Stephan hat geschrieben:. . . guck mal an der Tanke in den aktuellen TourenFahrer! . . . ich hätte wenigstens 'nen kleinen Seitenhieb erwartet. Aber da sind die wohl ale zu weich für- Als ich dann wieder "Trisis-Gespann" las, dachte ich direkt "OhOh!" das böse Wort. . .Stephan
befürchte ich auch, dass es der Journalie zu heiss ist, sich mit ner staatlich/landeseigenen Behörde anzulegen.
Auf der anderen Seite ist der Vorgang um mein Gespann, schon sehr spezifisch und
taugt anscheinend nicht für einen Frontalangriff gegen behördliche Willkür und Borniertheit.
Es scheint, die Mitarbeiter dieser gebündelten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme kommen also wieder unbehelligt davon.
So wie es aussieht, gibt es für mich niGS, was einklagbar wäre.
Auch wenn sich alle Vorwürfe - eine
formal falsche Untersuchung zur Erstellung des Gutachtens
angewand zu haben (Sept. 2009 -TÜV Hessen: 19.2 statt 21 Neufahrzeug) - als
gegenstandslos erwiesen:
Lt. Gericht und unabhängigem, finalen Gutachten, gab es
hinreichende Gründe, auch Anfangsverdacht genannt,
- den nachträglichen Entzug des Gutachtens durch die TÜH (April 2011) sowie die daraus resultierende Stilllegung durch das SVA - zu erklären bzw. zu rechtfertigen.
Zu viele
Missverständnisse, Irrtümer, welche u.a. auch Gegenstand der
gerichtlichen Beweissicherung waren:
- Missverständliche Ausdrucksweise im Gutachten, erstellt durch den damaligen AbnahmeING des hessischen TÜVs
- Missverständliche Darstellung des Konzeptes auf der Hompage des Gespannbauers
- Missverständliche Ausdrucksweise in der Fachpresse
Also nur schwer was juristikables zu finden,
bei all diesen irrtümlichen Missverständnissen , sacht mein RA.
Stefan
noch immer
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