Die Kneipe an der Ecke: Für Freud und Leid, Off-Topics, Rechnerfragen etc.
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5. Februar 2008 08:58
Moin,
ich gehe gleich zum Amt und beantrage einen internationalen Lappen. Dafür muß auch der alte Lappen der neuen EU Plastikkarte weichen. So steht's geschrieben.
Hat das irgendwelche Nachteile? Weil, never change a running system. Mit dem alten Lappen fuhr es sich gut, der neue sieht nur anders aus? Oder gibt es da einen Haken?
Gryße, Jens
5. Februar 2008 09:47
Ich habe noch den grauen ...

und finde der fährt sich gut
5. Februar 2008 10:28
Hallo,
es gibt irgendwelche Änderungen für Leute die den alten 3er besitzen und über 50 sind, dann gibts Gewichts-Einschränkungen bei Fahrten mit Hänger.
Sonst keine Unterschiede, ich brauchte das Plasteteil, weil sonst kein internationaler Führerschein mehr ausgestellt wird
Grüße
sven
5. Februar 2008 11:19
Und es gibt eine Änderung bezüglich des zulässigen Gewichtes von Anhängerzügen mit dem alten Dreier und dem neuen Lappen .
Da durfte man mit dem alten wohl etwas mehr Gesamtzuggewicht fahren
ob das für Dich von Interesse ist weiss ich nicht, ansonsten musst Du
aufpassen dass Dir evtl. vorhandene Sonderzulassungen auch in den
neuen Lappen eingetragen werden, das vergessen die schon mal gerne,
weil dafür die Computersysteme wohl nicht ausgelegt sind.
Grüße
Eugen J: Keusen
5. Februar 2008 12:13
Also ich war jetzt auf dem Amt und ich bekomme jetzt sogar die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 Züge zu fahren mit einem Gesamtgewicht von 18Tonnen bei einer Zugmaschinenlast von max. 7,5Tonnen.
Das war mir neu. Bislang durfte ich nur Züge bis zu einer Gesamtlast von 7,5Tonnen fahren, WIMRET.
Gryße, Jens
5. Februar 2008 13:07
Beste Bohne hat geschrieben: Züge zu fahren
Wenn die da mal keinen Fehler gemacht haben. Du wolltest doch Deinen Auto- und Motorradführerschein erneuern, oder???
5. Februar 2008 13:13
Beste Bohne hat geschrieben:... ich bekomme jetzt sogar die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 Züge zu fahren mit einem Gesamtgewicht von 18Tonnen bei einer Zugmaschinenlast von max. 7,5Tonnen.
... das darf ich schon immer ... mit den 3er
5. Februar 2008 13:39
Hallo Jens,
dabei ist jedoch meiner Meinung nach zu berücksichtigen, dass durch den Zusatz L bei Schlüsselnummer 79 in deinem Führerschein geregelt ist, dass Zugfahrzeug (nicht mehr als 7,5 to z.G.) und Anhänger zusammen nicht mehr als 3 Achsen haben dürfen. Außerdem ist der eingeschränkte CE, nach dem Umschreiben vom alten 3er, befristet bis zum 50. Lebensjahr und wird dann nach ärztlicher Untersuchung (muss privat bezahlt werden) jeweils um 5 Jahre verlängert.
Alle Angaben "ohne Gewähr", denn so langsam wird das mit der Führerschein-Neureglung immer undurchschaubarer. Wie einfach und unmissverständlich war da doch die Einteilung nach altem Gesetz, also auf den alten "Lappen". Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?!
Grüsse aus dem Ostalbkreis
Bernd
Zuletzt geändert von
Bernd_AA am 5. Februar 2008 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
5. Februar 2008 14:11
@ Bernd:
Buchstabe L bedeutet lt. meinem Schein ldw. Zugmachinen.......
oder?
und die C1E Regelung nach dem 50. Lebensjahr ist auch abgeschafft, denn die Zulassungsstelle will schon 2 Jahre keine ärztliche Bescheinigung mehr von mir......
aber ?
5. Februar 2008 14:24
@ Odenwälder
Es ist richtig, dass die Führerscheinklasse L für landwirtschaftliche Zugmaschinen steht. Aber in Verbindung mit dem eingeschränkten Führerschein der Klasse CE steht der Buchstabe L (bei der Schlüsselnummer 79) für die Anzahl der Achsen.
Außerdem hast du recht, dass bei dem C1E keine ärztliche Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr ansteht. Dies gilt für den CE und den eingeschränkten CE und wurde von mir falsch geschrieben.
Ich hoffe jetzt stimmts, aber wie schon im obigen Bericht geschrieben, die alten Bestimmungen waren deutlich einfacher.
Freundliche Grüße
Bernd
6. Februar 2008 01:30
Leider finde ich in meinem Chaos den Info Link nicht mehr, . . . .
meine aber gelesen zu haben, das die plaste Card uneinge-
schränkten Zugriff (der Behörden) auf Daten erlaubt
Ich lasse mich nicht umschreiben
6. Februar 2008 22:15
Ich habe meinen Rosa-Lappen abgeben müssen und gegen ne Plastekarte tauschen müssen, weil die Rennleitung ausser einem alten Foto nichts an mir und meinem Moppel auszusetzen hatte.....
Für alle, die jetzt so auf die 50 zu gehen gibt es da so ein Ding, daß man mit dem alten Lappen in etwa 5 Jahren die Erlaubnis verliert den Jumbo (7,5to Zugmaschine, mit maximal 10 To Anhängelast, maximal 3 Achsen (wobei Achsen, die weniger als 1m auseinander sind als eine zählen) zu fahren.
Da ich eh alle Klassen hab, war es mir eigentlich egal.
Was die "Datentransparenz " angeht: Fiete, die haben die Daten eh schon und mit den neuen Verträgen, werden diese auch EU-weit verfügbar.
Gruß
Leo
7. Februar 2008 07:47
Ich krieg demnaechst das Plastekaertchen, weil mir mein Sehbehelf ausgetragen wird, d.h. nie wieder Brille am Moped mitschleppen *freu*
Grysze
Greg
7. Februar 2008 11:20
hallo zusammen,
war auch der meinung, daß ich mit dem neuen plastik-teil besser fahre;
wegen meines handicaps hatte ich wiedermal *gähn* mehrere termine bei TÜV und führerscheinstelle;
fakt, wenn keine passenden schlüsselnummern vorhanden sind, wird einfach die mit den meisten einschränkungen hergenommen
war im rosa lappen noch deutlich dringestanden, daß bei motorisierten ZWEI-rad-fahrzeugen kein soziusbetrieb zulässig ist, steht im neuen drin "kein sozius/BEIFAHRER" - wie heist nochmal der, der im beiwagen drinsitzt ? habe beim TÜV nachgefragt, was das soll - geht halt nicht anders; will nur mal hoffen, daß ich mein mädel nicht eines tages am straßenrand stehen lassen muß
ach ja, und meinen alten dreier wollten sie mir auch auf 3,5 to kürzen; es gibt ja keine fahrzeuge mit mehr als 3,5 to die kein automatik-getriebe haben - tolle begründung, oder ? zeugt von fachkenntnis ...
das beste zum schluß - mit meiner prothese kann ich ja nicht führerhaus steigen

