mäxchen hat geschrieben:scheppertreiber hat geschrieben:So wie ich das sehe (die Fotos sind nicht so ausführlich) ist zuerst das Rohr
abgerissen, dann hat es die Versteifung angebfetzt (s. Rostspuren).
Das Rohr ist anscheinen die Halterung für das Federbein, da das Rad verm.
durch eine Schwinge geführt wird, dürften Kräfte, die das Rohr nach oben
herausreißen, doch gar nicht auftreten ?
Das ginge nur, wenn das Rohr oben nacht hinten (?) gerissen wurde und
sich an der Versrebung abgestützt hätte.
Ja. Wir haben alles immer wieder durchgespielt und sind auf das gleiche Ergebnis gekommen. Zuerst ist das Rohr abgerissen. Wahrscheinlich jedoch nicht komplett, denn beim Fahren hat man nichts gemerkt. Die V-Max liegt wie ein Brett auf der Strasse. Die Versteifung ist dann jedoch auf einmal komplett abgerissen. Dort gibt es auch keinen Rost. Das alles ist bei ca. Tempo 20 passiert. Wie gesagt, wir wollten gerade eine Pause machen.
Hi Maxchen.
Habe den Fred gerade erst entdeckt. Hui. Schöne Sch...
Ich habe früher als TÜV-SV solche und ähnliche Schäden untersucht (PKW-, Motorrad-, Stah- bzw. Metallbauteile). Ferndiagnose ist eigentlich nicht möglich. Was aber eindeutig ist, dass hier in einem verformeten Bereich geschweißt wurde. Ich gehe davon aus, dass die Umformung im kalten Zustand, was üblich und nicht verboten ist, erfolgte.
Dies kann man über eine Gefügeuntersuchung problemlos feststellen.
Es bildet sich dann unter der Einwirkung der Schweißwärme eine Grobkornzone, welche zwar hohe Festigkeit aber keine bis sehr geringe Dehnfähigkeit aufweist. Dieser Vorgang läuft vorrangig bei 400 - ca. 600 Grad Cel. ab. So dass dies auch und v. a. in den Randbereichen der Schweißung auftritt. Hier entsteht dann auch der erste Anriß. Der setzt sich dann in verschiedene Richtungen weiter und führt früher oder später zum Dauerbruch.
Es gibt eine Vorschrift die es verbietet, in kaltverformten Bereichen zu schweißen. Dies geht nur dann, wenn bestimmte Abstände (Materialstärke / Biegeradius) eingehalten werden. Dies ist DIN 18800 geregelt. Leider ist sie nur für den Stahl- bzw. Metallbau anwendbar. Dieser Fall liegt hier nicht vor. ABER: nach den gültigen Regeln der Technik müssen / dürfen Schweißarbeiten an dynamischen Bauteilen nur von Sachkundigen und geprüften Schweißern ausgeführt werden. Und diese MÜSSEN dies wissen, da sie es gelernt haben.
Problem: Die Nachweispflicht liegt erst einmal bei Dir. Und selbst wenn Du nachweisen könntest, dass obige Zusammenhänge zutreffen, so heißt das noch lange nicht, dass die Gegenseite Schadenersatz leistet. Viele Fälle in denen ich solche Nachweise geführt habe landeten vor Gericht und wurden dort erst nach Jahren entschieden. Und dort habe ich leider auch kennen lernen müssen, dass Recht haben und Recht bekommen immer zwei verschiedene Dinge sind.
Ich wünsche Dir, dass du mit dem Hersteller einen guten Vergleich erreichen kannst.
LG