herden hat geschrieben:habe mein Gespann nach Hessen verkauft. Jetzt wollte der neue Besitzer das ummelden, ist aber abgewiesen worden, angeblich Betriebserlaubnis erloschen, ...
Das ist zunächst mal richtig, denn die Betriebserlaubnis war durch die Änderung erloschen.
Das TÜV-Gutachten ist lediglich ein "Gutachten zur Beantragung einer Einzelbetriebserlaubnis". Die Formulierung "...erteilt werden kann" ist also völlig korrekt
und ganz normal, denn der TÜV oder eine andere Prüforganisation kann keine BE erteilen. Das ist Sache der ZulStelle und Zulassung ist Ländersache.
Wenn Ihr beide schlau gewesen wärt, dann hättest Du die Änderung noch eintragen lassen, so lange das Ding noch in Deinem Besitz war.
Dann wäre es für "den Hessen" nur ein Halterwechsel und kein "Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis" gewesen.
Er hätte Deinen Aufwand ersetzen können und die zusätzlichen Kosten für die Bündelungsbehörde gespart.
...Ich möchte damit keineswegs eine Lanze für den Bürokratismus brechen, sondern einfach nur einen Weg zeigen, den man hätte gehen können,
um dem Amtsschimmel ein Schnippchen zu schlagen.