Moin!
frank_flexit hat geschrieben:Auch mit der Solo fahre ich auf meinem Fahrstreifen da, wo ich das will, es existiert kein Rechtsfahrgebot für Motorräder.
ciao
frank
Vorsicht!
Ich zitiere:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
LG Dresden v. 12.01.2006:
Stößt ein Motorradfahrer, der auf der linken Hälfte einer überbreiten Fahrbahn fährt, mit einem Pkw zusammen, der aus einer Kolonne in der Gegenrichtung nach links abbiegt, trifft den Motorradfahrer eine Mithaftung von 25% wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot.
Bußgeldkatalog - Bußgeld Rechtsfahrgebot
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
gegen das Rechtsfahrgebot beim Gegenverkehr, beim Überholt werden, in Kurven, an Kuppen oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch Gefährdung eines Anderen 2 Punkte 80€
gegen das Rechtsfahrgebot auf Kraftfahrtstraße oder Autobahnen und dadurch Behinderung eines Anderen 1 Punkt 80€
Ganz so einfach ist es nicht....