möglicherweise haben sich die Bestimmungen wieder mal geändert, aber ich hatte mal genau so einen. Ducato, 3,5, Hochlang mit Werkstatt, AHK und Fahrtenschreiber.
Ich habe den Fahrtenschreiber einbauen lassen, weil ich mit meinem Führerschein mit Fahrzeug und Anhänger leicht in den Bereich der späten 90er Jahre LKW-Regelung kam. Gleichzeitig habe ich das Fahrzeug mit AHK versehen und auf 2,8 to ablasten lassen, damit andere auch damit fahren dürfen. Soweit kein Problem.
Das gab es beim Verkauf. Der Käufer, gleicher Führerschein wie meiner, wollte den Wagen gern wieder auflasten lassen.
Man höre und staune, das ging nicht, aufgrund technischer Bedenken.
Durch die AHK und ihre Stützlast von 150kg wäre das zul. Gesamtgewicht auf 3,65 to gestiegen, entspr. die Hinterachslast usw. Er hat es dann sein lassen.
Also vorher genau prüfen, was du vorhast. Die 150kg AHK war natürlich ein Segen beim Ziehen von Hubsteigern usw. Es war halt nur ein Papier-Bullshit, oder die Reihenfolge der Eintragungen, aber so ist das in D.
Viel Glück.
edit: der Fahrtenschreiber war natürlich nicht erforderlich, wie sich später herausstellte. Aber es gibt ein neues Problem: Die LKW-Maut. Sie kennt imho keine 1-Achs Anhänger, auch ein 7,5to 3-Achs-Gespann muss wie ein LKW berappen. Nichtwissen und vergessen kost´ Strafe.
Natürlich ist die maßgefertigte Werkbank noch da und schenkungsweise ab zu geben. Ein 45mm Holzrahmen oben und unten mit 12mm Siebdruckplatten beplankt. Sehr leicht und trotzdem biegefest. Etwa 2500 x 500 x 70mm. Sie war rückwärtig mit Beschlägen am Karosseriegitter befestigt und stand zur Fahrzeugmitte auf zwei Vierkantrohren, unten im Holzboden verschraubt. Arbeitshöhe 1100mm. Darunter war ein stattliches Rollgerüst mit den nötigen Führungen unter der Werkbank drapiert, das ist auch noch da.
Allerdings hatte ich keine Trennwand, sondern eine Fangleiter hinter dem Fahrersitz, vonwegen Durchladen und so. Die Heizung ist aber leider nicht dafür ausgelegt.
