Dämpfer, Räder, Bereifung usw.
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Reifenfreigabe für EML-Felge

21. Juni 2009 11:40

Hallo,
wer kann mir eine Reifenfreigabe für 135/70R15 ( Smartreifen ) auf 3Jx15 Zoll EML-Felge senden. Auf Anfrage bei Hankok wurde mir mitgeteilt das neue Freigaben nur noch ab 3,5 Zoll erteilt werden. Ältere Freigaben wären aber noch im Umlauf.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Ralf!

21. Juni 2009 16:46

Hallo Ralf,
ich hab eine Freigabe für 3,00B x 15 TW 3268
Falls sie dir was bringt, schick ich dir eine Kopie.

LG Regina

Freigabe

21. Juni 2009 19:25

Hallo Regina,
das wäre super wenn Du mir die Freigabe schickst, vieleicht komme ich damit beim Tüv weiter. Versuch macht klug(hoffe ich). Mache mir gerade eine EML- Suzuki VX800 aus Holland fertig. Muss noch eine TÜV-Gesamtabnahme machen lassen. Könnte dann gleich ordendliche Reifen aufziehen.
LG Ralf

22. Juni 2009 18:58

Ich hab eine aktuelle Freigabe von Conti. Und daher leider explizit ContiReifen eingetragen oder eben mit Freigabe. Hat jemand noch eine Hankook als Kopie für mich? Das würde ja richtig Geld sparen ....

22. Juni 2009 19:13

Hey,
könntest Du mir die Freigabe von Conti schicken? Danke.
Gruß Ralf

3. Juli 2009 18:01

Falls noch aktuel, oder nur zum im Hinterkopf behalten. Als ich die 135er
Contis auf die EML Felgen meines BMW Gespanns hab eintragen lassen, ging
das nur mit der Freigabe. Laut dem TÜV Mensch seine Reifen/Felgenbibel,
passen die Reifen nicht zur Felge.

Immerhin steht jetzt im Brief, daß ich andere Reifen fahren darf, wenn ich
entsprechende Freigabe mitführe.

Also keinen generellen Eintrag für die Reifen, auf diesen Felgen.



Stephan :smt025

4. Juli 2009 10:00

Hi,

der Ralf hat mittlerweile die Reifen eingetragen bekommen.... schrieb er mir.

Ich hatte damals mit meiner Größenfreigabe auch erst mal vom TüVler nur den Conti Eco sommer-Contact eingetragen bekommen.
Beim nächsten TüV-Termin dann wurde diese Einschränkung mit Kopfschütteln und einigen "Kraftausdrücken" einfach gestrichen. Jetzt darf ich jede Marke aufziehen, hauptsache die Größe stimmt.
Wir sehen also, wie "prüfsachverständigenabhängig" so eine Eintragung ist .
:-D

Lieben Gruß
Regina

4. Juli 2009 13:31

Meinem Prüfer habe ich bei der Abnahme gesagt, er möchte doch bitte das Conti weglassen weil ich auch andere, billigere Reifen fahren möchte.
Das wars.

4. Juli 2009 21:11

sidebikeregina hat geschrieben: Jetzt darf ich jede Marke aufziehen, hauptsache die Größe stimmt.



Ernst hat geschrieben:Meinem Prüfer habe ich bei der Abnahme gesagt, er möchte doch bitte das Conti weglassen weil ich auch andere, billigere Reifen fahren möchte.
Das wars.


Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die TÜV Gläubigkeit in Ehren:
Ein Reifenhändler darf nicht mal einen Reifen eines Fabrikates aufziehen, das seine Freigabe explizit zurückgezogen hat. Im Schadensfall gibt es imho immer Teilschuld, wenn keine Freigabe des Herstellers beigetrieben werden kann, egal ob es an den Reifen lag usw.

Es ist gerade so, als wenn man ohne TÜV Eintrag derart bereift führe.
Hat ja seinen Grund, dass eine Freigabe zurückgezogen wird.

4. Juli 2009 22:11

?? Hä??

Es wurde ja nicht die Freigabe entzogen/ gestrichen, sondern die Einschränkung auf ein bestimmtes Reifenfabrikat.
Ich hab vom EML-Generalimporteur eine Freigabe für mein BMW-Gespann bekommen, welches nur die Größe freigab, nicht die Reifenmarke vorschrieb. Der TüV-Prüfer aber wollte den Eintrag von sich aus auf den Conti beschränken, da dieser aufgezogen war.

Im Übrigen fragt kein Reifenhändler nach, wenn ich mit ner Felge ankomme , welches Moped das ist und welche Reifen auf den anderen Felgen sitzen. Der verkauft mir nen Reifen, zieht den auf und gut ist`s...

