Bündelungsbehörde in Hessen

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon UKO » 22. März 2020 17:30

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bekommst Du Dein Gespann vom Erbauer mit Tüff. Mit Tüff kannst Du das überall in D zulassen. Oder ist das in Hessen anders?
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 22. März 2020 17:41

UKO hat geschrieben:Meiner unmaßgeblichen Meinung nach bekommst Du Dein Gespann vom Erbauer mit Tüff. Mit Tüff kannst Du das überall in D zulassen. Oder ist das in Hessen anders?

Nur etwas.
Der TÜV ist ja keine Zulassung, sondern ein Gutachten. Das wird von der Zulassungstelle beim Regierungspräsidenten aufgeboten, und dessen Bündelungsbehörde prüft, ob die künftige Zulassung konform mit EG und Bundesgesetzen ist. Offiziell tun sie das. Da sie aber nichts tun, ist in zwei Tagen die Freigabe da und kost 39,- Euro extra.
Gute Fahrt, Gruß
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon uplaender » 23. März 2020 10:46

Jou, das Gutachten bekomme ich vom TÜV-ler, der mit dem Gespannbauer zusammenarbeitet. Ich hab halt nur öfter gehört, daß in Hessen da Probleme bei der Bündelungsbehörde aufgetaucht sind, zumindest in der Vergangenheit... Daher war meine Frage in der Richtung zu verstehen, ob sich da in den letzten Jahren die Situation entschärft hat.
Viele Grüße
Thomas
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon michael_kurch » 23. März 2020 11:31

hatte schon Mehrfach mit der BB zu tun, es ist wie überall im Leben: Kommt immer auf den Gegenüber an.
Meistens läuft es einfach durch. Einmal hatte ich aber jemanden, der mir meine AHK abgelehnt hat. Begründung: Er benötigt einen Prüfbericht bei voll beladenen Anhänger und 80 km/h.... hab dann dann mal angerufen und hatte nen anderen Sachbearbeiter dran, den ich erklärt habe, dass die 80 km/h rechtlich nicht machbar sind. Daraufhin kam seine Aussage: "Leider sitzen auch hier Leute, die die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen haben", nach 2 Tagen hatte ich die Bestätigung im Briefkasten...
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stephan » 23. März 2020 13:30

Klar, du darfst ja nur 60km/h fahren.

GottSeiDank ist die BB bei uns in NRW noch nicht wirklich aufgetaucht. Die scheint man eingespart zu haben. . .


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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 23. März 2020 15:06

Stephan hat geschrieben:Klar, du darfst ja nur 60km/h fahren.

GottSeiDank ist die BB bei uns in NRW noch nicht wirklich aufgetaucht. Die scheint man eingespart zu haben. . .


Stephan



Ich bin sicher, dass es die gibt, ist ja ein EU muss. Nur sie hat traditionell andere Aufgaben, wie Importbestimmungen für Lebensmittel usw.
Die Abschaffung der Todesstrafe in Hessen ging aber auch nicht auf das Tun der BB zurück, das hätte ihr aber als erstes auffallen müssen...
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 20. Juli 2020 19:51

Hallo Thomas,
die Prüftätigkeit der Bündelungsbehörde scheint derzeit recht zeitintensiv zu sein. Vom Einreichen der geforderten Unterlagen bis zum Eintreffen des positiven Bescheides dauerte es immerhin 13 Tage. Augenblicklich sieht die zuständige Zulassungsstelle keine Möglichkeit die gewünschte Betriebserlaubnis zu erteilen, weil die von der Bündelungsbehörde positiv geprüften Unterlagen dies nicht zulassen. Mir platzt langsam der Kragen.
Gruß Walter
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 20. Juli 2020 20:21

Walter:
so wie ich meine Unterlagen interpretiere, wird von der Bündelung die neue Betriebserlaubnis erteilt, die Zulassungsstelle hat dies lediglich in neue Papiere und Datensatz umzusetzen.
Es at übrigens nicht dein Daytona-Gespann betroffen.

