Die sogenannte Bündelungsbehörde.
Wenn ich also beim TÜV ne §21 mach und irgendwas eintragen will, muß der TÜVer das bei der "Bündelungsbehörde" einreichen. Die entscheiden dann über das Gutachten.
Meine Frage:
Hab ich das so richtig wiedergegeben? Hat jemand Erfahrungen mit diesem Sezenario? Wie kann man sich vor Behördenwillkür schützen? Ich habe mitllerweile viel böses über diese ABM gelesen. Moppeds werden in anderen Bundesländern angemeldet für einen geplanten Gespannumbau z.B.
Ist das wirklich so schlimm? Die SuFu hier liefert wenig bis garnix dazu. Erstaunlich, nachdem was man so hört hier. Ich möchte an meinem MZ-TS Gespann eine Brembo-Scheibenbremse statt der serienmäßigen Trommelbremse eintragen und dachte, das könne ich so nebenbei bei der fälligen §29 demnächst machen.
Mich interessieren in erster Linie Erfahrungen und Tips, keine Polemik.
(Ibrischens: Hattisch eischentlisch schon gesacht des isch ausm scheene Hesseländsche bin?)
Eichy, ich wollte Dir 'ne PN schicken. Haste offensichtlich nicht freigegeben. wg. "Intern" PN mal motorang oder Flint an. Admins können das.
Stephan