LG Regina

4. Juli 2009 22:52

Verschiedene Hersteller haben defintiv die Freigabe ihres Reifens 137/70-15 für die Montage auf Felgen 3J-15 zurückgezogen, nachdem sie einige Jahre ausnahmsweise bestand. Conti nicht.
Die Normalgrösse für diesen Reifen ist 4J - 15, die kleinste normal zulässige Grösse 3,5J - 15. Nur dafür hat er eine ABE.

Ein 135er Niederquerschnitt bringt auf einer solch schmalen Felge keinesfalls die Leistung wie auf einer 4J - 15, im Grunde nicht mehr als ein 125/80-15, der ja am freien Markt wieder erhältlich ist und auf der 3J - 15 montiert werden darf.

Wer ist denn Schuld, wenn so´n Ding zerhaut? Der Hersteller? Der TÜV, der Händler? Der Konsument doch keinesfalls oder? Der gibt nur Tipps, wie man zu so einer Freigabe kommt.

Nach deutschem Recht wäre übrigens der Händler schuld, der ist schön blöd, wenn er für einen Gewinn von 15 Öre solch ein Risiko eingeht.

Ich kann nur dringend davon abraten den 135/70er auf ne 3 Zoll Felge zu zwingen. Einfach mal die Profilbreite zw. 125er und 135er messen.

4. Juli 2009 22:57

@Alle

also ich habe auch die 135 SR15 und die Smart Große 135/70 -15 eingetragen bekommen, weil ich vom Hersteller Carell Fahrzeugbau eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die 3" EML Felge hatte, aber....

das allein reicht nicht aus, denn in den Papieren steht vermerkt, dass eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorliegen muss, mit der bescheinugt wird, dass die Reifen auf einer 3" Felge montiert werden dürfen.

Diese liegt mir bereits von TOYO für 135SR15 vor, aber von keinem Smart Reifen. Also wer was hat möge mir eine Kopie senden, denn was man hat, das hat man...

@sidebikeregina
@mz_gespann

Könnt Ihr mir bitte ne Kopie seenden?

DANKE !

Gruß Nobi

5. Juli 2009 09:54

Nein, eben nicht.

Zieht der Reifenhersteller die Freigabe zurück, war's das. Strenggenommen.






Stephan :smt025

5. Juli 2009 10:58

Und informiert alle Reifenhändler... :?: :!: :?: :!:

5. Juli 2009 11:18

Ernst hat geschrieben:Und informiert alle Reifenhändler... :?: :!: :?: :!:


Im Grunde wird der Reifenhändler nie darüber informiert, dass das Ding auch auf eine zu kleine Felge Felge montiert werden darf. Die meisten Meister haben alle erlaubten Felgen für alle Reifengrössen im Kopf, sie unterscheiden sich nicht herstellerweise.

Ansonsten stellen die Hersteller (in Deutschland ein Verbund) eine Liste mit allen Daten zur Verfügung. Mit jedem extra bestellten Motorrad-Reifen gibt es die berühmte Montageanleitung, die der TÜV zur Eintragung braucht. Darin steht ob und wie auf dem Vorderrad, Luftdruck und Schlauchverwendung.

Vielen Geschäftsführern ist offensichtlich noch nicht klar, dass sie neuerdings für Schäden haftbar sind und montieren, was der Kunde wünscht.

Glaub´s oder nicht: ein 135/70er hat auf einer 3Zoll Felge weniger Seitenfestigkeit als ein 125/80er. Eigentlich benötigt die Felge dafür 2 Humps, das Bett ist ja nur 78mm breit. Ich habe aber noch nie eine 3Zoll Felge mit Hump gesehen. Der Schlauch muss eine Arbeit übernehmen, für die er eigentlich nicht beschaffen ist. Vielleicht ist das auch Eichys Problem.

http://dreiradler.org/viewtopic.php?t=5666

5. Juli 2009 19:03

Im Endeffekt ist halt so, daß man/frau eben wissen muß was man tun kann
ohne Leib und Leben zu riskieren.

Sicher weiss ich, daß ich auf der ADVent keine "Mischbereifung" fahren darf.
Aber im Urlaub den noch sehr guten Vorderradreifen mitwechseln lassen,
nur deswegen?!?

Eben nicht, aber halt gucken wie's sich so fährt. Und kapieren,
daß man selber in der Verantwortung steht.




Stephan, dessen Nachbarn immer nur einen suchen, der für sie die (einklagbare) Haftung übernimmt :rock:
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