Mein Vorhaben:
Im Gespann sind maschinenseitig nur 125er Reifen eingetragen, die aber kaum noch zu bekommen sind - 135er Reifen sind mein Ziel.
Eingeschoben: ich wohne im Landkreis Marburg-Biedenkopf (Marburg ist ja einer der Sitze der Bündelsdingsda).
Also zur DEKRA gefahren und nach einem Sachbearbeiter für Zweiräder gefragt. Diesem wurde kurz die Situation geschildert (es sollten noch andere Sachen ein- und ausgetragen werden). Nach einem offiziellen Termin hat er sich die Notizen und Photos gemacht und eine Woche später hatte ich ein Gutachten nach §21 StVO in der Hand. Damit bin ich dann zur Bündelerin (das ist eine Frau, die das macht) und habe dort eine neue Betriebserlaubnis nach §19 StVO bekommen - hat vielleicht eine halbe/dreiviertel Stunde gedauert, die ich dann direkt nebenan (dort ist die Zulassungsstelle) vorgelegt habe. Und dann hatte ich einen neuen Brief (so hies das früher) und einen neuen Schein, und alles war zufrieden. Ich kann also dazu raten, direkt hier zu erscheinen (einer der Vorschreiber kam ja von Usseln). Allerdings geht das nicht so einfach: wg. corinna muss per email (man gehe auf die Seite der Kreisverwaltung) ein Termin verlangt werden. Der wird dann wiederum per e-mail zugesandt und ist einzuhalten. Ohne Termin kein Zugang!! Nicht zur Führerscheinstelle, Zulassung oder Bündel.
Nachsatz: Im Gespräch mit dem DEKRA-Menschen hat er schon erwähnt, dass es hin- und wieder Dissonanzen zwischen Kunde und ....... gibt. Da er aber weis um was es geht wird er die Vorlagen so anfertigen, dass es -bassd-. Und es hat gebassd.
Viel Glück
Grüßle Pitschaf

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 20. Juli 2020 21:01

Pitschaf.
da hast du mit deinen Wohnsitz im Zulassungsbereich Marburg aber Glück, da die Zulassungsstelle und die BB praktisch Hand in Hand arbeiten. Völlig anders sieht das aus, wenn die örtliche Anbindung nicht gegeben ist. Es kann doch nicht sein, dass die BB (Marburg) ihren Prüfauftrag positiv ausführt und ein Mitarbeiter eines weiter entfernt liegenden Zulassungsbereichs die Vorgaben der BB ignoriert und sein eigenes Ding macht. Wofür zahle ich denn 39,80 € an die BB, wenn ich mit deren Ergebnis nichts anfangen kann.
Gruß Walter
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 20. Juli 2020 21:38

Da ist es immer von Vorteil, wenn im Bekannten- oder Freundeskreis ein RA vorhanden ist, der sich mal kümmern kann....
Ich bin mir sicher, dass auch in hiesige Reihen ein Gespannfahrer mit entsprechender Ausbildung sich dieses Themas widmen könnte.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon avalon_nsw » 15. Juni 2022 08:32

Ich möchte meine persönliche Erfahrungen zu diesem Thema teilen.

Ich habe meinen Wohnsitz in Hessen (LDK) und habe in 2020/21 einen 7,5t LKW zu einem Expeditionsmobil umgebaut bzw. teilweise umbauen lassen. U.a. wurden die Räder auf eine wesentlich größere Größe umgerüstet, wozu auch einige technische Änderungen am Fahrzeug notwendig waren. In Hessen fand man keinen TÜV/DEKRA Sachverständigen, der einen solchen Räder-Umbau ohne Freigabe des Fahrzeugherstellers (hier Mercedes, die so eine Freigabe natürlich nicht erteilen) und Festigkeitsgutachten vom Felgenhersteller abnimmt, da die Sachverständigen genau wissen, dass die Bündelungsbehörde in Marburg das Gutachten wieder kassieren würde. Damit wird den TÜV/DEKRA-Sachverständigen eigener technischer Sachverstand abgesprochen und man degradiert sie zu Dokumentensammlern.

