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Schorpi hat geschrieben:Slowy,du liebst die Vielfalt.......

Labersack hat geschrieben:ich hoffe das die petition keinen weiteren schaden anrichtet. nur beim motorrad und beim gespann muss für einen anhängerbetrieb zz kein zusätzlicher führerschein gemacht werden. wenn gemäss cc, im deutschen sprachgebrauch, ein gespann als zugfahrzeug mit anhänger definiert ist, gleichgültig ob dahinter oder daneben, ist es bei solchen anregungen an unsere gesetzgebung nur eine frage der zeit, bis der besondere gespannführerschein kommt. (das ist ein schöner schachtelsatz.) ach ja und dann gibt es noch den anhängerführerschein zum gespannführerschein. aber lasst uns tolerant sein, uns betrifft es ja nicht.
labersack
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nomen est omen

Hanni hat geschrieben:Klasse AE: Krafträder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Baron hat geschrieben:I for sowiso aso wia i
des fia richdig find!!!
Und des scho seid zigHundaddausnd
Kilomedda!!!
Do wearn de wo moanan ebbs zum sogn
zum hom schwidds'n, awa
des is mia gleich!!!!!
Gruas, Baron!!!


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