Stephan hat geschrieben:Doch, Olaf, das tut er. Das ist halt der Nachteil wenn man einen selber denkenden aaS hat. Der akzeptiert dann auch keine Ochsenaugenblinker ohne Blinker am anderen Ende vom Moped.
Stephan
Piper Mc Sigi hat geschrieben:Es gibt kein Problem. Es gibt klare Regeln und
als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Eu oder deutsche Regelung und dieses ist ebenfalls Baujahr abhängig.
Danach wird beurteilt was du umbauen darfst.
willi-jens hat geschrieben:Piper Mc Sigi hat geschrieben:Es gibt kein Problem. Es gibt klare Regeln und
als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Eu oder deutsche Regelung und dieses ist ebenfalls Baujahr abhängig.
Danach wird beurteilt was du umbauen darfst.
Was Du meinst ist der Bestandsschutz, aber für einen weiteren Umbau könnte man nach neueren Regularien abnehmen lassen, wenn diese denn eingehalten werden sollten.
dieter hat geschrieben:In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug...
g-spann hat geschrieben:dieter hat geschrieben:In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug...
Hm, und warum muss dann am Beiwagen ein Rückstrahler montiert sein?
Feinmotoriker hat geschrieben: Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.
dieter hat geschrieben:In Deutschland ist ein Gespann immer noch ein Einspurfahrzeug und kein Mehrspurfahrzeug. Und das Schild bedeutet man darf ein mehrspuriges Fahrzeug nicht überholen.
Gruß
Dieter
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Was heißt das?
Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen dürfen nicht überholt werden.
Was bedeutet das?
Überholen Sie die genannten Fahrzeuge nicht. Das Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge ist jedoch erlaubt. Allerdings ist auch für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder das Überholen anderer zweispuriger Fahrzeuge verboten.
Dieses Zeichen ist wirklich nur dort anzuordnen, wo Gefährlichkeit des Überholens nicht ausreichend erkennbar ist.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen, in der Regel auf beiden Straßenseiten anzubringen.
Die gleiche Bedeutung wie Zeichen 276: Überholverbot hat auch eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung (Mittellinie).
Durch ein Zusatzzeichen kann die Länge des Verbots angegeben werden. Bei einem kurzen Überholverbot kann dann das aufhebende Zeichen entfallen.
schauglasgucker hat geschrieben:Feinmotoriker hat geschrieben: Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.
Moin,
dennoch hat der Bonner TÜV mir deshalb die Plakette verweigert. Und zum Diskutieren war der Mensch auch irgendwie nicht bereit. Jedes Schriftstück bzw. Argumentation wurde von ihm kurzärmlig vom Tisch gewischt.
Was macht man da? Schließlich will ich fahren...
Also ein Bremslicht nachgerüstet und TÜV bekommen.
Gruß Werner
g-spann hat geschrieben:Oh, ok...das ist dann natürlich was anderes: Mein Jialing-Gespann ist nämlich ein L4e-Fahrzeug (da hatte ich mich wegen des dringend nötigen Beleuchtungsumbaus kundig gemacht), also ein Zweispurfahrzeug nach EU-Standard...
...was andererseits dementsprechend bedeuten würde, die Verbots-Schilder mit dem Motorrad drauf gelten gar nicht für das Dingeling???
Na, das ist ja lustig...
Auf die Diskussionen mit der Rennleitung bin ich ja mal gespannt...
Stephan hat geschrieben: Und die haben auch Rückstrahler.
Feinmotoriker hat geschrieben:Das heißt, daß an Motorrädern mit STVZO-Zulassung nur eine Bremsleuchte zulässig ist. Es steht absolut nirgends, daß irgenwo am Beiwagen eine Bremsleuchte vorhanden sein muß.
Es ist nur festgelegt, daß eine etwa vorhandene Bremsleuchte den Vorschriften für Bremsleuchten entsprechen muß.
Und zwar komplett ohne Baujahr bzw Erstzulassung.
Ich hab das beim TÜV öfter durchdebattiert. In meiner Kundschaft sind mehrere Gespanne ohne Bremsleuchte am Beiwagen. Es gab einige Dispute, in deren Verlauf sich die jeweiligen Prüfingenieure noch mal zu Hause belesen haben und anschließend meiner Auffassung waren. Was nicht explizit verboten oder gefordert wird, findet nicht statt. So einfach.
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