Die Lösung sah dann so aus, dass ich den Räder-Umbau von einem LKW-Betrieb in Sachsen machen ließ, der dann ein DEKRA-Gutachten dafür erhielt. Damit ist der LKW-Betrieb zur dortigen Zulassungsstelle gegangen und hat für den LKW eine Tageszulassung auf den Betrieb machen lassen. Damit war die technische Änderung in den Zulassungspapieren eingetragen. Bei einer späteren Halter-Ummeldung auf mich in Hessen wird der Umbau dann nicht mehr überprüft.

Die spätere Vollabnahme des Fahrzeugs mit der neuen Wohnkabine ging mit dem TÜV relativ problemlos. Allerdings bin ich nicht selber zum TÜV gegangen, sondern die Vollabnahme wurde netterweise von einer Mercedes-LKW-Niederlassung veranlasst. Die haben bessere Kontakte zu TÜV-Sachverständigen, die regelmäßig zu ihnen kommen, und damit "gute Kunden" des Sachverständigen sind.

Nun habe ich wohl eine neue ähnliche Problematik vor mir. Ich habe ein Gespann aus Holland gekauft (Goldwing GL 1500 mit EML GT 2000). Zur Zulassung des Gespanns in Deutschland brauche ich eine Vollabnahme. TÜV/DEKRA will dafür alle möglichen Hersteller-Dokumente und Freigaben von Honda und EML haben, die ich nicht habe und wohl auch nicht bekomme. Das wird wohl auch wieder ein harter Kampf ... Wenn jemand von Euch dazu Erfahrungen, Tipps oder Dokumente für mich hat, bitte gerne ...

Frank (avalon_nsw)
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon WingMike » 15. Juni 2022 09:04

Ich habe ein Gespann aus Holland gekauft (Goldwing GL 1500 mit EML GT 2000). Zur Zulassung des Gespanns in Deutschland brauche ich eine Vollabnahme. TÜV/DEKRA will dafür alle möglichen Hersteller-Dokumente und Freigaben von Honda und EML haben, die ich nicht habe und wohl auch nicht bekomme. Das wird wohl auch wieder ein harter Kampf ... Wenn jemand von Euch dazu Erfahrungen, Tipps oder Dokumente für mich hat, bitte gerne ...
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Frag doch mal beim offiziellen EML-Importeur nach:
Manfred Stahmer
Glietzer Dorfstr. 17-18
15913 Märkische Heide/OT Glietz
Telefon: 035471-294841
Telefax: 035471-294843
Mobil: 0170 4465275
Viele Grüsse Michael
GL 1500 SE X NH1E KS-CA _ (Honda Helix, Raemo GL1500)
Interpunktion und Orthographie dieses Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt ;)
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Silbertwinwing » 15. Juni 2022 18:12

Ich habe meine Goldwing um Gespann umbauen lassen!
Das Gespann hatte ein Vollgutachten bekommen und wurde bei Eml in Holland umgebaut, allso direkt im Werk, ich dachte dass es keine Probleme geben würde! Als ich das Gespann zulassen wollte würde mir auch von der Bündlungsbehöde in Marburg erzählt die das Vollgutachten, man bedenke, das gibt es nur in Hessen, nochmals auf seine Richtigkeit prüfen muss, das ganze kostet 40€ und es ist mit einer Wartezeit von ca. 3 Wochen zu rechnen!
Das ist der blanke Irrsinn! :rock:
Allso alle Papiere zurück zum Gespannbauer und eine Kurzzeit Zulassung und anschließend die Umschreibung in Hessen!
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Stephan » 15. Juni 2022 18:33

Falscher Beitrag
„Für wissenschaftliche Entdeckungen geb mir Scott, für Schnelligkeit und Effizienz der Reise geb mir Amundsen, aber wenn eine Katastrophe eintritt und alle Hoffnung verloren ist, gehe auf die Knie und bete für Shackleton.“

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 15. Juni 2022 19:14

Und was nutzt Dich das bei der Bündelungsbehörde?

...Da kann "Dein" aaS schreiben was er will, wenn's denen in Marburg nicht gefällt, hast Du die Arschkarte gezogen.


