Für nicht-technische Gespannthemen, Fahrtechnik, Literatur, Gesetze, ...
5. Oktober 2008 09:52
Moin allerseits.
Ich möchte nächsten Sommer mit Gespann und Kind (derzeit 3 Jahre alt) nach Italien reisen.

.Da ich auf dem Weg auch durch Österreich komme (für drumrum fahren reicht der Urlaub nicht aus...) und allerlei seltsame Dinge über Vorschriften diesbezüglich gelesen habe, hab ich da nochmal die ein oder andere Frage. Vielleicht weiß ja jemand eine (möglichst rechtlich einwandfreie) Antwort.
1. Ist es tatsächlich Pflicht, einen Überrollbügel an den SW dranzuschrauben und Kinder erst 12 Jahre alt werden zu lassen, wenn ich sie mitnehmen will?
2. Auf welcher (nationalen, also österreichischen) Rechtsgrundlage beruht diese häßliche Regelung?
3. Inwiefern kommt das Internationale Übereinkommen über den Straßenverkehr zur Anwendung, nach welchem zwar bestimmte Vorschriften auch für Transitfahrten gemacht werden können (z.B. was das Mitführen von Anhängern hinter Krafträdern betrifft), ansonsten jedoch das Zulassungsrecht des Landes bindend ist, in welchem das Kfz zugelassen ist? Zumindest solange ich nur kurzfristig durchreisen möchte.
Fühlt sich jemand fachlich versiert für mein Anliegen?
Grüße
5. Oktober 2008 10:31
Moin Preuße,
Guck mal unter der Rubrik Reisen und Gespanngeschichten im Fred Reiseländer Österreich. Mehr kann ich dir dazu auch nicht sagen.
Fahr vorsichtig
5. Oktober 2008 10:35
Hab ich schon, aber insbes. meine Frage 3 ist dadurch auch nicht beantwortet...
Immer diese Sonderregelungen für südliche Gebirgsstaaten

.
Aber ich such weiter...
Grüße
5. Oktober 2008 10:36
@ Sietenwogenduebel: Was ist das für ein Moped in deinem Avatar- bildchen?
5. Oktober 2008 18:59
Preuße hat geschrieben:Moin allerseits.
Ich möchte nächsten Sommer mit Gespann und Kind (derzeit 3 Jahre alt) nach Italien reisen.

