Ich möchte nächsten Sommer mit Gespann und Kind (derzeit 3 Jahre alt) nach Italien reisen.

1. Ist es tatsächlich Pflicht, einen Überrollbügel an den SW dranzuschrauben und Kinder erst 12 Jahre alt werden zu lassen, wenn ich sie mitnehmen will?

2. Auf welcher (nationalen, also österreichischen) Rechtsgrundlage beruht diese häßliche Regelung?
3. Inwiefern kommt das Internationale Übereinkommen über den Straßenverkehr zur Anwendung, nach welchem zwar bestimmte Vorschriften auch für Transitfahrten gemacht werden können (z.B. was das Mitführen von Anhängern hinter Krafträdern betrifft), ansonsten jedoch das Zulassungsrecht des Landes bindend ist, in welchem das Kfz zugelassen ist? Zumindest solange ich nur kurzfristig durchreisen möchte.
Fühlt sich jemand fachlich versiert für mein Anliegen?

Grüße