Es gibt sogar einen Unterschied zwischen der BB in Marburg und der in Fulda. In Fulda scheint mehr gesunder Menschenverstand vertreten zu sein als in Marburg.

Ich habe das Glück, im Vogelsbergkreis zu wohnen. Dort ist Fulda zuständig, und mit denen hatte ich bisher noch keine Probleme.

Aus Marburg hört man nur negatives.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon dodderer » 15. Juni 2022 21:01

f104wart hat geschrieben:Und was nutzt Dich das bei der Bündelungsbehörde?

...Da kann "Dein" aaS schreiben was er will, wenn's denen in Marburg nicht gefällt, hast Du die Arschkarte gezogen.


Es gibt sogar einen Unterschied zwischen der BB in Marburg und der in Fulda. In Fulda scheint mehr gesunder Menschenverstand vertreten zu sein als in Marburg.

Ich habe das Glück, im Vogelsbergkreis zu wohnen. Dort ist Fulda zuständig, und mit denen hatte ich bisher noch keine Probleme.

Aus Marburg hört man nur negatives.


Wenn ein Fahrzeug einmal in D, außerhalb Hessen, zugelassen ist, mit irgendwelchen Eintragungen eben, dann kann es danach problemlos in Hessen zugelassen werden, ohne Überprüfung der Bündelungsbehörde.
Das zeigt ja die Absurdität dieser Behörde. Mein Gespann war in RLP nach dem Umbau zugelassen, und da reicht ein Tag, und dann ist in Hessen die Welt in Ordnung gewesen.
Viele Grüße
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Crazy Cow » 15. Juni 2022 22:36

Ich kann mich irren, aber ich gebe noch einmal wieder, was ich darüber weiß und gelesen habe.

1. Die EU Kommission hat beschlossen (Zeitpunkt habe ich nicht im Kopf), dass alle Mitgliedsstaaten Prüfstellen einzurichten haben, die im Falle von Zulassungen und Sondergenehmigungen das dabei angewandte Recht mit dem geltenden EU Recht abgleichen. Beispiel: Ein Wurstfabrikanat in NL möchte ein Produkt "Holsteiner Katenschinken" nennen (Markenzulassung), in NL dürfte er das wohl, im EU Geltungsbereich darf er es nicht. Um Rechtswidersprüche zu vermeiden, soll das im Vorfeld geprüft werden.
2. In DE sind wegen Föderation alle Bundesländer gehalten, eine solche Stelle ein zu richten. Außer Hessen hat das kein Bundesland getan.
3. In DE kann sich der Bürger für einen Dialog mit dem Staat nicht an den Bundestag wenden, seine Ansprechpartner sind Städte und Kommunen, Stadtdirektor oder Oberkreisdirektor als höchste Personalinstanz.
4. Die Prüfung der Bürgerbegehren unterliegt nun nicht dem Landtag, (der ist für Gesetzgebung zuständig) sondern dem Regierungspräsidenten, der mal als Chef des jeweiligen Kreiswehrersatzamtes aus der Steinzeit übrig geblieben ist und für jede Art von Begehren ein Amt oder eine Behörde unterhält.
5. Diese Prüfungen sind aber nicht technischer Natur, sondern rechtlicher, auch im Falle der Bündelungsbehörde.
6. Bei der Neuordnung europäischer Richtlinien hat das deutsche Verkehrswesen mit KBA und Zulassungsstellen seinen althergebrachten Status weitestgehend behalten, bis auf die Neuordnungen der HU nach EU Richtlinien. Gerüchteweise befand man das in Brüssel für gut, bemüht sich auch, das auf Mitgliedsländer zu übertragen, die noch kein ordentliches Straßenverkehrswesen haben.
7. Allerdings muss bei Beibehaltung eines alten Systems eben hie und da geprüft werden, ob Änderungen oder Ausnahmen im Widerspruch zu geltendem EU Recht stehen. Das macht die Bündelungsbehörde in Hessen.
8. Es kam vor, dass bei Gründung der Behörde Gespanneinträge nicht oder verzögert bestätigt wurden. Mit der Vielzahl der Anträge fand wohl eine gewisse Einarbeitung statt, der Durchlauf ist heute sviw Gang und Gäbe, kost halt 39 Taler.