ich habe ihm dann geantwortet, wenn's mich dennoch auf die schnauze haut, ob ich in deutschland ne chance hätte ihn zu verklagen *tssss*
cu
muli
ps: hätte ich damals 1987 nur die schnauze gehalten; keine sau hat sich dafür interessiert, daß mir der linke hax'n fehlte, aber als blöder staatsbürger rennt man von selber zu den behördenmühlen, weil das muß ja alles seine richtigkeit haben
7. Februar 2008 15:15
Ich lasse mich nicht umschreiben
Ich meine mal gelesen zu haben das die alten grauen Führerscheine im Ausland (auch oder gerade im EU Ausland) nicht mehr gültig sind. Bevor ich mir dort Ärger einhandele habe ich meinen umschreibenlassen. Ein Bekannter wurde deshalb in Österreich 7 Stunden festgehalten bis es geklärt war das der alte graue Führerschein doch noch gültig ist.
Gruß der WWerner, dessen Führerschein nun aktuell ist
7. Februar 2008 17:44
Sagen wir mal so, der graue Lappen ist zwar vielleicht noch gültig, aber wenn der Herr Polizist den Führerscheininhaber nicht mehr darauf erkennen kann (statt langer blonder Mähne, Glatze/Hängebacken/unrasiert), ist auch bei uns damit zu rechnen, daß jetzt Schluss mit lustig ist.
Eben wg. Auslandsführerschein hab ich mir damals auch das "Kärtchen" besorgt. Jetzt weiß ich wann ich Fünfzig werde. Sollte ich dann umziehen, werde ich mir besser 'nen Spedition organisieren, oder nicht alles mitnehmen...
Stephan
9. Februar 2008 23:33
WIMRET
Keine Ahnung, was das heißen soll. Könnten wir evtl. in diesem Forum bei allgemeinverständlichen Phrasen bleiben?
10. Februar 2008 11:31
Stimm' Dir zu Roll. Hab aber mal gesucht und das gefunden
http://www.deutschland-suchen.de/nuetzl ... index.htmlAndererseits, es ist doch genug Platz im Netz, warum nicht ausschreiben was gemeint ist...
Stephan, trPf
(trommelRauchPfeift)
10. Februar 2008 13:13