.Da ich auf dem Weg auch durch Österreich komme (für drumrum fahren reicht der Urlaub nicht aus...) und allerlei seltsame Dinge über Vorschriften diesbezüglich gelesen habe, hab ich da nochmal die ein oder andere Frage. Vielleicht weiß ja jemand eine (möglichst rechtlich einwandfreie) Antwort.
1. Ist es tatsächlich Pflicht, einen Überrollbügel an den SW dranzuschrauben und Kinder erst 12 Jahre alt werden zu lassen, wenn ich sie mitnehmen will?
2. Auf welcher (nationalen, also österreichischen) Rechtsgrundlage beruht diese häßliche Regelung?
3. Inwiefern kommt das Internationale Übereinkommen über den Straßenverkehr zur Anwendung, nach welchem zwar bestimmte Vorschriften auch für Transitfahrten gemacht werden können (z.B. was das Mitführen von Anhängern hinter Krafträdern betrifft), ansonsten jedoch das Zulassungsrecht des Landes bindend ist, in welchem das Kfz zugelassen ist? Zumindest solange ich nur kurzfristig durchreisen möchte.
Fühlt sich jemand fachlich versiert für mein Anliegen?
Grüße
Hallo Preuße,
1) ja
2) Straßenverkehrsordnung bzw. Kraftfahrzeuggesetz
3) weiß ich leider nicht. Falls Du bei einem Automobilclub bist, würd ich dort mal die Rechtsabteilung fragen. Ich löcher Montag mal "meinen" Juristen wie das konkret aussieht.
Gryße!
Andreas, der motorang
5. Oktober 2008 20:02
MG 850 GT Polizia Bj. 1974 mit Chang Jiang CJ 750 Seitenwagen, da noch mit Telegabel und Doppelduplexbremse, jetzt mit Schwinge und Doppelscheibenbremsanlage. Das Weihnachtsfoto habe dies Jahr Ostermontag fotografiert.
Fahr vorsichtig
6. Oktober 2008 14:00
@ Sietenwogenduebel: Sehr hübsch.
@ motorang:
zu2) also hadelt es sich hier um eine national österreichische Vorschrift, richtig?
zu 3) Meines Wissens müßte aber im Transit die übergeordnete internationale Vorschrift gelten. Kann ja eigentlich nicht sein, daß ein Fahrzeug, welches nicht in A zugelassen ist und nur fix mal durchfährt, sich nen Bügel anschrauben muß, den es dann in nächsten Land wieder abwirft... Diese Vorschrift git jedenfalls hier an der deutsch - polnischen Grenze, da die Polen in ihrem Land z.B. einen Feuerlöscher mitführen müssen, "Besucher" dagegen nicht. Bein uns in D muß z.B. jeder PKW einen Verbandkasten mitführen, was umgekehrt in PL nicht der Fall ist. Daher dürfen die deutschen Streifenhörnchen (Polizisten) den nicht vorhandenen Verbandskasten im polnischen PKW nicht als Ordnungswidrigkeit ahnden und dagegen die polnischen Polcjanten nicht das Nichtmitschleppen des Feuerlöschers in deutschen PKW. Immer bezogen auf Fahrzeuge, die nicht im jew. Nachbarstaat zugelassen sind und bleiben.
Aber ich bleibe dran, kann nur etwas mit ner Antwort dauern...
Grüße.
6. Oktober 2008 18:15
Also,
für Reinwerfzubehör wie Warnwesten, Feuerlöscher oder Verbandzeug gilt das definitiv NICHT. Das MUSS je nach Landesvorschrift mitgeführt werden. Hab ich mich erst neulich erkundigt (im Transit durch Ungarn nach Rumänien = Feuerlöscher).
Für den Rest weiß ichs nicht. Aber wenns kein Problem wäre, dann hätte die Regelung ja nicht so eine Aufregung verursacht bei unseren lieben Nachbarn (bis hin zur Boykottdrohung).
Ich hab heute leider nix rausgefunden, aber die Regelung ist sicher national - inwieweit sie anfechtbar ist weiß ich nicht, nur der Polizist der Dich abstraft oder zurückschickt oder nicht weiterfahren lässt ist halt nach geltendem Recht im Recht. Die juristische Seite ist eine andere.
Meld Dich doch mal direkt bei der Gespannzeitung, Chefredaktion, Martin Franitza - der hat das damals sehr gründlich recherchiert.
Unter obiger Nummer müsstest Du ihn direkt drankriegen.
Schönen Gruß auch!
Gryße!
Andreas, der motorang
7. Oktober 2008 10:35
Hallo,
nach meinem Wissensstand ist es so:
Kinder über 12 Jahre kann man ohne besondere Regeln auf dem Motorrad (Gespann) mitnehmen.
Bei Kindern unter 12 Jahren muß es ein geschlossener Beiwagen bis Schulterhöhe sein. Außerdem muß ein Überrollbügel und eine Rückhaltevorrichtung (Sicherheitsgurt, Kindersitz etc.) vorhanden sein.
Daher ist für mich und meine Gespanne mit Kindern seither Österreich tabu. Die Regeln werden nämlich auch beim Transit angewendet. Ob das nach EU-Recht in Ordnung ist, sei dahingestellt, es wird erst mal ordentlich kassiert. Du kannst dann probieren, ob Du über den Rechtsweg Dein Geld zurück bekommst. Das kann dauern.
HU
7. Oktober 2008 22:55
Vor allem wird es zeit und Nerven kosten.
Aber ich werde weiterrecherchieren..
8. Oktober 2008 06:15
hallo preuße,
so wie das unser HU geschrieben hat stimmt's !
und was EU-recht angeht, dürfte das unsere ösis reichlich wenig interessieren - die ziehen ihr ding durch und FEDDICH; ähnlich sieht's doch auch in italien aus - siehe beschlagnahmung des fahrzeugs bei trunkenheitsfahrt;
die einzigen trottel, oberidioten, schwachmaten, deppen, etc. die sich um eine umsetzung eines JEDEN EU-furzes überschlagen sind doch eh nur wir doofen deutschen
cu
muli
*man möge mir meine vielleicht nicht ganz angepasste ausdrucksweise entschluldigen, aber manchmal kann auch ich micht beherrschen*
8. Oktober 2008 16:07
Fahr doch mit dem Autoreisezug nach Italien. Wenn du keine Zeit zum Umfahren hast
Ist mit Kindern eine entspannte Sache.
Falk
8. Oktober 2008 16:20
Junge,junge, man das gilt jetzt aber nur bei der Mitnahme von Kindern, HU. Oder?
Bei KamelleMässigen Sachen, wie WarnWeste oder FeuerZeuch, kann ich das ja noch nachvollziehen. Aber was wäre, wenn man dann für Fronkroich auf einmal gelbe Scheinwerfer nachrüsten müsste?!?
Stephan
8. Oktober 2008 21:02
Stephan hat geschrieben:Junge,junge, man das gilt jetzt aber nur bei der Mitnahme von Kindern, HU. Oder?
In Österreich ?
Jop.
Grysze
Greg
8. Oktober 2008 21:40
Falk hat geschrieben:Fahr doch mit dem Autoreisezug nach Italien. Wenn du keine Zeit zum Umfahren hast
Ist mit Kindern eine entspannte Sache.
Falk
Hab ich schon einmal hinter mir. Von Hildesheim bis Villach. Und dann weiter nach Kroatien/ Bosnien im Jahr 1996. Fahrt mit Zug war ungemütlich und laut, trotz eig. Abteil. Mittlerweile wollen die für die Tour auch schon nahezu 400 Teuros haben, wenn ich richtig gelesen habe. Müßt ich mal schauen, wo in Italienien der erste Ausstiegsbahnhof ist. Will doch auch ein paar Berge und Kurven fahren...
9. Oktober 2008 06:22
hallo preuße,
autoreisezug - eine echte alternative; der erste bahnhof, wo du aus dem zug wieder rauskommst, ist meines wissens Bozen;
cu
muli
9. Oktober 2008 11:51
[quote="Stephan"]Junge,junge, man das gilt jetzt aber nur bei der Mitnahme von Kindern, HU. Oder?
Ja, ging nur um die Kinder. Sonst gibt es in A noch viele Vorschriften, wie z.B. Verbandskasten, welche ich gar nicht alle kenne.
Einem schweizer Kunden, welcher in Italien seinen Hauptwohnsitz anmelden wollte, wurde die Zulassung seiner Ducati verweigert. Er sollte erst mal eine Betriebsfestigkeitsprüfung machen, ob sein Motorrad auch sicher sei. Der Hinweis, es handelte sich um ein italienisches Motorrad, zählte nicht.
Wenn man solche Geschichten aus anderen EU-Ländern mitbekommt, haben wir es hier gar nicht so schlecht.
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