Moin zusammen,
vor ca. 20 Jahren hatte ich eine Yamaha TDM 3VD. Deren Doppelscheinwerfer waren so geschaltet das Rechts das Abblendlicht leuchtete und Links das Fernlicht.
Der "Neuzugang" ist jetzt nur drei Jahre jünger, aber es leuchten beide Scheinwerfer, beide mit Abblendlicht und beide mit Fernlicht.
Ist das so zulässig? Im Netz finde ich Aussagen wie: Deutsche Norm= nicht zulässig. Europanorm=zulässig
Die HU ist gerade neu vom Vorbesitzer gemacht worden.
Gruß
Helmut