Oelbrenner hat geschrieben:Tauberbischofsheim, Arsch der Welt
Oelbrenner hat geschrieben:Schlechte Nachrichten für Gespannbauer:
In DE dürfen Motorräder mit der neuen Euro 3 Abgasnorm keinen wahlweisen Eintrag (im Grunde dann sowieso keinen Beiwagen ) ohne zusätzliches Abgasgutachten bekommen, da sich beim Anbau des Seitenwagens das Abgasverhalten ändert.
der heilige Bürokratius schlägt wieder mit der ganzen ihm zur Verfügung stehenden Macht zu
Arschgeigen.
Für alles was da neu kömmt: Entweder immer mit SW oder immer Solo.
Für Bastler oder Kleinserienhersteller dürfte sich das in Zukunft ob der Kosten der Gutachten nicht mehr lohnen.
Oelbrenner
Oelbrenner hat geschrieben:Gut, von deiner Warte aus mag das ja stimmen,
Crazy Cow hat geschrieben:moin,
ich habe ja kein Problem damit, mich unbeliebt zu machen, deshalb erlaube ich mir hier mal eine Sache pauschal abzuhandeln mit Argumenten, die mir am Herzen liegen.
m904laalaa hat geschrieben:@Regina: Spinn's doch mal weiter! "Wenn der BW als Anhänger gilt, muß ich den dann extra zulassen und versichern? Müsste doch als "Einradanhänger" gelten, zulassungsfrei und mit Moppedkennzeichen?"
Oh Mann! Is' mir schlecht!
Grüssle aus'm Süden,
Jürgen
m904laalaa hat geschrieben:Ääähm...
gings nicht eigentlich um wahlweise?
Crazy Cow hat geschrieben:Hallo Jürgen,
ja, um wahlweise. Aber das heisst doch nicht, dass es verboten wird. Man muss sich halt ein 2. Abgasgutachten kaufen, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug immer noch die Abgasnorm Euro 3 erfüllt.
m904laalaa hat geschrieben:
@ @ndy:
Mit der roten Plakette kommste aber nur noch dieses Jahr nach Hannover rein, mit der gelben nur noch näxtes! Ab 2010 heisst's: Freie Fahrt nur noch mit grün!
D.h.: Ich könnte dann mit meiner "alten Karre" (dann immerhin schon sieben Jahre alt!) draußen bleiben!
Grüssle aus'm Süden,
Jürgen
m904laalaa hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Fahrwerkeinstellung ändert nix am Abgasverhalten.
Crazy Cow hat geschrieben:... erinnere dich, diese Regelung gibt es schon lange, auch ohne Euro 3.
Wenn du durch zu grosse/kleine Hinterradwahl die Übersetzung des Motorrades änderst, ändert sich auch sein Emissionsverhalten, Geräusch und Abgas.
In Wirklichkeit ist es bei einem Gespann genau so. (Beim wechselweisen Betrieb passt die Übersetzung nicht) Tatsächlich sind die Emissionswerte für Euro 3 nicht nur kleiner, sondern sie bewegen sich dadurch auch in engerer Toloranz als ältere Normen.
m904laalaa hat geschrieben:Ein Haufen Bürokratie ohne wirklichen Nutzen!
Crazy Cow hat geschrieben:m904laalaa hat geschrieben:Ein Haufen Bürokratie ohne wirklichen Nutzen!
Nein, ein Nutzen ist zwar erkennabr aber ja nicht erzwingbar.
Aussser dem finanziellen und dem erzieherischen vielleicht.
Crazy Cow hat geschrieben:hallo Jürgen,
noch einen und dann solls auch gut sein von meiner Seite.
Die Erziehung läuft eindeutig dahin, dass Bürger, die bestimmte Vorstellungen von Individualität haben, diese nicht mehr auf Belange des Strassenverkehrs ausdehnen, weil die Nebeneffekte nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse und der Messtechnik in eine höhere Umweltbelastung gehen. Gestattet man einem eine Ausnahme, kommt schon der nächste.
Bei der Übersetzung ist es tatsächlich so, dass bei gleichbleibender Belastung und anderer Übersetzung sich die Emissionen ändern, ebenso bei gleicher Übersetzung und höherer Belastung. Ausschlaggebend ist dabei ncht die tatsächliche Relevanz, sondern das Messverfahren.
Da "der andere Betriebszustand" (SW) bei der ABE nicht erfasst wurde, geht man wohl zunächst davon aus, dass er nicht passt und nachgewiesen werden muss.
Messverfahren: Ich weiss nicht, ob die Messung im 4.Gang noch relevant ist, aber sie war der Grund dafür, dass Yamaha bei einem Modell, (SRX600?) in Deutschland den 6.Gang blockierte und das Ritzel änderte. Sie kamen einfach mit den gesteckten Toleranzen nicht hin.
Möglicherweise ist die Übersetzungsmessung bei elektron. geregelten Motoren inzwischen Mumpitz, aber den Nachweis dafür sollen eben der Nutzer oder der Hersteller erbringen.
Ich denke oft daran, in meinem dritten Lebensabschnitt eine Fabrik für alltags- und seitenwagentaugliche Motorräder zu gründen.
m904laalaa hat geschrieben:Hallo Olaf,
ich glaube, irgendwie reden wir aneinander vorbei.
Was mir nicht reingehen will ist, daß bei einem Mopped, das als Solo-Mopped die Prüfung bereits bestanden hat und die Prüfung als Gespann auch besteht, nach Wieder-Umbau auf Solo-Mopped nochmals geprüft werden soll! Ist doch das Gleiche wie bei der ersten Prüfung.
Crazy Cow hat geschrieben:...
Ich gehe von insges. zwei nötigen Abgasgutachten aus, die im KFZ-Schein mit den nötigen Umbauten verankert werden.
Während ein nur Gespann einen festen Aufbau und ein Gutachten (geschrieben) benötigt, was für den Halter aber den gleichen Aufwand bedeutet. Natürlich glaube ich auch hier an das Gute im Gesetzgeber und kann mich da irren.
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