hallo Wolle,
eine Vorschrift besagt, dass die Laternen nicht weiter als 40cm von der Aussenkante nach innen verschoben sein dürfen.
Die Leuchtmittelstärke ergibt sich aus der Fassung. Die Schlangenlinie darauf ist nur gültig in Verbindung mit dem herstellerseits vorgesehenen Leuchtmittel. Zu kleine Positionslichter (Parklichter)haben sviw eh keine Schlangenlinie, weil nicht vorgeschrieben.
Bei der Farbe gibt es offensichtlich seit einiger Zeit eine "Kann-Bestimmung", wenn ich den Mann beim TÜV richtig verstanden habe: Gültig ist die aktuelle Regelung oder die anwendbar, die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung des Fahrgestells (Zugmaschine) galt.
Das beträfe dann imho die Farbe des Blinkers und des Bremslichtes hinten. Ansonsten darf nach vorn kein rotes Licht leuchten und nach hinten nur weisses bei der Rückwärtsfahrt. (Ausnahme neuerdings: weisse passive reflektierende Leuchtmittel zu Kennzeichnung der Laderaumdimension
eben diese Scotch-Lite Folien)
Sep. Rückstrahler nicht vergessen.