von Crazy Cow » 6. Februar 2022 17:40
Der TÜV hat doch recht. Nicht legal heißt, dass die bestehende, allgemeine Betriebserlaubnis, die vom KBA kommt, erlischt, wenn ein Seitenwagen drangeschraubt wird. Ist doch voll normal.
Mit einem entsprechenden Hilfsrahmen dafür kann eine neue (Einzel-) Betriebserlaubnis vom TÜV bescheinigt und von der Zulassungsstelle eingetragen werden.*
Die XV 535 hat Speichenräder mit Stahlfelgen, es wird also grundsätzlich nur ein Hilfsrahmen benötigt, der die vier Anschlusspunkte für den SW aufweist und nicht an den Hauptrahmen geschweißt wird. Hilfsrahmen bekommst du evtl. bei Löw. Wie viele Anschlusspunkte und welche am Hauptrahmen benötigt werden muss mit dem Ing beim TÜV abgesprochen werden.
* Betriebserlaubnis geht wie Einsteins Relativitätstheorie, allgemein und speziell. Ausnahme: Anhängekupplungen für PKW. Jeder Idiot darf eine AHK (mit ABE) selbst an seinen PKW schrauben, ungeprüft und ungeschult mit einem Zweitwagen auf einem angespannten Tieflader von Flensburg durch Schnee und Eis an die Zugspitze fahren, solange er sich an die Papier hält.
Hätte der Hilsrahmen selbst eine ABE, gäbe es gar keine Probleme, stellt der Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, gibt es kaum welche. Aber wir reden hier über Motorradgespanne, kein Hertseller hält sein Zeug für unbedenklich.
PS: Auch ein aus einem EU Land improtiertes Motorrad bekommt in DE nur die Betriebserlaubnis, die der Hersteller hier beantragt hat. Für die XV 535 ist eine Seitenwagentauglichkeit nicht geprüft und beantragt worden.
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Crazy Cow am 6. Februar 2022 17:47, insgesamt 1-mal geändert.