Ich versteh da was nicht, ein Fahrzeug ohne Tüv konnte man noch nie ummelden, und dass man eines ohne Tüv nicht abmelden kann, halte ich für einen Druckfehler. Dass man im Zweifel einen Nachweis braucht für den Verbleib oder die Entsorgung ist auch nicht gaanz soo neu...
"Sorry, Herr Wachtmeister, ich muss leider noch 20 Jahre ohne Tüv weiterfahren, weil ich nicht abmelden kann..."
und wenn es tatsächlich so ist, dass nur Fahrzeuge mit 2 Jahren Tüv verkauft UND umgemeldet werden dürfen, ...mir käme das sehr entgegen...
ist doch super, " mach mal neu Tüv drauf, dann kauf ichs...
.ich kauf nämlich auch nur bis 2 mille...