In DE müssen m.w. alle Gespanne, angefertigt oder eingeführt, einer Einzelabnahme unterzogen werden. Sogar Side Bike Gespanne, die rechtlich eigenständige Dreiradfahrzeuge mit eigener Fahrgestellnummer sind. Nur gab es für jeden SB Typ eine Musterabnahme, die in Hessen von Matheis & Klose Frankfurt und dem TÜV Hessen durchgeführt wurde.

Auch zu CoC Zeiten wurden Gespanne aus NL nicht einfach durchgewunken. Das Problem ist neuerdings, dass die jungen Prüfer dem Aufruf ihres Arbeitgebers Folge leisten, dass für jedes verwendete Bauteil eine Typprüfung bzw. Freigabe des Herstellers vorzulegen ist. Das vereinfacht den Eintrag und die Rechtssicherheit der Prüfstelle ungemein. Tatsächlich gibt es aber immer noch Prüfer, ältere meist, die zum Beispiel die Stimmigkeit von Fahrzeugen für Oldtimerzulassung überprüfen. Die kennen diese Fahrzeuge einfach.

Im Fall der Honda GL ist es aber nicht ganz eindeutig. Für den Fall. dass kein Hilfsrahmen verwendet wird, gab es Empfehlungen, was am Rahmen zu verbessern ist. Die Gebrüder Hartmann, die das seinerzeit haben prüfen lassen sind beide tot. Bei Bernhard Götz, Motorrad GespanneZeitschrift, sollte noch ein Dokument liegen, das einmal abgedruckt wurde. Auch ein engagierter TÜV Mitarbeiter sollte Online Zugriff auf dieses Dokument haben, denn dafür wurde es ja gemacht, vom Fraunhofer Institut sviw. Ähnliche Informationen, die für die Yam XJ 900 F angefertigt wurden, waren/sind ja auch beim TÜV einsehbar.
Was letztlich fehlt, sind die technischen Daten zum SW, die eingetragen werden müssen. > Manfred Stahmer.

Ich hoffe, dass das alles noch gilt, was ich da im Kopf habe, die Fahrzeugwelt ist schnelllebig und mancher Prüfer wird froh sein, wenn er in den Ruhestand treten darf.
PS: Die empfohlenen Rahmenverbesserrungen müssen für eine Zulassung in D durchgeführt worden sein, oder Hilfsrahmen mit Einzelabnahme. Wenn also Änderungen gemacht werden müssen, auf zum Gespannbauer deines Vertrauens, der hat auch einen aaS seines Vertrauens.

Viel Erfolg.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Enzo61 » 29. Juni 2025 19:33

Laut einem Bericht, soll die Bündelungsbehörde abgeschafft werden, so wie ich das verstanden habe.
Gruß Heinz
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 29. Juni 2025 20:08

Ja, das habe ich auch gehört. :grin:

Ist wohl auf eine Initiative von Deutschlands und Hessens ersten Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) zurück zu führen und wurde wohl schon letztes Jahr angeregt.

Das wäre auf alle Fälle eine begrüßenswerte Maßnahme, da hier sehr oft willkürlich und nicht mit technischen Sachverstand entschieden wurde.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Enzo61 » 30. Januar 2026 19:58

Die hessische Bündelungsbehörde,
zuständig für die Prüfung von Einzelbetriebserlaubnissen (§ 21 StVZO) und aufwendigen Fahrzeugumbauten (Tuning), wird aufgrund hoher Bürokratie und Kosten zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Aufgaben wie Eintragungen von Änderungen (z.B. Fahrwerke, Felgen) werden dann direkt von den örtlichen Zulassungsstellen übernommen.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon 3RadQ » 31. Januar 2026 10:07

Enzo61 hat geschrieben:Die hessische Bündelungsbehörde,
zuständig für die Prüfung von Einzelbetriebserlaubnissen (§ 21 StVZO) und aufwendigen Fahrzeugumbauten (Tuning), wird aufgrund hoher Bürokratie und Kosten zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Aufgaben wie Eintragungen von Änderungen (z.B. Fahrwerke, Felgen) werden dann direkt von den örtlichen Zulassungsstellen übernommen.


