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Nummernschild am beiwagen

3. Februar 2006 15:04

Servus

Möchte das nummernschild am beiwagenheck befestigen,gibts da was zu beachten???



mfg Peter

3. Februar 2006 15:05

Es sollte nicht wieder abfallen

Siggi

3. Februar 2006 15:08

Du solltest es am besten beim TÜV Onkel beantragen, und dort auch eintragen lassen.......
Das Nummernschild gehört "zum Motorrad", Ausnahmen können bei Gespannen "aus einem Guss" gemacht werden.
Die anderen Ausnahmen sind durch ahnungsloses TÜV-Personal entstanden.

Andererseits interessiert es wahrscheinlich sowieso niemand.......und ob die Streckenposten in Grün so etwas wissen, bezweifel ich mal......

Hauptsache fest befestigt und beleuchtet ;-)

3. Februar 2006 16:41

Hallo Peter,

Eintragung beim Tüv ist nicht erforderlich! [-X Du musst nur folgende Punkte beachten: Kennzeichen muß fest angebracht sein, es darf max. 30° geneigt , es muß vollständig beleuchtet und min. 300mm über der Fahrbahn sein. (und darf nicht auf dem Kopf stehen :smt018 )

Nachzulesen unter § 60 StZVO :

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937BJNE013815308.html

Gruß vom TÜV Onkel

3. Februar 2006 17:29

Servus,

wo fangen die 300 mm vom boden her an? oberkante schild oder unterkante??

3. Februar 2006 17:46

Saro hat geschrieben:Hallo Peter,

Eintragung beim Tüv ist nicht erforderlich! [-X Du musst nur folgende Punkte beachten: Kennzeichen muß fest angebracht sein, es darf max. 30° geneigt , es muß vollständig beleuchtet und min. 300mm über der Fahrbahn sein. (und darf nicht auf dem Kopf stehen :smt018 )

Nachzulesen unter § 60 StZVO :

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/BJNR012150937BJNE013815308.html

Gruß vom TÜV Onkel


In dem Fall scheint der TÜV Onkel, mit dem ich vor 2 Jahren über so etwas gesprochen habe, der ahnungslose zu sein :-D :smt017

3. Februar 2006 17:53

wo fangen die 300 mm vom boden her an? oberkante schild oder unterkante??
Gemeint ist der Freiraum zw. Boden und Unterkante Nr.Schild (ausser Du möchtest damit Schneeschieben :-D )

In dem Fall scheint der TÜV Onkel, mit dem ich vor 2 Jahren über so etwas gesprochen habe, der ahnungslose zu sein


Frag Ihn doch mal wo das geschrieben steht???

3. Februar 2006 19:05

Bei Gelegenheit könnte ich vielleicht mal wieder bei ihm vorbei........
obwohl ich immer ganz froh bin, ihn nicht zu sehen :?

Aber er erklärte es damals damit, das dass Nummernschild zu dem Fahrzeugbrief (sprich Fahrgestellnummer) gehört. Demzufolge darf das Nummernschild nicht an einem Anbau montiert sein. Ausnahmen würden nur Gespanne sein, an denen es keinen angeschraubten Rahmen an einem Motorrad gibt (z.B. Zeus oder HU Voyage ), also Rahmen als HU oder so beschrieben und nicht demontierbar.....

3. Februar 2006 20:29

Hauni,
du hast völlig recht. Was oben steht, stimmt zwar absolut, was die Anbringung von Kennzeichen generell betrifft - aber eben nur am Kraftfahrzeug selbst. Gilt der Seitenwagen als Anbauteil, dann darf da das Nummernschild da nicht ran. (Schlüsselnummer 09). Ist das ganze aber als Gespann zugelassen (Schlüsselnummer 19), dann kann das Kennzeichen auch an den Seitenwagen.
So siehts rechtlich aus - obs aber jemand auf der Straße weis ...

Grüße
Falcone

4. Februar 2006 10:27

Sorry,
ich bin natürlich von Peters Gespann ausgegangen. (siehe Avatar)
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