Crazy Cow hat geschrieben:Urheberrecht, Nutzungsrecht, Niesbrauchrecht.
Also Stephan, wem würdest du erlauben sich das Ding auf sein Mopped zu kleben, oder auf die Brust zu tätowieren?
Lieben Gruss Olaf
motorang hat geschrieben:Interessant wäre wie sich Anbieter wie Photobucket, Imageshack oder Youtube bzw. Google Video, Rapidshare etc etc etc dagegen schützen ständig verklagt zu werden ... ?
Gryße!
Andreas, der motorang
Gustav Gans hat geschrieben:....
Falcone hat geschrieben:Zum Zitieren habe ich mal gelernt, dass es erlaubt ist, wenn man die Quelle angibt.
Z.B. so: aus Falcone, Das Liebesleben der rostigen Seitenwagen, Ebsdorfergrund 2006.
Ich denke, da hat sich nichts geändert, oder?
Grüße
falcone
Nattes hat geschrieben:Falcone hat geschrieben:Zum Zitieren habe ich mal gelernt, dass es erlaubt ist, wenn man die Quelle angibt.
Z.B. so: aus Falcone, Das Liebesleben der rostigen Seitenwagen, Ebsdorfergrund 2006.
Ich denke, da hat sich nichts geändert, oder?
Grüße
falcone
Kannst du mir bitte ein signiertes Exemplar für meine Frau senden?
Falcone hat geschrieben: Was die Presse natürlich nicht mag, wenn gesamte Artikel weitergereicht werden. Zumindest dann nicht, wenn sie noch aktuell sind und die Leute lieber die Zeitung kaufen sollten. Später "verliert" sich das Interesse dann - und wenn
man dann die Herkunft angibt, ist es ja eher Werbung für die Zeitung.
Garrard hat geschrieben:Autor, der unter Pseudonym schreibt. Und nun bin ich gespannt.
Mitch
(die ersten haben mich bereits aus früherer Zeit wiedererkannt)
Saro hat geschrieben:Hallo CC,
kannst Du mir so ein Boxersmilie auch für meine Viagra-BMW (Guzzi) basteln? Natürlich auch mit Copyright
Gruß
Ulli
Stephan hat geschrieben:Bretthart Olaf
Stephan
Crazy Cow hat geschrieben:
Crazy Cow hat geschrieben:Hat die Guzzi 90Grad Zylinderwinkel, Saro?
Gruss CC an alle Guzzisti im Forum.
Copyright wie üblich.
Garrard hat geschrieben::btt: ... genau !
Hat mich nicht so richtig weiter gebracht. Pseudonyme werden immer nur mit Künstlern und Firma in Verbindung gebracht.
Folgendes bietet die Fachliteratur an :
Pseudonym --> Namensrecht (N.)
Das N. ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht ... Den Schutz des N. genießen neben dem bürgerlichen Namen auch ein Künstler- oder Deckname (Pseudonym).
Das N. ist nach § 12 BGB in doppelter Hinsicht geschützt. ...
Eine Verletzung des N. kann ... gegeben sein, wenn dadurch der ältere bekannte Namen ... beeinträchtigt wird. Die hieraus entstehenden Folgen/Rechtsfolgen können sein: Schaden oder Beeinträchtigung / Schadenersatz- oder Unterlassungsanspruch
Die Gedanken des Namensrechtsschutzes, namentlich durch den Unterlassungsanspruch wurde von der Rechtsprechung auf den Schutz aller absoluten Rechte, z.B. Eigentum, Persönlichkeitsrecht (Hinweis: das sind Grundrechte !) ... gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen ausgedehnt.
Kurzum: Deckname --> persönliches Grundrecht !!!!
Jeder weiß, dass das Motorrad mir gehört. Will ich es nun verkaufen, egal ob es mittlerweile wieder in top Zustand ist oder nicht, könnten sich ja Leute an die Artikel in der Zeitung erinnern und so vom Kauf zurückschrecken oder Preisdumping betreiben wollen. Also entsteht mir in dem Moment ein Schaden! Und nur, weil ein Schwachkopf sich auf ein Presserecht berufen wollte, das es gar nicht gibt, soll ich das ohne weiteres hinnehmen ???
Mitch
@CC: Mit meinem letzten Satz in Klammern (oben) meinte ich, dass ich schon Post im privaten Kasten hatte, von Leuten, die mich schon längere Zeit nicht mehr gesehen/gehört/gelesen haben und aber in diesem Forum sofort wussten, um wen es sich handelt.
Falcone hat geschrieben:Und ganz korrekt heißt es Nießbrauchsrecht ...
Grüße
Falcone
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