Vitus hat geschrieben:Hallo
Das hat HU geschrieben ,
Genau genommen gibt es gar keine Bremsscheiben mit ABE für Beiwagen. Die ABE von Bremsscheiben bezieht sich auf ein Motorrad oder Roller und ist streng genommen nicht für den SW gültig. Es sieht allerdings immer gut aus, wenn eine Kennzeichnung auf der Scheibe ist und wird auch in der Regel vom TÜV akzeptiert. Es gibt übrigens einen Bremsscheibenhersteller, welcher fast alle Abmessungen im Programm hat und dessen Scheiben haben eine Kennzeichnung. Papiere gibt es dann allerdings nicht für SW.
HU
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aber für die Bremsscheibe als solches und eventuell für Xy Motorräder, und wenn die Geprüft ist gibs auch kein Problem
Ja, ist richtig. Nur für mich als Otto Normalo ist es in diesem Fall egal, da ich beim TÜV ohne geltende Papiere eh keine Chance habe. Ein renomierter Gespannhersteller wird sicher mit einer entsprechenden Prägung auf dem Teil mehr Aussicht auf Erfolg haben, schon wegen seiner Fachkompetenz.
Beispiel: letztes Jahr war ich mit der Harley vom Sohnemann beim TÜV, viele Teile mit schönen Nummern dran aber ohne ausreichende Papiere. Ich durfte dann wieder vom Hof fahren. Mein Sohn ist dann zum örtlichen Harley Dealer: "klar kriegen wir das eingetragen".
Auf der originalen EML-Scheibe ist auch keine Prägung, habe eben extra nochmal nachgeschaut. Trotzdem muss jeder selbst wissen, was er da tut. Auch wegen der Versicherung.