§ 19 StVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
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(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
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(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden; Ausnahmen sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.
scheppertreiber hat geschrieben:Dann fahre doch heute mit dem Papierkram zur Zulassungsstelle. Vorführen braucht man nicht mehr ...
Veto11 hat geschrieben:Ich hätte mit einer solchen Aussage kein Problem gehabt. Bin/war also "Soner", aber es gibt ja auch solche...
Ich würde es drauf ankommen lassen wenn dein Punktekonto noch gut ist. Buchstäblich kriminell wird's doch erst wenn die Versicherung erlischt, was hier nicht der Fall ist.
Gute Fahrt!
Veto11 hat geschrieben:Ich hätte mit einer solchen Aussage kein Problem gehabt. Bin/war also "Soner", aber es gibt ja auch solche...
Ich würde es drauf ankommen lassen wenn dein Punktekonto noch gut ist. Buchstäblich kriminell wird's doch erst wenn die Versicherung erlischt, was hier nicht der Fall ist.
Gute Fahrt!
dreckbratze hat geschrieben:ist es auch, es gab eine gesetzesänderung die besagt, dass du eintragungen bei der nächsten gelegenheit auf der zulassungsstelle eintragen lassen musst.
nix mit 3 punkte.
Gespannfahrer hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:ist es auch, es gab eine gesetzesänderung die besagt, dass du eintragungen bei der nächsten gelegenheit auf der zulassungsstelle eintragen lassen musst.
nix mit 3 punkte.
Wie ich gerade gegoogelt habe gibt es wohl zwei Ausdrücke auf dem TÜV Gutachten: a) bei nächster Gelegenheit und b) umgehend - und ich schätze bei mir wird "umgehend" drauf stehen.
Gespannfahrer hat geschrieben: . . .Und mit dem 08/15 Boxergespann fällt man ja eh nicht auf Ich werde am Dienstag (NACH dem Besuch der Zulassungsstelle ) berichten.
So long...
Moosmann hat geschrieben:Rechtlich gesehen musst d es im Schein erst bei der nächsten gelegenheit eintragen lassen.
Das heisst also , das du im Falle einer Kontrolle kein Verwarnungsgeld akzeptieren musst.
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