was ich nicht verstehe, warum brauche ich auf anraten der Exekutiven einen neuen Führerschein, nur weil derjenige angeblich nicht mein Gesicht erkennen kann? Der Führerschein bescheinigt doch nur , daß ich die Scheinchen hab, mein Namen drinnsteht und welcher Behörde ich unterstellt bin - der Rest ist durch die Ausweispflicht des Personalausweises/Reisepaß ersichtlich - die können mich somit nicht zwingen meinen Führerschein umtauschen zu müssen. Das der Personalausweis/Reisepaß aktuell sein sollte, regelt ja die Gültigkeitsdauer - war damals auch lustig wie ich in der Türkei mich zweimal wieder hinten anstellen mußte, nur weil mein Bild dem aktuellen gegebenen Stand der Dinge nicht mehr entsprochen hatte - nur die Augenfarbe ließ sie dann drann Zweifeln, daß ich ein Landsman sei

oder wiehert da mal wieder der Amtsschimmel????
10. Februar 2008 13:14
Anonymous hat geschrieben::smt018 was ich nicht verstehe, warum brauche ich auf anraten der Exekutiven einen neuen Führerschein, nur weil derjenige angeblich nicht mein Gesicht erkennen kann? Der Führerschein bescheinigt doch nur , daß ich die Scheinchen hab, mein Namen drinnsteht und welcher Behörde ich unterstellt bin - der Rest ist durch die Ausweispflicht des Personalausweises/Reisepaß ersichtlich - die können mich somit nicht zwingen meinen Führerschein umtauschen zu müssen. Das der Personalausweis/Reisepaß aktuell sein sollte, regelt ja die Gültigkeitsdauer - war damals auch lustig wie ich in der Türkei mich zweimal wieder hinten anstellen mußte, nur weil mein Bild dem aktuellen gegebenen Stand der Dinge nicht mehr entsprochen hatte - nur die Augenfarbe ließ sie dann drann Zweifeln, daß ich ein Landsman sei

oder wiehert da mal wieder der Amtsschimmel????
war ich
10. Februar 2008 18:10
Stephan hat geschrieben:Stimm' Dir zu Roll.
Na wenigstens vermeide ich Anglizismen, wo es geht.
Also gut, werde den Gebrauch von Akronymen einschränken, obwohl ich sie in Foren und im Usenet eigentlich für üblich halte...
Gryße, Jens
10. Februar 2008 20:02
Das ist brav, Jens. Denk dran, wir sind alle schon etwas älter und nicht mehr so lernfähig.
Und wie alt bist Du, Olli? Als ich meine ersten Fahrversuche machte, suchte man allenthalben nach Menschen, welche mit gefälschten Papieren durch die Lande fuhren und brave Politikusse und ähnlichen (jetzt hätte ich beinahe Unrat geschrieben) sprengen wollten.
Dein Bild ist nun mal der einfachste Weg zu bestätigen, daß es wahrscheinlich ist, daß der Inhaber der Papiere auch der rechtmässige Nutzer der Papiere ist. Ausserdem kannst Du einem einheimischen Polizisten das vielleicht noch beibiegen, daß Du das bist. Aber in wievielen europäischen Sprachen kriegste das hin?
Zum Trost, wenn das Kärtchen gewaschen wird, läuft es nicht ein.
Hasta Manjana, oder so...
Stephan, der morgen Abend in den Atlantik spucken könnte (und wahrscheinlich auch macht, so wie ich den Kenne)
10. Februar 2008 23:49
Danke Jens
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