Kay-Uwe hat geschrieben:Vorn : Blinker ,Standlicht
Hinten : Blinker ,Standlicht .Reflekter
vermute ich mal als Mindestausstattung
Gruß Kay
sirguzzi hat geschrieben:Da habe ich auch eine Frage zum Thema:
Reicht bei Bj.84 das Bremslicht am Motorrad oder muß auch eins an den Beiwagen?
Und wo steht das, in der STVZO?
Gruß
EX Jonas-Treiber hat geschrieben: und ein zweites Bremslicht hilft die Aufmerksamkeit des Hinterherfahrenden auf das Bremsen des Gspanns hinzuweisen..
Feinmotoriker hat geschrieben:
Am Beiwagen ist generell kein Bremslicht vorgeschrieben, bis vor ca 20 Jahren war es sogar verboten (!)
Stephan hat geschrieben:Ööööh, müsste das nicht "bis" heissen
Stephan
sirguzzi hat geschrieben:Da habe ich auch eine Frage zum Thema:
Reicht bei Bj.84 das Bremslicht am Motorrad oder muß auch eins an den Beiwagen?
Und wo steht das, in der STVZO?
Gruß
EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Auch wenn mit einem Bremslicht dem Gesetz Genüge getan ist, was spricht eigentlich gegen ein Bremslicht am Beiwagen?
Am Energiebedarf kann es kaum scheitern und ein zweites Bremslicht hilft die Aufmerksamkeit des Hinterherfahrenden auf das Bremsen des Gspanns hinzuweisen.
sirguzzi hat geschrieben:EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Auch wenn mit einem Bremslicht dem Gesetz Genüge getan ist, was spricht eigentlich gegen ein Bremslicht am Beiwagen?
Am Energiebedarf kann es kaum scheitern und ein zweites Bremslicht hilft die Aufmerksamkeit des Hinterherfahrenden auf das Bremsen des Gspanns hinzuweisen.
Darum geht es mir nicht.
Ein Gespannbauer und ein TÜV-Prüfer behaupten aber, ein Bremslicht am BW sei vorgeschrieben.
Und da wüßte ich gerne, wo das steht, habe noch nix dazu gefunden.
sirguzzi hat geschrieben:EX Jonas-Treiber hat geschrieben:Auch wenn mit einem Bremslicht dem Gesetz Genüge getan ist, was spricht eigentlich gegen ein Bremslicht am Beiwagen?
Am Energiebedarf kann es kaum scheitern und ein zweites Bremslicht hilft die Aufmerksamkeit des Hinterherfahrenden auf das Bremsen des Gspanns hinzuweisen.
Darum geht es mir nicht.
Ein Gespannbauer und ein TÜV-Prüfer behaupten aber, ein Bremslicht am BW sei vorgeschrieben.
Und da wüßte ich gerne, wo das steht, habe noch nix dazu gefunden.
sirguzzi hat geschrieben:Ein Gespannbauer und ein TÜV-Prüfer behaupten aber, ein Bremslicht am BW sei vorgeschrieben.
Hermann hat geschrieben:sirguzzi hat geschrieben:Ein Gespannbauer und ein TÜV-Prüfer behaupten aber, ein Bremslicht am BW sei vorgeschrieben.
Der TÜV ist nicht unfehlbar, in Deutzeland ist ein SW allgemein ein Anbauteil und kein fester Bestandteil des Fahrzeugs.
Siehe auch "Feinmotoriker".
Wenn ich die Bestimmungen der StVZO richtig interpretiere, dann sollten Begrenzungsleuchten ausreichen.
(Also Weiß vorne, Rot hinten, ggfs. Gelb seitlich)
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