Gratulation nach Hessen!
Beste Grüße
Volker
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon der Gärtner » 31. Januar 2026 11:43

Ein Hoch auf den Personalmangel im öffentlichen Dienst... :-D
Wenn es den nämlich nicht gäbe, hätte man wohl keinerlei Notwendigkeit gesehen, die Bündelungsbehörde abzuschaffen... :fiessgrinz:
Gruß
Harald

Jawoll, genau, jaja, das kann sein, das kann sein...
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 31. Januar 2026 19:55

Diese Verwaltungsoptimierung steht ja nun im krassen Widerspruch zu der Feststellung des früheren hessischen Verkehrsminister, der in den Bündelungsbehörden einen bedeutenden Beitrag zur Steigerung der Verkehrssich festgestellt hatte. Mir war damals schon schleierhaft, wie man mit dem bloßen Prüfen der Daten des §19(2)-Gutachtes die Sicherheit steigern kann.
Jetzt vereinfacht sich der Zulassungsvorgang -rein theoretisch. Meine persönliche Erfahrung aus dem neuen Verfahren.
1. Schritt: Einreichen des Gutachtens bei der Zulassungsstelle. Nach einer Woche die Nachricht erhalten, dass das Fahrzeug zugelassen werden kann. Kosten :39.80 € (entspricht dem Betrag, den vorher die Bündelungsbehörde verlangt hatte)
2.Schritt: Termin beantragen (online). Der nächst mögliche Termin war in 11/2 Wochen.
3. Schritt: Zulassen des Gespannes. Zulassung verweigert, weil ich nur einen Termin gebucht hatte. Ich hätte aber zwei Termine à 15 Minuten buchen müssen; 1x Termin für das Eintragen der Daten aus dem Gutachten und 1x Termin für den Zulassungsvorgang (ging aus der Beschreibung des online-Terminverfahrens nicht hervor).
4. Schritt: Erneut Termin beantragen; ging etwas schneller, waren nur 7 Tage
5. Schritt: Gespann zugelassen (übliche Kosten)
Bevor die Bündelungsbehörde eingerichtet wurde, war nur ein Schritt erforderlich. Man ging zur Zulassungsstelle und meldete das Fahrzeug an, auch wenn eintragungspflichtige Änderungen vorgenommen wurden. Wartezeit meist weniger als eine Stunde. Kosten: 1x Zulassungskosten.
Heutige Dauer (nach obigem Beispiel) für den gleichen Vorgang 3 1/2 Wochen und Kosten für die Prüfung der Unterlagen zzgl. Zulassungskosten. Der Verwaltungsakt ist jetzt angeblich wesentlich vorteilhafter für den Kunden. Verstehe ich nicht.
Gruß W-L
Zuletzt geändert von W-L am 31. Januar 2026 22:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 31. Januar 2026 20:11

Fake news?
Sicherlich hat die renommierte Oldtimer-Praxis unter Verweis auf eine Mitteilung der hess. Staatskanzlei im Okt 2025 die Nachricht verbreitet.
Ich wohne im Landkreis MR-Biedenkopf und habe weder in den Printmedien noch in den online-Zeitungen diesbezüglich etwas wahrgenommen.
Weder im Staatsanzeiger noch auf der homepage der Staatskanzlei sind irgendwelche Mitteilungen zu finden die darauf schließen lassen, dass tatsächlich die Bündelungsbehörde abgeschafft wurde.
Der von W-L aufgezeigte Vorgang zeigt ja deutlich, dass noch zwei Verwaltungshandlungen vorgenommen werden.
Auch auf der Seite des Landkreises (Zul.-Stelle) sind KEINE entsprechenden Mitteilungen.
Grüßle Pitschaf

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 31. Januar 2026 20:27

kleiner Nachtrag:
direkt zur Bündelungsbehörde.
Danach muss ich davon ausgehen, dass alles beim alten ist. Mag ja sein, dass im Hintergrund irgendwas diskutiert und angeleiert wird, aber absolut iss noch nix.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 1. Februar 2026 01:42

.
Das ist das, was mir gerade eben(!) ein mir sehr gut bekannter Sachverständiger der DEKRA, der selbst Motorradfahrer ist und §21 Abnahmen macht, dazu mitgeteilt hat.


