bei mir ist als Beiwagenhersteller "Nangchang Aircraft" eingetragen.

Bisher konnte weder der Tüv noch die bayrische Polizei irgendetwas damit anfangen. :-D
Ich hab drei verschiedene Boote für das Gespann. Ich war schon mit allen bei der HU.
Das Boot muß ordentlich angeschraubt sein und darf keine scharfen Kanten haben.
Kantenradius mid. 3mm.
So hat man mir das erklärt.

Re: Interpretationssache?

4. April 2024 22:11

Dann noch ordentliche Beleuchtung drauf fertig. Und da das zulässige Gesamtgewicht der Knackpunkt bei einer Wiegeaktion wäre, ist das Gewicht des BW auch egal. . .


Stephan
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