frankie303 hat geschrieben:Ob vor- oder rückwärts - ich würde mit Schritttempo aus der Ausfahrt fahren, ohne Rücksicht auf Verluste - jeder, der nicht ausweichen kann, war deutlich zu schnell.
Hab ich das gerade geschrieben?
Gruss Frankie
zum Tragen30/35 Euro und ein Punkt in Flensburg
Bastlwastl hat geschrieben:wieviele Anwohner sind den aktuell "deiner" meinung?
willi-jens hat geschrieben:Ob Nötigung dann besser ist als unangepaßte Geschwindigkeit klärt dann im Zweifelsfall der Staatsanwalt...
Neandertaler hat geschrieben:
Wir wohnen auf einer "verkehrsberuhigten Straße" allgemein als Spielstraße bekannt.
Da lassen alle Radfahrer es richtig schön rollen.
Das Problem ist aber, dass man sich kaum noch aus seiner Garagenausfahrt traut. Ich fahre schon ganz extrem langsam raus, trotzdem höre ich bei jedem 2-3 x dass Fahrradbremsen quietschen und dann folgen meist unflätige Beschimpfungen
Hat jemand eine Idee ?
g-spann hat geschrieben:Aber alle die, die jetzt nach einer stärkeren Überwachung der Radfahrer (Kontrollen, Knöllchen, Anzeigen, Kennzeichen usf.) schreien, sollten sich überlegen, ob grundsätzlich nicht auch jedes Kfz, welches "nur mal eben kurz" auf Fuß- oder Radwegen abgestellt wird (ich bin ja nur eben zum Bäcker, Brötchen holen, nur drei Minuten, ehrlich!), damit der motorisierte Verkehr auf der Straße nicht behindert wird(!) wegen "Verkehrsbehindernden Parkens" kostenpflichtig abgeschleppt werden sollte, Anzeige inklusive...
willi-jens hat geschrieben:ergo, Bequemlichkeit vs. Risiko eines Unfalls mit mind. Teilschuld
Na ja, muß jeder für sich selber entscheiden, speziell wo neue Modelle häufig auch alleine rückwärts einparken können.
willi-jens hat geschrieben:einfach mal Unfall & rückwärtsfahren googlen, Zeitaufwand keine 10s:
z.Bsp. https://www.ruv.de/kfz-versicherung/magazin/rund-ums-fahren/unfall-beim-rueckwaertsfahren-wer-hat-schuld
oder auch: https://verkehrslexikon.de/Module/Rueckwaerts.php
Edit: Kennst Du ehrlich die StVO nicht? https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung Sollte einem zumindest in Grundzügen bekannt sein.
Neandertaler hat geschrieben:Und zur "mind. Teilschuld" Wenn ein Fahrradfahrer mit dem vierfachen der erlaubten Geschwindigkeit durch eine abschüssige Spielstraße fährt und ich zentimeterweise auf die Straße rolle und da fährt er mir in die Seite... Ernsthaft ??? Glaub ich nicht. Bei erlaubter Geschwindigkeit könnte ja wohl jeder Radfahrer bremsen oder ?
Neandertaler hat geschrieben:Wenn sie schneller sind, tragen sie in jedem Falle 50% Mitschuld. Ist der Nachweis erbracht, dass der KFZ-Führer die nötige Vorsicht hat walten lassen - z.B. durch langsames heraustasten aus seiner Einfahrt, hat der Radfahrer durch sein verkehrswidriges Verhalten in einer Spielstraße die Alleinschuld.
frankie303 hat geschrieben:Ob vor- oder rückwärts - ich würde mit Schritttempo aus der Ausfahrt fahren, ohne Rücksicht auf Verluste - jeder, der nicht ausweichen kann, war deutlich zu schnell.
TV Glotzer hat geschrieben:Eine Spielstraße z.B. darf überhaupt nicht befahren werden.
frankie303 hat geschrieben:Dass in einer Spielstraße eine besondere Geschwindigkeit einzuhalten ist, sollten den meisten Verkehrsteilnehmern bewusst sein. Doch wie schnell darf ich bzw. man in einer Spielstraße fahren? Was viele nicht wissen ist, dass es einen Unterschied zwischen dem verkehrsberuhigten Bereich, der umgangssprachlich Spielstraße genannt wird, und einer echten Spielstraße gibt.
willi-jens hat geschrieben:Mal eine kurze Frage:
Geht es darum ein Problem zu lösen bzw schwere Konsequenzen zu verhindern oder nur darum Claquere für den eigenen Standpunkt zu haben?
Saxon hat geschrieben:Moin,
können evtl. alle Anwohner mal auf Ihren Standplatz /Garagenplatz verzichten und legal, aber doof, auf der Strasse parken?
Gruß
Helmut
Sejerlänner Jong hat geschrieben:Hallo
Ich habe auch kostenpflichtige Erfahrung mit einem Radfahrer gemacht.
Es war in den 90igern als ich mit meinem City Kadett, aus einer Seitenstraße kommend, rechts auf die Bundesstraße abbiegen wollte. Dazu musste ich einen Radweg queren. Dieser Radweg ist einspurig und darf nur, aus meiner Sichtweite, von links nach rechts befahren werden.
Ich schaue nach links: kein Radfahrer und auch kein Fahrzeug auf der Bundesstraße. Das heißt für mich: Abfahrt!
Rumms bumms habe ich nen Radfahrer auf der Haube.
Dieser Zeitgenosse hat den Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung befahren. Ich habe die Polizei verständigt und was hat es mir gebracht?
Ob der Radfahrer vorschriftsmäßig oder nicht unterwegs ist spielt keine Rolle. Er ist der schwächere Verkehrsteilnehmer und der PKW Fahrer hat aufzupassen.
200 DM Schaden am Fahrrad, Kotflügel und Haube vom Kadett brauchten auch entsprechende Kosmetik.
Danke
Verkehrsregeln gelten für alle, aber dies ist vielen egal.
Karsten
TV Glotzer hat geschrieben:Hallo Neandertaler,
ein abschüssiger Weg ist der Freund aller sich Fortbewegenden. In Deinem Fall wurde dieser zu einer verkehrsberuhigten Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung deklariert.
Ich halte es für unrealistisch, dass man Radfahrende dazu bringen kann, statt rollen zu lassen, mit angezogener Bremse in Schrittgeschwindigkeit eine ruhige, glatte Straße herunterzufahren.
Wie machst Du das selbst? Wirklich in Schrittgeschwindigkeit?
Richy hat geschrieben:Kennzeichen am Rad bringen nichts, oder bringen sie was bei den alltäglichen Verfehlungen der Autofahrer?
ADAC Schrittgeschwindigkeit-Definition hat geschrieben:Wie viel km/h entspricht eigentlich Schrittgeschwindigkeit? Einen festen Wert gibt es hier nicht. Über die Höhe wird immer wieder vor Gericht gestritten. Die wichtigsten Infos.
Schrittgeschwindigkeit nicht in der StVO festgelegt
Gerichte gehen meist von 5 bis 15 km/h aus
Verkehrsberuhigter Bereich: Hier gilt Schrittgeschwindigkeit
Eine Definition, was genau Schrittgeschwindigkeit ist, gibt es im rechtlichen Sinn nicht. In der Straßenverkehrsordnung(StVO) ist dazu kein Wert bzw. keine Höhe angegeben.
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