Ausschnitt aus der Produktbeschreibung, aus der hervorgeht, dass eine Zulassung vorhanden ist:muli hat geschrieben:hallo walter,
ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß ein blinkendes bremslicht im bereich unserer bundesdeutschen STVZO zulässig ist ...
cu
muli
Herbert aus Hamburg hat geschrieben:ABS wurde auch mal als Sicherheitsgewinn gefeiert
und es hat sich das Gegenteil erwiesen .
der Südländer hat geschrieben:@ muli:
du hast vergessen, das einer vor dem Fahrzeug hergehen muss, eine grosse rote Flagge schwenkend, um Fussgänger und Pferdefuhrwerke vor der drohenen Gefahr zu warnen.
Diese Person muss natürlich eine neongelbe reflektierende Warnweste tragen
Herbert aus Hamburg hat geschrieben:ABS wurde auch mal als Sicherheitsgewinn gefeiert
und es hat sich das Gegenteil erwiesen .
Nur mal so - man muß jederzeit mit allem rechnen .
Sollten alle so in der Fahrschule gelernt haben ...
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Schon interessant was sonst noch so an Kommentaren auf meine Frage nach einer preiswerteren Alternative so gekommen sind.
So in etwa weg von der hässlichen Scheibenbremse, zurück zur hübschen Trommelbremse
Anfang März muss ich mit der Dose zur HU/ASU, da werde ich das Thema mit dem Prüfer besprechen.
muli hat geschrieben:...
1 Anwendungsbereich
gilt mal wieder nur für fahrzeuig mit mindestens vier rädern
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