Er schreibt:

"Ich bin jetzt echt schon von zig Leuten gefragt worden, ob das wirklich stimmt, dass zum 01.01.2026 die Bündelungsbehörden abgeschafft werden sollen. Aber das stimmt halt nicht. Es gibt nur die Absichtserklärung der Landesregierung dazu, mehr nicht. Es gibt keinen Fahrplan dazu und auch keinen Termin."


...Also bleibt erst mal alles beim alten. :cry:
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 1. Februar 2026 18:23

Was dät jezz de südhessische Gemeinmoppedler saache:

alles nur gebabbel. Erst rescht von de poli klinik, oder so. :rock:
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Enzo61 » 1. Februar 2026 19:39

Enzo61 hat geschrieben:Die hessische Bündelungsbehörde,
zuständig für die Prüfung von Einzelbetriebserlaubnissen (§ 21 StVZO) und aufwendigen Fahrzeugumbauten (Tuning), wird aufgrund hoher Bürokratie und Kosten zum 1. Januar 2026 abgeschafft. Aufgaben wie Eintragungen von Änderungen (z.B. Fahrwerke, Felgen) werden dann direkt von den örtlichen Zulassungsstellen übernommen.

Nur zur Klarstellung, ich habe nur das wiedergegeben, was ich selbst in den Medien gelesen habe.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon BigNoce » 2. Februar 2026 09:18

Hier der Link zur Staatskanzlei:
https://staatskanzlei.hessen.de/presse/ ... hatgpt.com

Die Abschaffunt ist Teil der generellen Entbürokratisierungsmaßnahmen, die mit dem Bürokratieabbaugesetz zum 1. Januar 2026 begonnen haben — aber ohne separate Festlegung eines eigenen Stichtags dafür in den veröffentlichten Pressequellen.
Einen eigenen gesetzlichen Stichtag nur für die Bündelungsbehörde nennt die Hessische Staatskanzlei in den öffentlich verfügbaren Presseverlautbarungen nicht ausdrücklich.


Grüße!
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » 2. Februar 2026 20:00

Abschaffung der Bündelungsbehörde echter Erfolg des Bürokratie-Melders
Ein konkreter Erfolg des Bürokratie-Melders ist die angekündigte Abschaffung der sogenannten Bündelungsbehörde. Diese hatte bei Umbauten von Fahrzeugen und Baumaschinen das bereits vorhandene TÜV-Gutachten nochmals überprüft. „Durch viele Meldungen wurden wir auf die umständlichen Abläufe bei der Bündelungsbehörde aufmerksam. Einer Behörde, die es so nur in Hessen gibt. Die Bündelungsbehörde ist im Grunde ein TÜV-TÜV – also eine Doppelprüfung. Dass Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori ihre Abschaffung angekündigt hat, ist für viele Betroffene eine echte Erleichterung – und ein gutes Beispiel dafür, wie der Bürokratie-Melder wirkt.“


Damit es endlich richtig verstanden wird: oben ist die Originalkopie der von BigNoce verlinkten Presseveröffentlichung.
ICH habe die wichtigen Wörter gekennzeichnet.
Und dann schwillt mir schon wieder der Hals ob der unbegrenzten Dämlichkeit von Staatskanzlei:
<<und ein gutes Beispiel dafür, wie der Bürokratie-Melder wirkt.>> Noch gar nix ist passiert, nur geschwafel. Kotz. :dumm: :laber:
Grüßle Pitschaf

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 3. Februar 2026 13:11

Enzo61 hat geschrieben:... ich habe nur das wiedergegeben, was ich selbst in den Medien gelesen habe.


Genau das ist das Problem, dass die Leute alles glauben, was sie in den Medien hören oder lesen.

