xs.rüdiger hat geschrieben:evtl. hatte ja schon mal jemand die gleiche Idee wie ich und hat dazu schon mal recherchiert. Ich überlege, ob es möglich ist, ein Gespann, mit einer geeigneten Zugdeichsel direkt hinter ein Auto zu hängen. Quasi vorübergehend als Anhänger. Darf man das in Deutschland?
Da scheiden sich die Geister. In den BeNeLux-Ländern, England, Italien und in den USA ist diese Fahrzeugmitnahme nicht unüblich. Vorzugsweise bei Automatikfahrzeugen. So eine Deichsel zur Fahrzeugmitnahme hätte zumindest in der EU eine Zulassung nach der Verordnung für Fahrzeugteile und Zubehör (ECE R55).
Dieser oft zitierte § 33 kommt doch nicht wirklich zum tragen! Wenn sich im mitgenommenen Fahrzeug kein Gepäck befindet. Personen dürfen sowieso nicht hinten mitfahren.
Allerdings wäre bei Mitnahme eines asymmetrischen Gespanns die Fahreigenschaften des an der Schleppdeichsel hängenden Gespanns interessant und erfahrenswert.....
Die Nachteile eines Anhängers bestünden auch weiterhin, wären auch noch schlechter beim Rückwärts fahren, insbesondere durch die 3 verschiedenen Achsen...