Wenn Du in seriösen Quellen (TÜV, Hessische Staatskanzlei usw.) suchst, findest Du nirgends(!) einen Hinweis darauf, dass die Bündelungsbehörde bereits abgeschafft wurde,
sondern nur, dass sie abgeschafft werden soll bzw. geplant ist, sie abzuschaffen.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Nattes » 3. Februar 2026 17:33

Habt ihr einen Winter Koller? :smt017

Ob jetzt schon abgeschafft oder erst geplant.

Ist doch grundsätzlich erst mal eine positive Meldung.
Warum darüber streiten?

Gruß Norbert
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 3. Februar 2026 17:42

Hallo Ralf,
vereinzelte Landkreise haben die Absicht der hessischen Landesregierung wohl bereits umgesetzt, so z.B. der Landkreis Wetzlar. Kosten- und Zeitbedarf haben sich für den Kunden dadurch nicht geändert. Da die Bündelungsbehörde in Marburg (war vorher für Wetzlar tätig) nun weniger zu tun hat, wird deren Verwaltungsarbeit sicherlich qualitativ hochwertiger sein.
Mir ist noch nicht klar, wo denn das Einsparpotenzial für die Landesregierung liegt. In der Zulassungstelle Wetzlar muss sich nun eine hochqualifizierte Kraft mit der Prüfung der Unterlagen befassen und die Kosten für die Mitarbeiter in Marburg fallen weiterhin an.
Gruß W-L
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » Gestern 14:25

Wie ich gerade eben von einem TÜV-Sachverständigen erfahren habe, ist seit heute(!) zumindest auch der RegBez Darmstadt raus.

Ob das auch für Fulda und damit dann ganz Hessen gilt, werden wir sicher bald erfahren,
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » Heute 15:18

Jatzt ist es offiziell:

Wie ich gerade eben von einem Sachverständigen der DEKRA erfahren habe, ist die Bündelungsbehörde seit gestern, also dem 04.02.2026 Geschichte. :grin:
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pepo2 » Heute 16:14

f104wart hat geschrieben:Jatzt ist es offiziell:

Wie ich gerade eben von einem Sachverständigen der DEKRA erfahren habe, ist die Bündelungsbehörde seit gestern, also dem 04.02.2026 Geschichte. :grin:

Warum vor drei Tagen das "Geschrei", dass "Genau das das Problem ist, dass die Leute alles glauben, was sie in den Medien hören oder lesen."

Und welche Auswrikung hat das? Wenn man W-Ls Bericht liest. eher keine.
LG, Peter
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Pitschaf » Heute 19:51

An und für sich wollte ich mich zu den "Alleswissern" nicht mehr äußern. Aber ich kann nicht zusehen, wie Bullshit verbreitert wird.
1. W-L ist im Lahn-Dill-Kreis, also Wetzlar. Dieser Kreis hat noch nie zur Bündelungsbehörde gehört.
Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.
Direkte Kopie von der Seite derBündelungsbehörde.

2. Offiziell ist auf der unter 1. genannten Bündelungsbehörde kein Hinweis auf deren kompletten Auflösung erfolgt. Zeit 5.2.26 abends

ABER: auf der Seite der Zulassungsstelle des Landkreis Marburg-Biedenkopf ist der Hinweis:

Gemäß § 30 der hessischen Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten ist ab 04.02.2026 Ihre örtliche Zulassungsbehörde auch zuständige Genehmigungsbehörde für die Erteilung von Einzelgenehmigungen nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung sowie für Betriebserlaubnisse gem. § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.


ICH habe den aussagekräftigen Teil unterstrichen.
D.h. für mich: für andere Kreise ist die Bündelungsbehörde nach wie vor zuständig. Ich unterstelle aber, dass im Laufe der nächsten Tage/Wochen die Bündelungsbehörde per se insgesamt der Vergangenheit angehören wird. Es kann also geraten werden, im Individualfall mit seinem Zulassungsvorhaben ggfls. etwas zu warten.
Grüßle Pitschaf

Die Reifenhaftfähigkeit korrespondiert nicht mit meinen Fahrfähigkeiten.
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